Auslaufende Studiengänge
Magister
Prüfungsordnungen
Bachelor (Modellversuch)
Prüfungsordnungen
Bachelorstudiengänge (Modellversuch), Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12:2-Fach-Bachelor (B2F, Germanistik)
- Änderungen der Modulbeschreibungen des Zwei-Fach-Bachelorstudiengangs (BA 2-Fach)
- Fächerspezifische Bestimmungen (BA 2-Fach), in der Fassung von 2010
- Fächerspezifische Bestimmungen (BA 2-Fach), in der Fassung von 2007
- Allgemeine Studien
Bachelor Berufskolleg (BBAB, Deutsch)
- Änderungen der Modulbeschreibungen des Bachelorstudiengangs für berufliche und allgemeine Bildung (BAB)
- Fächerspezifische Bestimmungen (BAB), in der Fassung von 2010
- Fächerspezifische Bestimmungen (BAB), in der Fassung von 2007
Bachelor KiJu (Haupt-, Real-, Gesamtschule) (BKJ(HRGe))
Bachelor KiJu (Lehramt Grundschule) (BKJ(G))
- Änderungen der Modulbeschreibungen des Bachelorstudiengangs mit Ausrichtung auf schulische und außerschulische Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen (KiJu)
- Fächerspezifische Bestimmungen (KiJu), in der Fassung von 2010
- Fächerspezifische Bestimmungen (KiJu), in der Fassung von 2007
Studienbegleitender Test
Zur Vorbereitung sind mehrere Veröffentlichungen zu lesen:
Lektürehinweise zum studienbegleitenden Test
Für Studierende des Zwei-Fach-Bachelor "Deutsch" (LABG 2009) wird seit dem Sommersemester 2013 eine modifizierte, mit einem Tutorium verbundene Form des studienbegleitenden Tests angeboten.
Hier finden Sie auch Informationen zur Anmeldung, zu den Terminen und Ergebnissen.Master of Education (Modellversuch)
Informationen
- Koordinierter Masterstudiengang: Kombination des Studiengangs Master of Edcuation (Gym/Ges) mit den Fachmasterstudiengängen
Das Studium eines Fachmasters mit dem Abschluss „Master of Arts“ kann mit dem Studium eines Lehramtsmasters mit dem Abschluss „Master of Education“ kombiniert werden. Dabei müssen Leistungen in Teilbereichen aus dem Lehramtsmaster (MEd), welche im Rahmen eines fachwissenschaftlichen Masters (MA) studiert werden bzw. bereits studiert wurden, nicht noch einmal erbracht werden. Je nach Kombination ergeben sich spezifische Vorgaben und Empfehlungen für das Studium eines Lehramtsmasters mit dem Abschluss „Master of Education“. Diese Vorgaben, d.h. die tatsächlich zu erbringenden Prüfungs- und Studienleistungen in einem Lehramtsmaster mit dem Abschluss „Master of Education“, werden in dem Flyer näher beschrieben.
Mit Blick auf die Masterarbeit gilt, dass diese ausschließlich im jeweiligen Fachmaster mit dem Abschluss „Master of Arts“ geschrieben werden kann. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an das Studienbüro des Germanistischen Instituts. - Das studentische Selbstverwaltungssystem QISPOS ist für die Master-Studierende nicht mehr gültig. An Stelle von QISPOS werden alle Leistungen im Studienpass verzeichnet. Den Studienpass erhalten alle Master-Studierenden persönlich im Prüfungsamt.
- Informationen zu den Modulabschlussprüfungen erhalten Sie durch das Prüfungsamt.
- Koordinierter Masterstudiengang: Kombination des Studiengangs Master of Edcuation (Gym/Ges) mit den Fachmasterstudiengängen
Prüfungsordnungen und Module
Master-of-Education-Studiengänge (Modellversuch) und Module:
- Master Gymnasium/Gesamtschule
Profilmodul Wissenschaft und Praxis
Profilmodul "Sprache" oder "Literatur" - Master BK mit 2 allgemein bildenden Fächern: aufbauend auf BA 2-Fach
Profilmodul Wissenschaft und Praxis
Profilmodul "Sprache" oder "Literatur" - Master Grund-, Haupt-, Realschule
Profilmodul Wissenschaft und Praxis
Weitere Informationen zur Grundschuldidaktik Deutsch auf der Seite von Prof. Dr. Jürgens (Beratungsangebote etc.) - Master BK im Standardprofil: aufbauend auf BAB
Vertiefungsmodule "Sprache" und "Literatur"
Profilmodul Wissenschaft und Praxis
Auswahlmodul
Zusatzmodul
Hinweise zum Zusatzmodul (für Studierende des 2-Fach-Bachelors, des Bachelors KiJu und des Bachelors BAB)
Das Zusatzmodul richtet sich an Studierende des 2-Fach-Bachelors, des Bachelors KiJu und des Bachelors BAB. Für diese Studierenden besteht die Möglichkeit, unter ganz bestimmten Voraussetzungen (s.u.) bereits während der Bachelorphase in ausgewählten Master-Modulen (s.u.) Leistungen zu erbringen.
Voraussetzung für den Antrag zum Studium des Zusatzmoduls ist, dass die vorgesehene Regelstudienzeit von sechs Semestern ausgeschöpft wurde und dass alle Leistungen im Fach Deutsch bzw. Germanistik des Bachelor-Studiums erbracht sind. Als Zusatzmodul kann im Master GHR das Profilmodul "Wissenschaft und Praxis", im Master GymGes das Profilmodul "Sprache" oder das Profilmodul "Literatur" sowie im Master BAB das Auswahlmodul gewählt werden. Nähere Angaben finden Sie in den fächerspezifischen Bestimmungen:
- fächerspezifische Bestimmungen des 2-Fach-Bachelors
- fächerspezifische Bestimmungen des Bachelors KiJu
- fächerspezifische Bestimmungen des Bachelors BAB
Der formlose Antrag auf Zulassung zum Besuch des Zusatzmoduls (mit Datum und Unterschrift, keine E-Mail!) muss als Anlage einen aktuellen Ausdruck der in QISPOS verbuchten Leistungen enthalten. Er ist zu richten an den geschäftsführenden Direktor (bitte in den Briefkasten werfen):
Prof. Dr. Bruno Quast
Westfälische Wilhelms-Universität
Germanistisches Institut
Stein-Haus, Schlossplatz 34
48143 MünsterDer Antrag kann jederzeit eingereicht werden.
Lehramt (LPO2003, 1998, 1994)
Informationen
Hinweise zum Verfahren der studienbegleitenden Modulabschlussprüfungen (nach LPO 2003 und in BA-Studiengängen)
Vorbemerkung
Studienbegleitende Modulabschlussprüfungen sind in den neuen Studiengängen an die Stelle von Staats-, Magister- und Diplomexamina getreten, in denen als Abschlussprüfung über Studienerfolg bzw. Nichterfolg zu befinden war. Die verschiedenen Bestandteile dieser Examina alter Art sind nach den neuen Ordnungen auf den Studienverlauf verteilt und tauchen in den Ordnungen als »Modulabschlussprüfung« auf. Ihre Ergebnisse gehen anteilig in eine Abschlussnote des Studiums ein.
Diese neue Regelung bringt für alle Beteiligten (Prüfungsämter, Lehrende als Prüfer und Studierende) Ungewohntes und damit auch Unsicherheiten, bis durch die Praxis ein neuer Usus eingespielt ist. Daher gilt an erster Stelle der Grundsatz, dass einzelne, noch nicht eingespielte Praxisfälle und mögliche Unklarheiten den Prüflingen nicht zum Nachteil gereichen werden.
Durchführung- Wie bisher kommen mündliche und schriftliche Klausurprüfungen vor. Die Prüfungsaufgaben beziehen sich nach Maßgabe der §§ 14(2) und 15(4) LPO 2003 auf die Module, aus denen eine Prüfung erwächst. Diese geben also einen inhaltlichen Rahmen vor. Dieser inhaltliche Rahmen ist durch thematische Schwerpunktsetzungen in den Vertiefungsmodulen und die fachdidaktische Perspektive im Vermittlungsmodul gegeben.
- Zu beachten ist jedoch mit gleichem Rang, was eine Prüfung aufzeigen soll (§§ 14(1) und 15(1) LPO 2003), nämlich in begrenzter Zeit mit begrenzten Hilfsmitteln eine Aufgabe zu lösen (schriftlich) bzw. Zusammenhänge zu erkennen und darzustellen sowie spezielle Fragestellungen in solche Zusammenhänge einzuordnen (mündlich).
- Ziele, wie sie unter (2) formuliert sind, können ohne Rückgriff auf Sachgehalte und Demonstration an Sachgehalten nicht angegangen werden. Also werden konkrete Prüfungen an den Lehrveranstaltungen der Module ansetzen, ohne sie im Einzelnen »abzufragen«. Insofern ist jedoch von den Veranstaltungen eines Moduls bei den Prüfungsvorbereitungen auszugehen.
- Je nach inhaltlicher Anlage des Moduls (hier insbesondere das Vermittlungsmodul) und der Wahl bzw. Zuteilung eines Prüfers, werden sich inhaltlich unterschiedliche Gewichtungen zu Modulanteilen ergeben können. Zur Erörterung von Problemen, die sich daraus ergeben können, und Prüfungsfragen überhaupt geben die Modulbeauftragten Auskunft.
Prüfungsordnungen
Auslaufende Lehramtsstudiengänge
- Lehramtsprüfungsordnung: LPO 2003
- Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Gy/Ge) (LPO 2003), modularisiert
- Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (GHR) (LPO 2003), modularisiert
- Didaktisches Grundlagenstudium Deutsch (GHR) (LPO 2003), modularisiert
- Lehramt Deutsch Sekundarstufe II bzw. Lehramt Sekundarstufe II/I (LPO 1998), nicht modularisiert
- Lehramt Sekundarstufe I (LPO 1998), nicht modularisiert
- Lehramt Primarstufe (LPO 1998), nicht modularisiert
Links
Scheinformulare:
- Grundlagenmodul
Sprache
Literatur - Aufbaumodul
Sprache
Literatur - Vertiefungsmodul
Sprache
Literatur
Medien und Kultur
Sprache und ihre Geschichte / Literatur und ihre Geschichte - Vermittlungsmodul
Vermittlungsmodul
Alle Formulare und Bescheinigungen erhalten Sie auf den Seiten der Prüfungsämter:
- Prüfungsamt I (Bachelor LABG 2009, Bachelor (Modellversuch), Grundstudium der auslaufenden Lehramtsstudiengänge nach LPO2003, 1998, 1994, Magister, Promotion)
- Staatliches Prüfungsamt (Hauptstudium der auslaufenden Lehramtsstudiengänge nach LPO2003, 1998, 1994)
Didaktisches Gundlagenstudium
Prüfungsordnungen und Module
Bachelor
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Didaktisches Grundlagenstudium BA (2004) (für Studierende, die vor dem WS 08/09 das Studium des Didaktischen Grundlagenstudiums aufgenommen haben)
Grundlagenmodul I: Sprachlichkeit von Lehr-, Lern- und Unterrichtsprozessen
Grundlagenmodul II: Berufsbezogene Kommunikationsfähigkeit -
Didaktisches Grundlagenstudium BA (2008) (für Studierende, die ab dem WS 08/09 das Studium des Didaktischen Grundlagenstudiums aufnehmen)
Grundlagenmodul DGS: Sprachlichkeit von Lehr-, Lern und Unterrichtsprozessen
Aufbaumodul DGS: Sprachliche Entwicklungsprozesse: Aneignungsstrategien und Lernformen
Master
- Didaktisches Grundlagenstudium Master (2004) (für Studierende, die vor dem WS 08/09 das Studium des Didaktischen Grundlagenstudiums aufgenommen haben)
Profilmodul DGS: Sprachliche Entwicklungsprozesse: Aneignungsstrategien und Lernformen - Didaktisches Grundlagenstudium Master (2008) (für Studierende, die ab dem WS 08/09 das Studium des Didaktischen Grundlagenstudiums aufgenommen haben)
Profilmodul DGS: Berufsbezogene Kommunikationsfähigkeit
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