Allgemeine Geschäftsbedingungen für Festivals der Musikhochschule Münster
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Konzerte des von der Musikhochschule Münster (Ludgeriplatz 1, 48151 Münster) veranstalteten mensch.musik.festivals.
1. PREISE, EINTRITTSKARTEN, EINLASS, GÜLTIGKEIT, VERLORENE KARTEN, EINLASS NACH BEGINN
Die Veranstaltungen des mensch.musik.festivals sind kostenfrei. Für den Eintritt zu den Konzerten werden am Tag der Veranstaltung Saalkarten nach dem Prinzip „first-come, first-served“ ausgegeben. Pro Person und Konzert werden maximal 4 Karten ausgegeben. Es besteht kein Anspruch auf eine Karte. Ein Weiterverkauf ist nicht gestattet. Zwischen den Konzerten muss der Konzertsaal verlassen werden, Platzreservierungen (etwa durch Liegenlassen von Jacken) sind nicht gestattet. Bitte finden Sie sich spätestens 10 Minuten vor Beginn des jeweiligen Konzerts im Konzertsaal ein. Nicht in Anspruch genommene Plätze werden danach an andere Interessenten vergeben. Die nicht in Anspruch genommenen Eintrittskarten verlieren sodann ihre Gültigkeit. Für verlorene Karten kann kein Ersatz gewährt werden. Der Besitzer einer Karte gilt als rechtmäßiger Inhaber. Der Besitz einer Karte berechtigt nicht zum jederzeitigen Betreten des Veranstaltungssaales. Der Einlass nach Beginn der Veranstaltung erfolgt in einer geeigneten Pause im Programm, sofern noch Plätze zur Verfügung stehen. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmen Platz, sondern „freiePlatzwahl“. Bei einigen Plätzen können Sichtbehinderungen auftreten. Auch durch technische Aufbauten können Sichtbehinderungen auftreten.
2. VERANSTALTUNGSÄNDERUNGEN
Programm- oder Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten.
3. VERLEGUNG UND AUSFALL DER VERANSTALTUNG
Kommt es zu einer zeitlichen Verlegung der Veranstaltung, behält die alte Karte für den Ersatztermin ihre Gültigkeit. Aufwendungen werden nicht erstattet.
4. HAFTUNG
Das Betreten des Veranstaltungsgeländes (Ludgeriplatz 1, 48151 Münster) erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche der Besucher, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter gesetzlich zwingend haftet und auch nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
5. TON-, FOTO-, FILM- UND VIDEOAUFNAHMEN, HAUSRECHT, SICHERHEITSMASSNAHMEN
Jegliche Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind untersagt. Zuwiderhandlungen werden verfolgt. Die Veranstaltungen werden aufgezeichnet. Der Karteninhaber erklärt sich damit und mit der eventuellen Abbildung seiner Person einverstanden.
Das Hausrecht bei Veranstaltungen liegt beim Veranstalter. Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten. Besucher, die sich selbst oder andere gefährden oder die Veranstaltung stören, werden des Geländes verwiesen. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikflaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen in das Veranstaltungsgelände ist grundsätzlich untersagt. Gleiches gilt für Störgeräte wie Laserpointer und ähnliche Geräte.
6. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Münster.
(Stand: 27.10.2015)