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Einführungen in die Wirtschafts- und
Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts
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Inhalt /
Europäische Integration / Die Montanunion (1951-1967) |
Europäische Integration
2. Anfänge der europäischen Integration bis 1957
2.6. DIE MONTANUNION (1951-1967)
Als Montanunion bezeichnet man die Europäische Gemeinschaft für Kohle und
Stahl (EGKS).
- Hintergrund. Frankreich strebt seit 1918 die Kontrolle über die Ruhrkohle
zwecks Förderung seiner Stahlindustrie an. Umgekehrt existiert auch nach 1945 in
Westdeutschland eine Diskriminierung von Kohleexporten durch unter dem Markt
liegende Verrechnungspreise in integrierten Kohle-/Stahlkonzernen und überhöhte
Transportkosten. Dies stellt ein Hindernis für den französischen
Modernisierungsplan (ab 1946) dar. Die Zerschlagung der deutschen
Stahl-/Kohle-Konzerne und die Aufteilung der Ruhrkohleproduktion auf Exporte und
Binnenwirtschaft durch die internationale Ruhrbehörde sowie die Limitierung der
deutschen Stahlproduktion für 1946 auf 7,5 Millionen Tonnen sind vorerst Mittel
zur Durchsetzung französischer Interessen. Diese geraten in Widerspruch zu den
Interessen der USA, die den deutschen Aufschwung zwecks Reduktion der
Besatzungskosten fördern und 1947 eine Erhöhung der deutschen Stahlquote auf 11
Mio. t durchsetzen. Die EGKS beseitigt diesen Interessengegensatz.
- Struktur der EGKS. Die EGKS entsteht aus dem Schuman-Plan (1950; Robert Schuman: französischer Außenminister)
unter französischer Verhandlungsführung von Jean Monnet
("Gründervater Europas"). Ziele:
- Gemeinsamer Markt für Kohle, Koks, Eisenerz, Schrott und Stahl in
Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden mit
gemeinsamem Außenzoll und festen, hohen Preisen. Diskriminierungen
(Differenzierung von Export- und Binnenpreisen; Transportkosten) sind zu
beseitigen.
-
Regulierung der Montanindustrie durch eine Antimonopolgesetzgebung
(gegen integrierte Ruhrwerke).
- Nationale Behörden haben Souveränität über Stahl- und Kohleindustrien an
eine von ihnen unabhängige Hohe Behörde abzutreten, der ein Ministerrat, ein
Gericht und eine über wenige Rechte verfügende parlamentarische Versammlung
beigesellt werden.
-
Bedeutung der EGKS. Erste supranationale Behörde mit autonomer
Entscheidungsbefugnis, die wesentliche Elemente der Struktur der EWG
vorwegnimmt. Die alliierte Kontrolle über deutsche Industrie (internationale
Ruhrbehörde) wird durch Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in europäische Kooperation abgelöst.
Ihre wirtschaftliche Bedeutung ist dagegen gering, da sich die Struktur der
Märkte kaum verändert.