Als das Recht sich von der Theologie löste
Jurist Prof. Dr. Gutmann erörterte den Zusammenhang von Säkularisierung und Normbegründung
Über „Säkularisierung und Normbegründung“ hat Rechtsphilosoph Prof. Dr. Thomas Gutmann in der Ringvorlesung des Exzellenzclusters „Religion und Politik“ gesprochen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie sich das westliche Rechtsdenken von seinem christlich-theologischen Rahmen gelöst hat. Spätestens ab dem 17. Jahrhundert stellte die Vernunftrechtstheorie die ursprünglichen Konzepte auf das neue Fundament einer Rechtswissenschaft, die Transzendenz nicht länger als Begründung benötigte, wie der Wissenschaftler erläuterte. Sie seien säkularisiert worden. Heute entscheiden sich die Fragen der Rechtsphilosophie und der Rechtsdogmatik laut Gutmann auf einem Feld, das die Theologie nicht mehr berührt.
Die Ringvorlesung „Gewohnheit, Gebot, Gesetz“ stellt im Sommersemester 2010 erste Ergebnisse der Cluster-Forschungssäule „Normativität“ vor. Die Referenten schlagen in ihren Vorträgen einen Bogen von den Zehn Geboten bis zum modernen Verfassungsrecht. In der nächsten Woche spricht Philosoph Prof. Dr. Ludwig Siep zum Thema „Normenbegründung in der praktischen Philosophie“. Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 22. Juni 2010 von 18:15 bis 19:45 Uhr im Hörsaal F2 im Fürstenberghaus statt. (vvm)