Nutzerkennungen
Jede(r) Angehörige der Universität Münster sollte über eine zentrale Nutzerkennung und zwei Passwörter, das Standard- und das Netzzugangspasswort, verfügen.
Das Netzzugangspasswort ist immer dann erforderlich, wenn Sie sich mit einem eigenen Computer in das Universitätsnetzwerk einwählen wollen, d.h. z.B. für die Nutzung des Funknetzwerks (WLAN) oder für die VPN-Einwahl von zu Hause. Für alle anderen Aufgaben wie z.B. E-Mail-Nutzung, Anmeldung auf Web-Seiten, Anmeldung an ComputerLab-Rechnern usw. ist immer das Standardpasswort erforderlich.
Studentinnen und Studenten erhalten ihre Nutzerkennung nach der Einschreibung zusammen mit ihrem Studierendenausweis, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten sie automatisch vom Personaldezernat. Sollten Sie als Angehörige(r) der Universität tatsächlich noch nicht über eine Nutzerkennung verfügen, erhalten Sie auf folgender Seite der WWU IT die nötigen Antragsformulare und Hinweise dazu:
Es ist allerdings sehr viel wahrscheinlicher, dass Sie bereits über eine Kennung verfügen und diese lediglich vergessen oder verloren haben. Wenden Sie sich dann bitte das die WWU IT.
Sollten Sie bereits eine Nutzerkennung und ein Standardpasswort, aber noch kein Netzzugangspasswort besitzen, können Sie sich auf folgender Seite selbst ein Netzzugangspasswort zuweisen:
Gastkennungen
Sofern Sie kein:e Angehörige:r der Universität sind, aber in einer Arbeitsgruppe/einem Arbeitskreis der Fachbereiche Biologie, Chemie/Pharmazie oder Physik hospitieren, können Sie in Absprache mit der/dem Arbeitsgruppen-/Arbeitskreisleiter:in eine Gastkennung beantragen, um auf gewisse Dienste der Universität zuzugreifen.
Weitere Hinweise zur Beantragung einer Gastkennung finden Sie hier.
Emailkennungen
Benötigen Sie eine Emailkennung für Arbeitsgruppen/-kreise, Institute, Projekte, Tagungen etc. die nicht die persönliche Kennung einer:s Mitarbeitenden sein soll, so können SIe eine reine Emailkennung zusätzlich zu Ihrer persönlichen Kennung beantragen. Zusätzliche Emailkennungen dürfen nur von Mitarbeitenden der Universität, nicht aber von Hilfskräften oder Studierenden beantragt werden.
Weitere Hinweise zur Beantragung einer Emailkennung finden Sie hier.
Funktionskennungen
Benötigen Sie Zugang zum WLAN für z.B. IoT-Geräte, so können Sie dafür eine sogenannte Funktionskennung beantragen. Funktionskennungen dürfen nur von Mitarbeitenden der Universität, nicht aber von Hilfskräften oder Studierenden beantragt werden.