Anerkennung von Prüfungsleistungen und Einstufungen in höhere Fachsemester

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*Die für Sie zuständigen Fachstudienberater*innen finden Sie weiter unten nach Studiengängen sortiert*

Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, werden Anerkennungen und Einstufungen ab sofort nur noch nach Vorlage des vollständig ausgefüllten Antrags auf Anerkennung von Prüfungsleistungen bzw. auf Einstufung in ein höheres Fachsemester vorgenommen. Kreuzen Sie bitte entsprechendes im Antragsformular an (verwenden Sie ggf. mehrere Formulare). Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.

Wichtig! Um Ihre Anträge bearbeiten zu können, werden folgende Angaben und Unterlagen benötigt, wenn Ihre Leistungen nicht im Fach Politikwissenschaft erbracht wurden und/oder nicht im QISPOS-System oder in der elektronischen Leistungsverwaltung ELVE der Universität Münster verbucht sind:

  1. Nachweise über die anzuerkennenden Prüfungs- und Studienleistungen.
  2. Angaben über Art, Inhalt und Umfang der anzuerkennenden Veranstaltungen.
    Hierzu reichen Sie bitte den entsprechenden Syllabus oder sonstige Übersichten/Nachweise über die anzuerkennenden Veranstaltungen ein, aus denen hervorgeht, in welchem Umfang die Veranstaltung stattgefunden hat, um was für eine Veranstaltung es sich dabei gehandelt hat und worum es inhaltlich in dieser Veranstaltung ging, außerdem, wodurch Sie die Prüfungsleistung erbracht haben. Angaben hierzu können Sie auch den Kommentaren im Vorlesungsverzeichnis, den Modulbeschreibungen, oder den Programmbeschreibungen von ausländischen Universitäten entnehmen. Außerdem ist es möglich, selbst schriftlich Auskunft über die nötigen Angaben zu geben, sofern Sie die Richtigkeit ihrer Angaben belegen können.
    Bitte markieren Sie in ihrer Leistungsdokumentation die einschlägigen Stellen mit Angaben zu Art, Inhalt und Umfang der von Ihnen erbrachten Leistungen, sofern die nötigen Angaben nicht auf einen Blick ersichtlich sind.
  3. Um angeben zu können, für welche Veranstaltung Ihres (neuen) Studiengangs Sie sich die bereits erbrachten Leistungen anerkennen lassen möchten, informieren Sie sich bitte zunächst in ihrer Prüfungsordnung bzw. den fachspezifischen Bestimmungen oder Modulbeschreibungen oder in der Fachstudienberatung über die jeweiligen Leistungsanforderungen und die zu besuchenden Veranstaltungsarten.

 

  • Zwei-Fach-Bachelor (ZFB), Lehramtsstudiengänge, Magisterstudium, Nebenfächer

    Für sämtliche Anerkennungs- und Einstufungsverfahren im Rahmen der Lehramtsstudiengänge, des Zwei-Fach-Bachelors (ZFB), des Magisterstudiums und der Nebenfächer wenden Sie sich bitte an Michael Verspohl.

    Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen (auch aus dem Ausland) und die Einstufung in ein höheres Fachsemester benutzen Sie bitte die Antragsformulare.

  • Politik & Recht, Politk & Wirtschaft und Wirtschaft & Recht

    Studierende der Studiengänge Politik & Recht, Politik & Wirtschaft sowie Wirtschaft & Recht wenden sich bei allgemeinen Fragen an die Programmmanagerin Dr. Helena Helfer oder mit spezifischen Fragen zu den einzelnen fachlichen Komponenten (Wirtschaft, Politik, Recht) bitte an die jeweiligen Fachstudienberatungen.

    Für die Anrechnung in den Studiengängen Politik & Recht, Politk & Wirtschaft und Wirtschaft & Recht nutzen Sie bitte die Antragsformulare im Learnwebkurs "StudisPuRPuWWuR". Diesem können Sie als Studierende ohne Einschreibeschlüssel beitreten.

  • Public Governance across Borders

    Für sämtliche Anerkennungs- und Einstufungsverfahren im Rahmen des Studiengangs Public Governance across Borders wenden Sie sich bitte per E-Mail an Carsten Wegscheider (pgab@uni-muenster.de).

    Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen benutzen Sie bitte dieses Antragsformular.

    Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland (M 3.1d: ERASMUS Exchange Programme) benutzen Sie bitte dieses Antragsformular.

    Für die Einstufung in ein höheres Fachsemester benutzen Sie bitte dieses Antragsformular.

  • Comparative Public Governance

    Für sämtliche Anerkennungs- und Einstufungsverfahren im Rahmen des Studiengangs Comparative Public Governance wenden Sie sich bitte an Hendrik Meyer.

    Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen (auch aus dem Ausland) und die Einstufung in ein höheres Fachsemester benutzen Sie bitte die Antragsformulare.

  • Internationale und Europäische Governance

    Für sämtliche Anerkennungs- und Einstufungsverfahren im Rahmen des Studiengangs Internationale und Europäische Governance wenden Sie sich bitte an Anica Roßmöller.

    Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen (auch aus dem Ausland) und die Einstufung in ein höheres Fachsemester benutzen Sie bitte die Antragsformulare.

  • Master Politikwissenschaft

    Für sämtliche Anerkennungs- und Einstufungsverfahren im Rahmen des Master Politikwissenschaft wenden Sie sich bitte an   Dr. Ulrich Hamenstädt.

    Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen (auch aus dem Ausland) und die Einstufung in ein höheres Fachsemester benutzen Sie bitte die Antragsformulare.