Informationen zum Lehrgang

 

Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang

Die Gebühr für die Teilnahme am Lehrgang wird unter bestimmten Bedingungen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vollständig übernommen. Hierfür ist notwendig, dass die Lehrkraft, die die additive Zusatzqualifizierung absolvieren möchte, eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellte Zulassung zur uneingeschränkten Lehrtätigkeit in Integrationskursen vorweisen kann (diese muss bei der Anmeldung als Kopie beigefügt werden!). Zusätzlich ist notwendig, dass die Lehrkraft eine Bescheinigung eines Trägers vorweist, aus der hervorgeht, dass sie in Alphabetisierungskursen unterrichtet oder unterrichten soll. Weiter wird eine BAMF-Zuordnung benötigt, aus der hervorgeht, ob eine verkürzte oder unverkürzte ZQ Alpha besucht werden muss. Ein entsprechender Antrag muss beim BAMF gestellt und bei der Anmeldung zum Lehrgang eingereicht werden.