Zehn Jahre Kopftuch-Urteil
Jurist Prof. Dr. Fabian Wittreck zur Umsetzung auf Länderebene
Von Stephanie Höppner, epd
Zehn Jahre nach dem sogenannten Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Münsteraner Staatsrechtler Fabian Wittreck dessen Umsetzung heftig kritisiert. „Das ist ein Problem der religiösen Gleichbehandlung“, sagte Jura-Professor Wittreck vom Exzellenzcluster „Religion und Politik“ an der Universität Münster am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Das Bundesverfassungsgericht hatte damals die Entscheidung dem Gesetzgeber überlassen. „Und zwei dieser Gesetzgeber – Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg – haben ein Modell ungleicher religiöser Freiheit konstruiert.“ Die Formel in beiden Bundesländern laute: Kopftuch nein, Ordenstracht ja, sagte Wittreck. Die Begründung dafür halte er für nicht ausreichend. „Es gibt den Versuch da zu sagen: Da hängt zwar ein Kreuz und die Nonnen haben einen Habit an, aber das ist eigentlich kein religiöses Symbol mehr, sondern eine Kulturtradition“, erläuterte Wittreck. Bei dieser Argumentation fühle er sich als Christ jedoch nicht ernst genommen. Die damalige Entscheidung der Karlsruher Richter halte er jedoch für angemessen: „Das Gericht hat gesagt: Die Frage, die man uns vorgelegt hat, können wir zwar im Einzelfall entscheiden.“ Doch im Grunde gehe es um einen gesellschaftlichen Konflikt – nämlich die Frage, welche Rolle Religion noch spielen kann. „Und diesen Konflikt soll der Gesetzgeber entscheiden“, ergänzte Wittreck. Daraufhin hätten die Länder unterschiedlich reagiert. Grundsätzlich wünsche er sich eine stärkere Gleichbehandlung der Religionen. „Ich glaube nicht, dass wir durch eine Kette von Einzelfallentscheidungen, auch wenn wir gerade eine klare Tendenz haben, zu einem vernünftigen Gesamtkonzept kommen“, sagte Wittreck. „Wir müssen ein Integrationsangebot gerade an Muslime machen, was eben sagt: Wir heißen euch auch mit eurer Religion willkommen.“
Das Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erging am 24. September 2003. Die obersten Richter gaben der Lehrerin Fereshta Ludin Recht, dass das Tragen eines Kopftuchs an einer öffentlichen Schule nicht untersagt werden kann, solange es kein entsprechendes Gesetz auf Landesebene gibt. Das Urteil nahmen acht Bundesländer zum Anlass, Gesetze zu verabschieden, die kopftuchtragenden Muslima den Zugang zum Lehramt an öffentlichen Schulen und teilweise auch in anderen Bereichen des Öffentlichen Dienstes verbieten.
Mit freundlicher Genehmigung des Evangelischen Pressedienstes (epd).