Islamischer Religionsunterricht
Jurist Prof. Dr. Janbernd Oebbecke spricht über religionsrechtliche Voraussetzungen
In der Ringvorlesung des Exzellenzclusters „Religion und Politik“ spricht Jurist Prof. Dr. Janbernd Oebbecke am Dienstag, dem 18. Januar, über den islamischen Religionsunterricht. Sein Vortrag mit dem Titel „Der islamische Religionsunterricht und die Integration des Islam in Deutschland“ beginnt um 18.15 Uhr im Hörsaal F2 des Fürstenberghauses am Domplatz 20-22.
„Obwohl alle politischen Kräfte seit Jahren betonen, wie wichtig die Einführung eines Religionsunterrichts auch für muslimische Schüler sei, gibt es bis heute nirgendwo in Deutschland einen solchen islamischen Unterricht“, sagt Prof. Oebbecke. In seinem Vortrag erklärt er die Hintergründe dieser Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität. Der Jurist nennt wichtige religionsrechtliche Bausteine, die Voraussetzung für eine Einführung des islamischen Unterrichts wären. Unter anderem geht es um die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Weiterentwicklung von Theologien und religionsbezogenen Wissenschaften an deutschen Hochschulen. Der Referent weist aber auch auf Faktoren hin, die der Integration zurzeit im Wege stehen.
In der öffentlichen Ringvorlesung „Integration religiöser Vielfalt von der Antike bis zur Gegenwart“ kommen 15 prominente Experten zu Wort, darunter der Frankfurter Schriftsteller und Orientalist Navid Kermani. Sie beleuchten aktuelle Fragen ebenso wie historische Beispiele von der Antike über das vormoderne China und Indien bis zum mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Europa. Es sprechen Historiker, Soziologen, Juristen, Judaisten, Theologen, Religionswissenschaftler und Ethnologen. (bhe)