Zugang

Kennungen

Grundsätzliche Informationen zur Nutzerkennung der Uni Münster, die Sie für jegliche Anmeldung an Computersystemen innerhalb der Universität benötigen, finden Sie hier.

NWZ Kennung

Wie Sie mit Ihrer Nutzerkennung auch das NWZ nutzen können, erfahren Sie hier.

Fernzugriff (VPN)

Bestimmte Dienste können Sie nur innerhalb des Rechennetzes der Universität nutzen und nicht von außerhalb, z.B. von zu Hause. Sie können dann jedoch ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) verwenden, um Ihr Endgerät in das Universitätsnetz zu bringen und die Dienste so nutzbar zu machen.

WLAN

In den allermeisten Universitätsgebäuden können Sie mit Ihrem Notebook, Tablet oder Smartphone auch ein Funknetzwerk nutzen. Über das eduroam-Projekt funktioniert das übrigens auch an den meisten anderen Hochschulen in Europa.

WLAN-Zugang für Geräte, die keiner Person zugeordnet sind

Benötigen Sie Zugang zum WLAN für z.B. IoT-Geräte (Info-Displays, 3D-Drucker, ...) die nicht einer bestimmten Person zugeordnet sind, so brauchen Sie dafür keine Kennung (z.B. Funktionskennung) einzusetzen.  Stattdessen können Sie eine spezielle WLAN-Funkzelle "sum" nutzen und die Geräte in einem eigenen, geschützen Subnetz mit einem speziellen Passwort-Mechanismus einbinden.

Weitere Informationen zur Beantragung erhalten Sie vom NOC.

Sciebo

Mitarbeitende und Studierende der Universität haben automatisch (nach entsprechender Registrierung) Zugang zum Synk-and-Share Dienst Sciebo der Universität.

Für Gäste und anderweitig an der Universität ohne Beschäftigungsverhältnis tätige Personen ist die Registrierung ihrer @uni-muenster.de-Emailadresse bei Sciebo erst mit Mitgliedschaft in der Gruppe p0sciebo möglich.

Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie hier.

SciFinder

Mitarbeitende und Studierende der Universität haben automatisch Zugang zur Datenbank CAS SciFinder.

Für Gäste und anderweitig an der Universität ohne Beschäftigungsverhältnis tätige Personen ist die Nutzung erst mit Mitgliedschaft in der Gruppe u0ubscif möglich.

Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie hier.