Staat und Religionen
Jurist Prof. Dr. Christian Walter spricht über rechtliche Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften
Das Thema „Staat und Religionen“ steht im Mittelpunkt des Vortrags, den Prof. Dr. Christian Walter heute in der Ringvorlesung des Exzellenzclusters „Religion und Politik“ hält. Der Jurist spricht über Grundfragen der rechtlichen Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften aus einer rechtsvergleichenden Perspektive. Walter fragt dabei auch nach der Zukunftsfähigkeit des deutschen Staatskirchenrechts, ausgehend von den gesellschaftlichen Veränderungen wie der Pluralisierung und Individualisierung des Religiösen. Weitere Fragen, die der Professor für Öffentliches Recht in seinem Vortrag stellt, lauten: Wie neutral kann der Staat in Religionsfragen sein? Welches sind angemessene Organisationsformen für eine religiös plurale Gesellschaft? Welchen Beitrag kann das Religionsrecht zur Integration des Islam leisten?
Der öffentliche Vortrag beginnt heute, 29. Juni, um 18.15 Uhr im Hörsaal F 2 des Fürstenberghauses am Domplatz 20-22. Die Ringvorlesung „Gewohnheit, Gebot, Gesetz“ des Exzellenzclusters beschäftigt sich im Sommersemester mit der Entstehung von Normen in Geschichte und Gegenwart. (han)