Zwischen Abwägung im Einzelfall und Normenstrenge
Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Joachim Rückert über den Wandel in Theorie und Praxis des Rechts
Wieso die Abwägung im Einzelfall in der Entwicklung des Rechts immer wichtiger wurde, erläutert der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Joachim Rückert von der Goethe-Universität Frankfurt am kommenden Dienstag um 18.15 Uhr im Hörsaal F2 des Fürstenberghauses am Domplatz 20-22. Sein öffentlicher Vortrag zum Thema „Normenstrenge und Abwägung im Funktionswandel“ ist Teil der Ringvorlesung am Exzellenzcluster „Religion und Politik“, die sich in diesem Semester mit der Entstehung von Normen in Geschichte und Gegenwart beschäftigt.
Normenstrenge soll nach Ansicht von Rückert zur Gleichberechtigung, zur Verlässlichkeit des Rechts und Rechtsgewissheit führen. „Rechtsgewissheit war immer der Bürger Wunsch, man will wissen, wonach man sich zu richten hat“, sagt er. Im Einzelfall sei jedoch die Abwägung hilfreich, die der Billigkeit nahestehe. Sie habe eine „erstaunliche Karriere“ gemacht, „von der Aushilfe zum Allheilmittel, zur methodischen Wunderwaffe der Rechtspraxis“. Dieser Funktionswandel verdiene „alle Aufmerksamkeit“. Der Rechtswissenschaftler wird in seiner Vorlesung historische und aktuelle sowie rechtspraktische und -theoretische Fragen aufgreifen. (arn)