Eignungsprüfung

Informationen für Studieninteressierte

Um das Lehramtstudium an unserem Institut beginnen zu können, muss zunächst die musikalische Befähigung für das Studium in einem Eignungsverfahren festgestellt werden.

  • Anmeldungen sind ab dem 10.02.2025 möglich.
  • Anmeldeschluss ist Freitag, der 23.05.2025 (Poststempel).

Vorbereitungstage der Fachschaft (optional):

  • die Terminfindung steht noch aus.

Prüfungstermine:

  • Klausuren: Montag, 23.06.2025, 09-13 Uhr
  • Praktische Prüfungen: Montag, 23.06 - Freitag, 27.06.2025

Im Downloadbereich finden Sie ausführliche Informationen zur Eignungsprüfung für die verschiedenen Lehramtsstudiengänge sowie Musteraufgaben zu den Bereichen Musiktheorie, Kadenzspiel und Gehör.

 

  • Bestandteile der Eignungprüfung

    Der Nachweis der besonderen studiengangsbezogenen Eignung besteht aus den Bereichen „Künstlerische Praxis“ mit den Teilbereichen „Hauptinstrument“ und „Stimme“ sowie den Bereichen „Schulpraktisches Instrument“ und „Angewandte Musiktheorie und Gehörbildung“. Dazu kommt ein kurzes Kolloquium zur Überprüfung der berufswunschbezogenen und musikspezifischen Ausdrucksfähigkeiten sowie eine Klausur in Musiktheorie und Gehörbildung.

    Die Lehrpläne des Verbandes deutscher Musikschulen mit Literaturvorschlägen zu den einzelnen Schwierigkeitsgraden können Sie beim Bosse-Verlag erwerben oder in unserer Fachbibliothek einsehen. Selbstverständlich können auch Stücke ähnlichen Schwierigkeitsgrads gespielt werden, die nicht in den Lehrplänen aufgeführt sind. Die einzelnen Elemente der Prüfung werden als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.Details zu den Inhalten der Eignungsprüfungen siehe unten!

  • Instrumentenwahl

    Je nach gewähltem Studiengang gelten die folgenden Besonderheiten:

    Bachelor für das Lehramt an Grundschulen

    • Es wird ein Hauptinstrument und ein schulpraktisch orientiertes Harmonieinstrument (Klavier, Keyboards oder Gitarre) gewählt.
    • Ist das Hauptinstrument ein Harmonieinstrument, ist kein zweites Instrument erforderlich.

    Bachelor für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Bachelor für das Lehramt an Berufskollegs, Bachelor für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Zwei-Fach-Bachelor)

    • Es wird ein Hauptinstrument und das Klavier als schulpraktisches Instrument gewählt.
    • Ist das Hauptinstrument ein Tasteninstrument, ist kein zweites anderes Instrument erforderlich.

    Als „Hauptinstrument“ können die unten genannten Instrumente oder Gesang gewählt werden.
    Bei einer Reihe von Instrumenten besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen den Profilen „Klassik“ und „Jazz/Rock/Pop“. In diesen Fällen ist die eigene Wahl auf dem Anmeldeformular zur Eignungsprüfung zu vermerken/auszuwählen. Das in der Eignungsprüfung vorgestellte Vortragsprogramm muss dem gewählten Profil entsprechen.

    Folgende Instrumente werden angeboten:

    • Akkordeon
    • Blockflöte
    • E-Bass (Jazz/Rock/Pop)
    • Fagott
    • Gesang (Jazz/Rock/Pop)
    • Gesang (Klassik)
    • Gitarre (Jazz/Rock/Pop)
    • Gitarre (Klassik)
    • Harfe
    • Horn
    • Klarinette
    • Klavier (Jazz/Rock/Pop)
    • Klavier (Klassik)
    • Kontrabass (Klassik)
    • Oboe
    • Orgel
    • Posaune (Jazz/Rock/Pop)
    • Posaune (Klassik)
    • Producing & Digitale Musikpraxis
    • Querflöte
    • Saxophon (Jazz/Rock/Pop)
    • Saxophon (Klassik)
    • Schlagzeug
    • Trompete (Jazz/Rock/Pop)
    • Trompete (Klassik)
    • Viola
    • Violine
    • Violoncello

    Weitere Instrumente auf Anfrage.


    Hinsichtlich der geforderten Schwierigkeitsgrade verweisen wir auf die einschlägigen Lehrpläne des Verbands deutscher Musikschulen, die Sie in der Institutsbibliothek oder in einer dem VDM angeschlossenen Musikschule einsehen können.

  • Hauptinstrument: Producing & Digitale Musikpraxis

    Ab dem Wintersemester 2020/21 kann in den Lehramtsstudiengängen der Universität Münster das Fach „Producing & digitale Musikpraxis“ als Hauptinstrument gewählt werden – ein Angebot, das die Universität Münster als erste deutsche Universität angeboten hat. Ziel ist es, die musikalische Vielfalt in der Ausbildung weiter auszubauen und damit auch für den schulischen Musikunterricht neue Impulse zu setzen. Anstelle des Einzelunterrichts an Instrumenten wie Klavier, Gitarre oder Querflöte erhalten die Studierenden eine vertiefte musikpraktische Ausbildung an Tablet und Computer. In der Eignungsprüfung müssen entsprechende Vorkenntnisse nachgewiesen werden, die sich in verschiedenen Bereichen wie Producing, DJing, Spiel von virtuellen Instrumenten oder Musik-Apps bewegen können.

  • Vorbereitungstage für die Eignungsprüfung

    Unsere Tutor*innen für Harmonielehre und unsere Tutorin für Gehörbildung werden mit euch Fragen klären und essenzielle Prüfungsinhalte mit euch trainieren. 
    Außerdem wird sich die Fachschaft Musikpädagogik vorstellen und euch natürlich ebenfalls unterstützen.
    Die aktuellen Termine sind auf der Seite "Termine und Anmeldung" vermerkt.

    Bei Interesse meldet euch bitte bei folgender E-Mailadresse:
    harmonielehre-tutorium.mupae@uni-muenster.de

    Alle weiteren Infos (über Inhalte, Kosten und Ort) folgen anschließend via Mail.

Detailinformationen zur Prüfung

  • Bachelor für das Lehramt an Grundschulen

    1. Künstlerische Praxis

    a) Hauptinstrument (Instrument, Gesang oder Producing & Digitale Musikpraxis)
    Instrument oder Gesang: Vortrag von 3 Stücken im leichten bis mittleren Schwierigkeitsgrad (U2 bis M1) 1, die unterschiedliche Stilistiken abdecken. Ein Stück kann ersetzt werden durch eine künstlerische Präsentation nach Wahl (z.B. Medienproduktion, Tanz, Performance, Improvisation, Eigenkomposition oder Ähnliches).
    Producing: Erstellung und Präsentation einer Produktion vor Ort nach Vorgabe2; Mediengestützte Live-Performance (z. B. DJing, Arranging, Spiel virtueller Instrumente oder Apps), die auch andere Elemente (z. B. Tanz, Performance, Improvisation, o.Ä.) beinhalten kann; Gespräch über eine Compilation verschiedener Eigenproduktionen, die unterschiedliche Stilistiken abdeckt.3

    (insgesamt 10-12 Minuten)

    b) Stimme

    • Vortrag eines (Pop-)Songs, Volks- oder Kunstlieds (a cappella oder begleitet); entfällt, sofern Gesang bereits als Hauptinstrument geprüft worden ist
    • Vortrag eines Gedichts oder kurzen Prosa-Textes (gelesen oder auswendig)

    (insgesamt ca. 5 Minuten)

    2. Schulpraktisches Instrument

    a) Vorspiel eines leichten Stückes, wahlweise auf der Gitarre oder dem Klavier; entfällt, sofern das hier gewählte Instrument bereits als Hauptinstrument geprüft worden ist
    b) Spiel eines (Pop-)Songs oder Volkslieds anhand eines Leadsheets auf dem gewählten Schulpraktischen Instrument, die Melodie kann gesungen oder mitgespielt werden (unvorbereitet)

    (jeweils ca. 5 Minuten)

    3. Angewandte Gehörbildung und Musiktheorie

    a) Nachsingen oder Nachspielen einer vorgegebenen Melodie
    b) Gestalten einer musikalischen Vorgabe
    (Beispiele für Gestaltungsaufgaben: Melodie variieren oder fortsetzen, Begleitstimmen ergänzen, zu einer Akkordfolge nach dem Gehör improvisieren)

    (insgesamt ca. 6-7 Minuten)

    4. Kolloquium

    Z. B. Kommentierung der gespielten Stücke (z.B. bzgl. Stilmerkmalen, Besonderheiten o. Ä.); Fragen zu Studienwahl, Motivation und Berufszielen etc.

    (insgesamt ca. 5 Minuten)

    5. Musiktheorie und Gehörbildung (Klausur)

    • Musiktheorie: Inhalte sind z.B. das Aussetzen einer vorgegebenen Kadenz, wahlweise funktionale Analyse eines klassischen Satzes oder harmonische Analyse eines (Pop-)Songs, Transposition einer Melodie, Notation von Intervallen, Ermittlung eines Modus
    • Gehörbildung: Inhalte sind z.B. Intervalle, Akkorde, Dreiklänge, D7, Melodie-Diktat, Rhythmen, Notieren eines vorgespielten Satzes

    (jeweils ca. 30 Min.)

    Die Teilnahme an Bereich 5 ist Voraussetzung für die Zulassung zu den anderen Bereichen der Eignungsprüfung.
    Die einzelnen Bereiche der Prüfung werden als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.


    1 Der Schwierigkeitsgrad kann analog der Lehrpläne des Verbands der Musikschulen (VDM) eingeschätzt werden.

    2 Die Produktion vor Ort wird am eigenen Gerät mit einer App/Software eigener Wahl in einer 20-minütigen Vorbereitungszeit durchgeführt; die Aufbauzeit beträgt etwa 20 Minuten.

    3 Die Aufnahme sollte eine Länge von 4 bis 5 Minuten haben und muss bis spätestens drei Wochen vor der Prüfung eingereicht werden.

  • Bachelor für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen

    1. Künstlerische Praxis

    a) Hauptinstrument (Instrument, Gesang oder Producing & Digitale Musikpraxis)
    Instrument oder Gesang: Vortrag von 3 Stücken im leichten bis mittleren Schwierigkeitsgrad (U2 bis M1)1 , die unterschiedliche Stilistiken abdecken. Ein Stück kann ersetzt werden durch eine künstlerische Präsentation nach Wahl (z.B. Medienproduktion, Tanz, Performance, Improvisation, Eigenkomposition oder Ähnliches).
    Producing: Erstellung und Präsentation einer Produktion vor Ort nach Vorgabe2; Mediengestützte Live-Performance (z.B. DJing, Arranging, Spiel virtueller Instrumente oder Apps), die auch andere Elemente (z.B. Tanz, Performance, Improvisation, o.Ä.) beinhalten kann; Gespräch über eine Compilation verschiedener Eigenproduktionen, die unterschiedliche Stilistiken abdeckt.3

    (insgesamt 10-12 Minuten)

    b) Stimme

    • Vortrag eines (Pop-)Songs, Volks- oder Kunstlieds (a cappella oder begleitet); entfällt, sofern Gesang bereits als Hauptinstrument geprüft worden ist
    • Vortrag eines Gedichts oder kurzen Prosa-Textes (gelesen oder auswendig)

    (insgesamt ca. 5 Minuten)

    2. Schulpraktisches Instrument

    a) Vorspiel eines leichten Stückes, wahlweise auf der Gitarre oder dem Klavier; entfällt, sofern das hier gewählte Instrument bereits als Hauptinstrument geprüft worden ist
    b) Spiel eines (Pop-)Songs oder Volkslieds anhand eines Leadsheets auf dem gewählten Schulpraktischen Instrument, die Melodie kann gesungen oder mitgespielt werden (unvorbereitet)

    (jeweils ca. 5 Minuten)

    3. Angewandte Gehörbildung und Musiktheorie

    a) Spiel einer leichten Kadenz in mehreren Tonarten (unvorbereitet)
    b) Nachsingen oder Nachspielen einer vorgegebenen Melodie
    c) Gestalten einer musikalischen Vorgabe
    (Beispiele für Gestaltungsaufgaben: Melodie variieren oder fortsetzen, Begleitstimmen ergänzen, zu einer Akkordfolge nach dem Gehör improvisieren)

    (insgesamt ca. 10 Minuten)

    4. Kolloquium

    Z.B. Kommentierung der gespielten Stücke (z.B. bzgl. Stilmerkmalen, Besonderheiten o.Ä.); Fragen zu Studienwahl, Motivation und Berufszielen etc.

    (insgesamt ca. 5 Minuten)

    5. Musiktheorie und Gehörbildung (Klausur)

    • Musiktheorie: Inhalte sind z.B. das Aussetzen einer vorgegebenen Kadenz, wahlweise funktionale Analyse eines klassischen Satzes oder harmonische Analyse eines (Pop-)Songs, Transposition einer Melodie, Notation von Intervallen, Ermittlung eines Modus
    • Gehörbildung: Inhalte sind z.B. Intervalle, Akkorde, Dreiklänge, D7, Melodie-Diktat, Rhythmen, Notieren eines vorgespielten Satzes

    (jeweils ca. 30 Min.)

    Die Teilnahme an Bereich 5 ist Voraussetzung für die Zulassung zu den anderen Bereichen der Eignungsprüfung.
    Die einzelnen Bereiche der Prüfung werden als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.


    1 Der Schwierigkeitsgrad kann analog der Lehrpläne des Verbands der Musikschulen (VDM) eingeschätzt werden.

    2 Die Produktion vor Ort wird am eigenen Gerät mit einer App/Software eigener Wahl in einer 20-minütigen Vorbereitungszeit durchgeführt; die Aufbauzeit beträgt etwa 20 Minuten.

    3 Die Aufnahme sollte eine Länge von 4 bis 5 Minuten haben und muss bis spätestens drei Wochen vor der Prüfung eingereicht werden.

     

  • Bachelor für das Lehramt an Berufskollegs / Bachelor für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Zwei-Fach-Bachelor)

    1. Künstlerische Praxis

    a) Hauptinstrument (Instrument, Gesang oder Producing & Digitale Musikpraxis)
    Instrument oder Gesang: Vortrag von 3 Stücken im mittleren Schwierigkeitsgrad (M1 bis M2)1, die unterschiedliche Stilistiken abdecken. Ein Stück kann ersetzt werden durch eine künstlerische Präsentation nach Wahl (z.B. Medienproduktion, Tanz, Performance, Improvisation, Eigenkomposition oder Ähnliches).
    Producing: Erstellung und Präsentation einer Produktion vor Ort nach Vorgabe2; Mediengestützte Live-Performance (z.B. DJing, Arranging, Spiel virtueller Instrumente oder Apps), die auch andere Elemente (z.B. Tanz, Performance, Improvisation, o.Ä.) beinhalten kann; Gespräch über eine Compilation verschiedener Eigenproduktionen, die unterschiedliche Stilistiken abdeckt.3

    (insgesamt 10-12 Minuten)

    b) Stimme

    • Vortrag eines (Pop-)Songs, Volks- oder Kunstlieds (a cappella oder begleitet); entfällt, sofern Gesang bereits als Hauptinstrument geprüft worden ist
    • Vortrag eines Gedichts oder kurzen Prosa-Textes (gelesen oder auswendig).

    (insgesamt ca. 5 Minuten)

    2. Schulpraktisches Instrument

    a) Vorspiel eines leichten bis mittelschweren Stückes auf dem Klavier; entfällt, sofern Klavier bereits als Hauptinstrument geprüft worden ist
    b) Spiel eines (Pop-)Songs oder Volkslieds anhand eines Leadsheets auf dem Klavier, die Melodie kann gesungen oder mitgespielt werden (unvorbereitet)

    (jeweils ca. 5 Minuten)

    3. Angewandte Gehörbildung und Musiktheorie

    a) Spiel einer leichten bis mittelschweren Kadenz in mehreren Tonarten (unvorbereitet)
    b) Nachsingen oder Nachspielen einer vorgegebenen Melodie
    c) Gestalten einer musikalischen Vorgabe
    (Beispiele für Gestaltungsaufgaben: Melodie variieren oder fortsetzen, Begleitstimmen ergänzen, zu einer Akkordfolge nach dem Gehör improvisieren)

    (insgesamt ca. 10 Minuten)

    4. Kolloquium

    Z. B. Kommentierung der gespielten Stücke (z.B. bzgl. Stilmerkmalen, Besonderheiten (o.Ä.); Fragen zu Studienwahl, Motivation und Berufszielen etc.

    (insgesamt ca. 5 Minuten)

    5. Musiktheorie und Gehörbildung (Klausur)

    • Musiktheorie: Inhalte sind z.B. das Aussetzen einer vorgegebenen Kadenz, funktionale Analyse eines klassischen Satzes und harmonische Analyse eines (Pop-)Songs, Transposition einer Melodie, Notation von Intervallen, Ermittlung eines Modus
    • Gehörbildung: Inhalte sind z.B. Intervalle, Akkorde, Dreiklänge, D7, Melodie-Diktat, Rhythmen, harmonisches Hören, Notieren eines vorgespielten Satzes

    (jeweils ca. 30 Min.)

    Die Teilnahme an Bereich 5 ist Voraussetzung für die Zulassung zu den anderen Bereichen der Eignungsprüfung.
    Die einzelnen Bereiche der Prüfung werden als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.


    1 Der Schwierigkeitsgrad kann analog der Lehrpläne des Verbands der Musikschulen (VDM) eingeschätzt werden.

    2 Die Produktion vor Ort wird am eigenen Gerät mit einer App/Software eigener Wahl in einer 20minütigen Vorbereitungszeit durchgeführt; die Aufbauzeit beträgt etwa 20 Minuten.

    3 Die Aufnahme sollte eine Länge von 4 bis 5 Minuten haben und muss bis spätestens drei Wochen vor der Prüfung eingereicht werden.

  • Bachelor für das Lehramt sonderpädagogische Förderung

    1. Künstlerische Praxis

    a) Hauptinstrument (Instrument, Gesang oder Producing & Digitale Musikpraxis)

    Instrument oder Gesang: Vortrag von 3 Stücken im leichten bis mittleren Schwierigkeitsgrad (U2 bis M1)1, die unterschiedliche Stilistiken abdecken. Ein Stück kann ersetzt werden durch eine künstlerische Präsentation nach Wahl (z.B. Medienproduktion, Tanz, Performance, Improvisation, Eigenkomposition oder Ähnliches).

    Producing: Erstellung und Präsentation einer Produktion vor Ort nach Vorgabe;2 Medien-gestützte Live- Performance (z.B. DJing, Arranging, Spiel virtueller Instrumente oder Apps), die auch andere Elemente (z.B. Tanz, Performance, Improvisation, o.Ä.) beinhalten kann; Gespräch über eine Compilation verschie- dener Eigenproduktionen, die unterschiedliche Stilistiken abdeckt.3

    (insgesamt 10-12 Minuten)

    b) Stimme

    • Vortrag eines (Pop-)Songs, Volks- oder Kunstlieds (a cappella oder begleitet);
      entfällt, sofern Gesang bereits als Hauptinstrument geprüft worden ist
    • Vortrag eines Gedichts oder kurzen Prosa-Textes (gelesen oder auswendig)

    (insgesamt ca. 5 Minuten)

    2. Schulpraktisches Instrument

    a) Vorspiel eines leichten Stückes, wahlweise auf der Gitarre oder dem Klavier; entfällt, sofern das hier gewählte Instrument bereits als Hauptinstrument geprüft worden ist

    b) Spiel eines (Pop-)Songs oder Volkslieds anhand eines Leadsheets auf dem gewählten Schulpraktischen Instrument, die Melodie kann gesungen oder mitgespielt werden (unvorbereitet)

    (jeweils ca. 5 Min.)

    3. Angewandte Gehörbildung und Musiktheorie

    a) Nachsingen oder Nachspielen einer vorgegebenen Melodie

    b) Gestalten einer musikalischen Vorgabe

    (Beispiele für Gestaltungsaufgaben: Melodie variieren oder fortsetzen, Begleitstimmen ergänzen, zu einer Akkordfolge nach dem Gehör improvisieren) 

    (insgesamt ca. 6-7 Minuten)

    4. Kolloquium

    Z.B. Fragen zu Studienwahl, Berufszielen, musikpädagogischen Vorerfahrungen etc.

    (insgesamt ca. 5 Minuten)

    5. Musiktheorie und Gehörbildung (Klausur)

    • Musiktheorie: Inhalte sind z.B. wahlweise funktionale Analyse eines klassischen Satzes oder harmonische Analyse eines (Pop)Songs, Transposition einer Melodie, Notation von Intervallen.
    • Gehörbildung: Inhalte sind z.B. Intervalle, Akkorde, Dreiklänge, D7, Melodie-Diktat, Rhythmen.

    (jeweils ca. 30 Min.)

    Regelungen zum Bestehen

    Die Teilnahme an Bereich 5 ist Voraussetzung für die Zulassung zu den anderen Bereichen der Eignungsprüfung.

    Die einzelnen Bereiche der Prüfung werden als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

    -  Im Bereich 1 „Künstlerische Praxis“ müssen beide Teile (a und b) bestanden werden.

    -  Im Bereich 2 „Schulpraktisches Instrument“ müssen beide Teile bestanden werden.

    -  Im Bereich 3 muss mindestens ein Teil (a oder b) bestanden werden (kann durch Bestehen von Bereich

    5 kompensiert werden).

    -  Der Bereich 4 „Kolloquium“ muss insgesamt bestanden werden.

    -  Der Bereich 5 „Musiktheorie und Gehörbildung (Klausur)“ muss insgesamt bestanden werden (kann durch Bestehen beider Teile (a und b) von Bereich 3 kompensiert werden).


    1 Der Schwierigkeitsgrad kann analog der Lehrpläne des Verbands der Musikschulen (VDM) eingeschätzt werden.

    2 Die Produktion vor Ort wird am eigenen Gerät mit einer App/Software eigener Wahl in einer 20minütigen Vorbereitungszeit durchgeführt; die Aufbauzeit beträgt etwa 20 Minuten.

    3 Die Aufnahme sollte eine Länge von 4 bis 5 Minuten haben und muss bis spätestens drei Wochen vor der Prüfung eingereicht werden.