© Alexis Feldmeier García

 

VORAUSSETZUNGEN UND PLANUNG

Voraussetzungen

Im Jahr 2021 finden alle ZQ BSK zu 100% online statt!


Es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Inhouse-Fortbildungen in Ihrer Bildungseinrichtung stattfinden kann. Drei möchten wir hervorheben. Die gastgebene Einrichtung muss:

  • für die Anmeldung einer Inhouse-Fortbildung 16 fortbildungsberechtigte Personen zusammenbekommen (-> vgl. Teilnahmevoraussetzungen; im Kreis Münster können wir ggf. helfen, freie Plätze durch fortbildungsberechtigte Lehrkräfte aus unseren Anmeldungen zu füllen.
  • die Anmeldeformalitäten der teilnehmenden Lehrkräfte koordinieren und bündeln und eine Person benennen, die uns als feste Ansprechperson für die Lehrgangsplanung zur Verfügung steht.
  • Covid-19-Schutzmaßnahmen einhalten und dazu ein Hygienekonzept  anwenden und auf Nachfrage vorlegen, das den offiziellen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes oder der jeweiligen Region zum Zeitpunkt der Inhouse-Fortbildung in allen Punkten entspricht.

Eine Zusammenstellung aller Voraussetzungen finden Sie in unserem Informationsschreiben zu Inhouse-Fortbildungen durch die WWU Münster.

Planung


Wenn Ihre Bildungseinrichtung die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, oder wenn Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie  gerne per Mail Kontakt zu uns auf. Wir melden uns zeitnah zurück und können offene Fragen oder die Planung Ihrer Inhouse-Veranstaltung dann telefonisch miteinander besprechen. 

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.