Staatskirchenrecht auch für Muslime geeignet?

Juristen erwarten neue rechtliche Herausforderungen durch den Islam

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Prof. Dr. Christian Walter und Dr. Antje von Ungern-Sternberg

Die Einwanderung von Muslimen bringt das Staatskirchenrecht in den meisten europäischen Ländern nach Einschätzung von Juristen unter Veränderungsdruck. Ob sich die Modelle dauerhaft für den Islam eignen oder stärker an nicht-christliche Gemeinschaften angepasst werden müssen, sei aber noch nicht endgültig abzusehen, hieß es am Freitag zum Abschluss einer Fachtagung über das Staat-Kirche-Verhältnis in Großbritannien und Deutschland am Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU).

In Deutschland könnte es nach den Worten des Freiburger Juristen Prof. Dr. Gernot Sydow zu einer „Verkirchlichung des Islam“ kommen. Der Status der Körperschaft öffentlichen Rechts und dessen Vorteile seien für muslimische Organisationen so attraktiv, dass sie sich womöglich an das mitgliedschaftliche Modell der Kirchen anpassten. Derzeit fehlt dem Staat aber noch ein einheitlicher Ansprechpartner, wenn es etwa um die Einführung von islamischem Religionsunterricht an Schulen oder islamische Theologie an Hochschulen geht, wie Juristin Dr. Antje von Ungern-Sternberg vom Exzellenzcluster erläuterte. Sie plädierte für „die pragmatische Lösung“, mit verschiedenen muslimischen Vereinigungen zu kooperieren. Rechtlich sei es möglich, mit mehr als einer Religionsgemeinschaft zusammenzuarbeiten.


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Prof. Dr. Julian Rivers

In Großbritannien zeichnet sich keine Verkirchlichung des Islam ab, sondern ein gegenteiliger Trend, wie Jurist Prof. Dr. Julian Rivers von der englischen University of Bristol sagte. „Seit zehn Jahren setzt sich das islamische Grundverständnis durch, dass die Religion das gesamte Leben betrifft.“ So hätten die Religionen eine wachsende Rolle im öffentlichen Leben übernommen, unterstrich Rivers. Er verwies auf die wachsende Zahl von Bekenntnisschulen und von Gebetsräumen in öffentlichen Einrichtungen. Die traditionellen institutionellen Strukturen weichen laut dem Experten sichtlich auf und werden durch neue Formen der Zusammenarbeit mit vielen Religionsgemeinschaften bei konkreten Sachproblemen ersetzt.

Die Juristen erwarten generell mehr Streitfragen mit religiösem Hintergrund. „Die Pluralisierung bringt immer mehr Konflikte innerhalb religiöser Gruppierungen mit sich sowie Fragen nach deren Rechtsstatus“, sagte Jurist Prof. Dr. Christian Walter vom Exzellenzcluster, der zu der Tagung eingeladen hatte. Das deutsche Staatskirchenrecht sei aller Voraussicht nach zukunftsfähig. „Wir müssen die juristischen Instrumente aber großzügiger interpretieren, wenn wir Gleichheit garantieren wollen.“

Mit der Frage religiöser Rechtskonflikte beschäftigt sich im September auch der 68. Deutsche Juristentag in Berlin. Die Sektion Öffentliches Recht diskutiert das Thema „Neue Religionskonflikte und staatliche Neutralität - Erfordern weltanschauliche und religiöse Entwicklungen Antworten des Staates?“. Die Tagung in Münster war Teil des Cluster-Projektes C13 Integration von Muslimen als Transformationsfaktor für die Staat-Kirche-Beziehungen in England? (vvm)