Informationen zur Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
Was ist die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG?
Am Ende des vierten Fachsemesters benötigt das Amt für Ausbildungsförderung von allen Leistungsempfängern eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG. Das Formblatt 5 für das Fach Philosophie wird während der Sprechstunden im Service-Büro ausgefüllt und unterschrieben.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Auf dem Formblatt wird Ihnen - sofern Sie einen entsprechenden Leistungsstand vorweisen können - bestätigt, dass Sie die für eine Vollzeitstudierende bzw. einen Vollzeitstudierenden üblichen Leistungen bis zum Ende des 4. Fachsemesters erbracht haben. Diese Leistungen haben den folgenden Umfang:
Bachelor of Arts Philosophie (2-Fach Bachelor): ca. 50 LP
Bachelor of Arts Praktische Philosophie (Bachelor HRGe): ca. 42 LP
Damit wir überprüfen können, ob Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen, loggen Sie sich im Service-Büro in QISPOS ein. Alternativ können Sie auch eine gesiegelte Leistungsübersicht mitbringen (erhältlich im Prüfungsamt I).
Noch Fragen?
Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen per E-Mail oder in einer unserer Sprechstunden.
Ihre Ansprechpartner im Amt für Ausbildungsförderung in Münster finden Sie auf der Homepage des Studentenwerks Münster.
Allgemeine Informationen zum BAföG stehen auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Verfügung.