Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (Confluence)
Stand: 02.01.2024
1. Nutzerkreis
Der Dienst steht ausschließlich Beschäftigten der Universität Münster offen und darf nur für Zwecke, die im direkten Zusammenhang mit der Arbeit an der Universität Münster stehen, genutzt werden. Ein Uni-Münster-Confluence-Bereich kann nur für eine Abteilung/ein Projekt/eine Arbeitsgruppe beantragt werden, für die der*die Antragsteller*in verantwortlich handeln darf. In Ausnahmefällen dürfen Externe auf Confluence lesend zugreifen.
2. Zugang
Um Zugang zu Confluence zu erhalten, ist kein Antrag notwendig. *die Beschäftigten können sich mit ihrer Uni-Kennung unter https://confluence.uni-muenster.de/ anmelden und die uni-internen und die öffentlichen Bereiche nutzen.
3. Beantragung/Einrichtung eines geschützten Uni-Münster-Confluence-Bereichs
Die Beantragung eines Confluence-Bereichs für eine Abteilung/einen Mitarbeiter*innenkreis/ein Projektteam erfolgt formlos per E-Mail an den Service Desk (it.servicedesk@uni-muenster.de). In der E-Mail sind folgende Informationen anzugeben:
- der gewünschte Name des Bereichs,
- ein Bereichskürzel (3 oder mehr Zeichen, nur Buchstaben und/oder Ziffern), das in den URLs verwendet wird
- eine kurze Beschreibung des Bereichs
- der*die verantwortliche Bereichsadministrator*in (die Person, die den Bereich verwalten und Rechte vergeben soll)
Der Confluence-Bereich wird nach Erhalt und Prüfung des Antrags eingerichtet. Der*die Bereichsadministrator*in erhält eine E-Mail mit dem Link des neuen Bereichs. Im Anschluss kann er*sie dem Bereich Nutzer*innen und Gruppen zuordnen und Berechtigungen vergeben. Voraussetzung für die Zuordnung ist, dass sich die Nutzer*innen zuvor im Uni- Confluence angemeldet haben. Administratorrechte sollten dem*der Bereichsadministrator*in (und ggf. einem*einer Stellvertreter*in) vorbehalten bleiben.
Für den Inhalt des Bereichs sind die mitwirkenden Nutzer*innen (Personen mit Berechtigung zur Bearbeitung), insbesondere der*die Bereichsadministrator*in, verantwortlich. Sie sind verpflichtet, rechtliche Bestimmungen insbesondere zum Urheberrecht einzuhalten. Nach Anlegen des Bereichs erfolgt keine weitere Bearbeitung durch das CIT. Sie steht jedoch bei Fragen zur Anwendung von Confluence zur Verfügung.
4. Sicherheit des eigenen Inhalts
Die Zugänglichkeit des eigenen Inhalts wird über die Vergabe der Berechtigungen geregelt. Ein Bereich ist öffentlich (d.h. ohne Anmeldung des*der Nutzer*in zugänglich), wenn die Gruppe „anonymous“ (mindestens) eine Leseberechtigung erhält. Grundsätzlich sollte dieser Gruppe niemals Schreibrechte eingerichtet werden.
Sollen Inhalte für alle Beschäftigten der Universität Münster (d.h. für alle angemeldeten Nutzer*innen) zugänglich sein, kann eine entsprechende Berechtigung für die Gruppe „confluence-users“ eingerichtet werden. Zur Einschränkung der Zugriffsrechte auf bestimmte Nutzergruppen stehen die Gruppen aus der zentralen Nutzerverwaltung zur Verfügung.
5. Pflichten des Nutzers
Grundsätzlich gelten die allgemeine IT-Benutzungsordnung der Universität Münster sowie die gesetzlichen Bestimmungen. Dies schließt das Verbot von beleidigenden, rassistischen, diskriminierenden oder pornographischen Inhalten ein.
Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten ist das CIT berechtigt, die entsprechenden Beiträge abzuändern oder zu löschen und den Zugang zu sperren.
6. Archivierung/Löschung des Bereichs
Der*die Bereichsadministrator*in ist/ sind verpflichtet, dem CIT mitzuteilen, wenn ein Bereich nicht weiter benötigt wird und archiviert/gelöscht werden kann. Das CIT darf verwaiste Bereiche (keine Bearbeitung seit mehr als 2 Jahren) archivieren. Archivierte Bereiche können nur noch unter der Kategorie „archivierte Bereiche“ gefunden werden, ansonsten werden sie nicht mehr in Abfragen oder Dashboards angezeigt oder durch andere Suchen gefunden.
7. Einschränkungen der Verfügbarkeit
Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit des Systems. Insbesondere durch Wartungsarbeiten kann die Nutzbarkeit eingeschränkt sein. Diese finden in der Regel mittwochs zwischen 6 und 9 Uhr statt.
8. Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche des Nutzers bzw. der Nutzerin sind ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter*innen und Erfüllungsgehilf*innen des CIT, sofern der*die Nutzer*in Ansprüche gegen diese geltend macht.
9. Salvatorische Regelungen
Die Universität kann zusätzliche Regelungen oder Regelungsänderungen mit einem Monat Ankündigungsfrist in Kraft setzen, ohne dass die geltenden Nutzungsbedingungen unwirksam werden. Sollten einzelne der vorstehenden Regelungen aus rechtlichen, technischen oder betrieblichen Gründen unwirksam sein oder einer umgehenden Änderung bedürfen, so bleiben die anderen Regelungen davon unberührt. Die Änderungsankündigungen und Veröffentlichungen erfolgen auf den Webseiten des CIT.