Wissenschaftliches Arbeiten

Wiss Arb
© Annika Quast
  • Tipps und allgemeine Informationen

    Tipps zum Wissenschaftllichen Arbeiten finden Sie in unserer Informationsbroschüre.

    Falls Sie darüber hinaus Fragen zum wissenschaftlichen Arbeiten haben, können Sie sich während der Sprechzeiten an Ihre Studienberater wenden.
    Einige Studienberater bieten auch spezielle Methodensprechstunden an.

    Unter dem folgenden Link finden Sie ein unterstützdendes E-Tutorial zum wissenschaftlichen Arbeiten des Germanistischen Instituts.

    Jeder Hausarbeit muss diese Plagiatserklärung  beigefügt werden. Hausarbeiten ohne diese Erklärung werden nicht angenommen.

     

     

     

     

     

  • Hinweise zu Plagiaten

    Ein Plagiat stellt im prüfungsrechtlichen Sinn einen vorsätzlichen Täuschungsversuch dar.

    Der Tatbestand des Plagiats ist erfüllt, wenn in schriftlichen Studien- und Prüfungsleistungen "Texte Dritter ganz oder teilweise, wörtlich oder nahezu wörtlich übernommen und als eigene wissenschaftliche Leistung" ausgegeben werden. Dieses Vorgehen "widerspricht nicht nur guter wissenschaftlicher Praxis, es ist auch eine Form geistigen Diebstahls und damit eine Verletzung des Urheberrechts".
    (Resolution des Deutschen Hochschulverbandes vom 17. Juli 2002)

    Die Konsequenzen sind:

    • Bewertung der Leistung mit "mangelhaft",
    • Ausschluss von der Möglichkeit, die ungenügende Leistung zu wiederholen,
      Information von Prüfungsamt und Dekanat.

    Je nach Schwere des Täuschungsversuchs entstehen weitere Konsequenzen. Hierzu zählt:

    • Ausschluss von der Abschlussprüfung,
    • Geldbuße von bis zu 50.000 €,
    • Exmatrikulation.

    Jeder Hausarbeit muss diese Plagiatserklärung beigefügt werden. Hausarbeiten ohne diese Erklärung werden nicht angenommen.

    Weitere Informationen zum Thema "Plagiate" finden Sie in einem Rundschreiben des Fachbereichs 06 der WWU Münster aus dem Jahr 2005.