Profilmasterstudiengang Komparatistik/Kulturpoetik – Der Master im Profil
„This is living“ – dieser Wahlspruch, mit dem Sony Entertainment die Playstation 3 bewirbt, kann als Verweis auf eine für die gegenwärtige Literaturwissenschaft zentrale Herausforderung gelten: „This“ verweist sowohl auf die Verfahren und Diskurse der modernen Darstellungsformate, die für unsere Gegenwartskultur bedeutsam sind, als auch auf die Geschichte ihrer Narrative, ihre Internationalität, Mehrsprachigkeit und Interkulturalität.
Im Zentrum des Profilmasterstudiengangs Komparatistik/Kulturpoetik steht die Vermittlung literatur-, kultur- und medienwissenschaftlicher Kernkompetenzen aus den Bereichen der Poetik, der Texttheorie und Filmanalyse (allgemeine Literaturwissenschaft), auf deren Grundlage die nicht zuletzt im Zeichen einer wirkungsmächtigen Globalkultur und ihrer Teilkulturen immer stärker nachgefragte Fähigkeit zur Analyse kultureller Repräsentationen – des „living“ – ermöglicht wird (komparatistischer bzw. kulturpoetischer Zweig des Studiengangs). Die damit implizierte Ausweitung und reflektierte Transgression des Gegenstandsbereichs von Literatur im engeren Sinne auf andere Medien wie Film, Spiel- und Computerästhetik (Game Studies), ‚Infotainment‘-Formate im Fernsehen und Rundfunk oder Hybridisierungen von Popmusik und darstellender Kunst markiert den kulturpoetischen Ansatz. Die komparatistische Spezialisierung gründet auf einem an der Internationalisierung des literarischen Kanons ablesbaren modernen „Weltliteratur“-Begriff und dem Selbstverständnis als grundsätzlich grenzüberschreitende, mehrsprachlich orientierte Literaturwissenschaft. Die Arbeit an diesen Kernperspektiven geschieht sowohl im engen Austausch mit den Lehrenden des Studiengangs, als auch in Kooperation mit außeruniversitären Partnern und Forschungseinrichtungen und wird in Seminaren, Workshops und integrierten Praxisphasen durchgeführt.
Komparatistik - Literaturwissenschaft als GrenzüberschreitungKomparatistik (comparative literature, littérature comparée) ist die in der akademischen Praxis eingeführte Bezeichnung für das Fach Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft, das internationale Literatur- und Kulturbeziehungen sowohl in historischer wie in systematischer Hinsicht untersucht. Allgemeine Literaturwissenschaft umfaßt Poetik, Formenlehre, Terminologie, Literaturtheorie bis hin zur generellen Ästhetik, Vergleichende Literaturwissenschaft die Geschichte internationaler oder transkultureller Literaturbeziehungen, ausgehend von Einzeltexten, Autoren, Gruppierungen, Epochen oder Nationalliteraturen. „Vergleichen“ ist dabei nicht wörtlich, vor allem nicht wertend zu verstehen; vielmehr ist mit dem historisch eingeführten Terminus gemeint, dass zwischen den genannten Elementen Relationen hergestellt werden. Rezeptionsgeschichte etwa zeichnet ein Feld literarischer Beziehungen nach, wobei die miteinander in Kontakt gebrachten Elemente verschiedenen sprachlich-kulturellen Umgebungen angehören. Als Studienfach reagiert die Komparatistik insbesondere auf die realen Leseverhältnisse des 21. Jahrhunderts, d.h. die Internationalisierung des literarischen Kanons, der sich mehr denn je Goethes vielschichtigem Begriff „Weltliteratur“ annähert. Heute definiert man sie tendenziell als grenzüberschreitende Literaturwissenschaft. Dabei sind impliziert a) Sprach- und Nationengrenzen, b) Grenzen zu anderen Künsten (bildende Kunst, Musik, Film) bzw. Medien (audiovisuelle Medien, Computer) im Sinne der Intermedialität, c) Grenzen zwischen dem literarisch-ästhetischen und anderen Diskursen, also zum naturwissenschaftlichen, soziologischen, medizinischen, ökonomischen usw. Denken. Jenseits des Standardgebiets a) sind es speziell die Arbeitsdomänen b) und c), die das Profil der Münsterschen Komparatistik prägen. Typische Arbeitsfelder sind literarische Kontaktbeziehungen (Rezeption, Einfluß, Wirkung) oder auch, als Alternative zu solch genetischen Bezügen, Typologien, d.h. Ähnlichkeiten zwischen Texten, die auf Beeinflussungen oder parallelen Entwicklungen beruhen können. Weitere charakteristische Gebiete sind nationale Images, sofern diese literarisch vermittelt sind, literarisches Übersetzen, die Beschreibung und Klassifikation literarischer Gattungen und Formen, Theorie und Geschichte der Literaturkritik und Literaturhistoriographie und natürlich traditionell die Erforschung der Inhalte (Stoffe, Motive, Themen, Mythen, Bildlichkeit usw.) von Literatur. Dabei können beispielsweise Methoden der Semiotik oder Diskurstheorie angewandt werden.
Kulturpoetik – Literaturwissenschaft und GegenwartskompetenzMit der lauter werdenden Forderung nach Integration der Philologien in eine allgemeine Kulturwissenschaft stellt sich die Frage nach den Kompetenzen, welche Studierende der Literaturwissenschaft in einen gleichsam ins Uferlose erweiterten Gegenstandsbereich einzubringen vermögen. Konnte sich die Literaturwissenschaft herkömmlich durch den Verweis auf ihren Untersuchungsgegenstand definieren („die Literatur“), so wird sie zukünftig im Gesamtspektrum der akademischen Disziplinen ihre Eignung zur Anwendung auf Dinge erweisen müssen, deren Zugehörigkeit zum Kanon durch die Fachtradition nicht garantiert ist. Dazu gehören insbesondere die Gattungen und Repräsentationsformen einer Gegenwart, die durch eine internationale Medien-, Markt- und Populärkultur geprägt ist. Folglich ist es die Aufgabe einer zeitgemäßen Literaturwissenschaft, die Kernkompetenzen des Literaturwissenschaftlers – komplexes Textverstehen, Struktur- und Kontextanalyse, Diskursanalyse und Vertextung der entsprechenden Ergebnisse – auf theoretisch-methodisch reflektierte Weise für die Analyse und Interpretation von Gegenwartskultur praktikabel zu machen.
Theoretischer Kernbereich der Allgemeinen Literaturwissenschaft bleibt die Poetik. Diese beschreibt u.a. die Bedingungen, die ein sprachliches Werk als Weltmodell (Fiktion) erscheinen lassen, die Art und Weise, wie ein Sachverhalt erzählt wird und wie Sprache eine zweite Formung erfährt (Rhetorik, Metrik, Stilistik). In kulturwissenschaftlicher Ausrichtung fragt sie außerdem danach, wie ein Text mit seiner kulturellen Umgebung semiotisch und wirkungsästhetisch vermittelt ist (Text-Kontext-Theorie). Kulturpoetik impliziert in diesem Sinne sowohl die Analyse und Reflexion der rhetorischen und diskursiven Konstruktion von kulturellen Einzeltexten (‚Text‘ im weitesten Verständnis einer medialen Repräsentation) als auch von deren Prozessierung, Inszenierung, Rekombination und Neudeutung in der Rezeption. Kultur – als historisch kontingentes Sinn-, Bedeutungs- oder Kommunikationsgefüge – wird erkennbar als Ergebnis einer permanenten Konstruktions- und Interpretationsdynamik; ein Befund, durch den Kultur in ihrer ‚Poetizität‘ mit textanalytischen Mitteln analysierbar wird. Der Schwerpunkt auf ‚Kulturpoetik‘ im Masterstudiengang ‚Komparatistik/Kulturpoetik’ zielt also auf die Vermittlung einer literaturwissenschaftlich (philologisch, textwissenschaftlich, medientheoretisch und kulturwissenschaftlich) fundierten Analyse-, Deutungs- und Vermittlungskompetenz, die – insbesondere auch als ‚Kompetenz für Gegenwartsphänomene‘ – die Studierenden zum interpretierenden Umgang mit der medialen Öffentlichkeit befähigt. Er bietet einerseits die Möglichkeit zur Diskussion und praktischen Erprobung zentraler methodischer Zugänge, zum andern die projektbezogene Öffnung der universitären Literaturwissenschaft auf historische und aktuelle Phänomene und Entwicklungen der (Alltags-)Kultur.
Spezifische Merkmale des StudienprogrammsDer Masterstudiengang „Komparatistik/ Kulturpoetik“ ist als Y-Modell angelegt. Nach den ersten beiden Semestern, in denen Grundlagen (Methodik und Theoriebildung) vermittelt werden, entscheiden sich die Studierenden ab dem dritten Semester im Wahlpflichtbereich für den komparatistischen oder den kulturpoetischen Zug des Studiengangs. Die Wahl des Schwerpunktes entscheidet die Ausrichtung der Masterarbeit.
Zugangsvoraussetzungen
- Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Komparatistik/ Kulturpoetik ist neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung die Absolvierung eines fachlich einschlägigen Studiums aus dem Bereich der Philologien bzw. der Geisteswissenschaften mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern, das mit einem Bachelor oder einem anderen berufsqualifizierenden Abschluss (Magister, Staatsexamen, Diplom etc.) erfolgreich beendet worden ist. Bei Zweifeln über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes wird ein Gutachten des Sekretariats der ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesrepublik Deutschland über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse eingeholt.
- Der Masterstudiengang richtet sich an Absolventen mit überdurchschnittlichen Studienabschlüssen. Der Zugang zum Masterstudiengang Komparatistik/ Kulturpoetik setzt die Feststellung einer besonderen Eignung der Bewerberin/des Bewerbers voraus. Eine Einschreibung ist jeweils nur zum Wintersemester möglich. Pro Jahrgang werden maximal 40 Studierende in den Studiengang aufgenommen. Die Auswahl der Studierenden erfolgt aufgrund von vier kumulativ zu erfüllenden Kriterien:
- Die Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses.
- Eine Arbeitsprobe, bei der es in der Regel sich um die Abschlussarbeit des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (z.B. Bachelorarbeit) handelt. Im Ausnahmefall kann eine vergleichbare publizistische Veröffentlichung diese Arbeitsprobe ersetzen. Die Vergleichbarkeit wird durch die Auswahlkommission festgestellt.
- Ein qualifizierendes Kurzgutachten einer Hochschullehrerin/ eines Hochschullehrers. Für das Kurzgutachten wird ein Formular auf der Homepage des Germanistischen Instituts bereitgestellt.
- Ein Schreiben zur Begründung der Studiengangswahl (Letter of Intent). Das Schreiben umfasst zwei DIN A4-Seiten. Es formuliert Motivation und Arbeitsvorhaben und gibt einen Abriss über die bisherigen Interessen und Studienschwerpunkte.
- Fachlich einschlägig ist ein Studium im Sinne Abs. 1 Satz 1, wenn es eine für den Masterstudiengang Komparatistik/Kulturpoetik relevante Philologie als eines der Bachelorfächer enthält. In der Regel sind dies Komparatistik (Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft), Germanistik, Anglistik, Romanistik, Slavistik, Niederlandistik, Skandinavistik, Klassische Philologie und im engeren Sinn vergleichbare oder zum Masterstudiengang Komparatistik/Kulturpoetik affine geisteswissenschaftliche Studiengänge, deren Eignung als Vorqualifikation im Einzelfall durch die Auswahlkommission festzustellen ist.
- Vorausgesetzt werden funktionale Kenntnisse in Englisch und in einer weiteren Fremdsprache aus folgendem Spektrum: Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Altgriechisch, Niederländisch. Funktionale Sprachkenntnisse werden durch den Nachweis von 3 Jahren Schulunterricht in der betreffenden Sprache oder dazu äquivalenten Kenntnissen erbracht. Die notwendigen Feststellungen, auch über mögliche gleichwertige Nachweisformen, trifft die Auswahlkommission, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Fachvertreters der geforderten Sprache.
- Lateinkenntnisse im Umfang des kleinen Latinums sind erforderlich. Sie können in Ausnahmefällen durch den Nachweis einer dritten Fremdsprache ersetzt werden. Der Nachweis der Lateinkenntnis erfolgt durch das Zeugnis der Hochschulreife oder ein Zeugnis über eine bei einer staatlichen Prüfungsbehörde oder an einer wissenschaftlichen Hochschule abgelegte Sprachprüfung.
- Für Bewerberinnen/Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ist weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von für die aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache. Der Nachweis wird durch eines der folgenden Zertifikate erbracht:
- ein an einer deutschen Hochschule oder einem Studienkolleg nach der HRK-Rahmenordnung erworbenes DSH 2- oder DSH 3-Zeugnis
- den DaF-Test Stufe 4 in allen 4 Fertigkeiten
- ein deutsches Sprachdiplom der Kultusminister-Konferenz Stufe II
- die Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts
- ein kleines/großes deutsches Sprachdiplom vom Goethe-Institut
- ein Unicert-Zertifikat der Stufen III und IV
- ein DSH 2- oder DSH 3-Zeugnis, das an einer ausländischen Hochschule unter der Verantwortung eines Lehrgebiets einer deutschen Hochschule erworben wurde.
Der Nachweis ist nicht erforderlich für Bewerberinnen/Bewerber, deren Muttersprache Deutsch ist. Bei Zweifeln kann das Vorliegen von muttersprachlichen Deutschkenntnissen im Auswahlgespräch festgestellt werden.
- Zugangs- und Zulassungsordnung (pdf-Datei)
Einzureichende Unterlagen, Termine und Fristen
Das Zulassungs- und Auswahlverfahren findet jeweils vor Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters statt. Der Antrag auf Zulassung muss bis zum 15.07. eines Jahres (zum WiSe 20/21 bis zum 20.08.2020) beim Studierendensekretariat der Westfälischen Wilhelms-Universität erfolgt sein. Die Bewerberin/der Bewerber muss neben dem Anschreiben folgende Bewerbungsunterlagen einreichen:
- Nachweis der Allgemeinen oder einer einschlägig fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung.
- Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen gem. der o.g. Zugangsvoraussetzungen. Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vor, so muss ein vorläufiges Zeugnis eingereicht werden, in das mindestens die Noten der ersten fünf Semester (entsprechend 150 ECTS-Kreditpunkten) eingegangen sind. Das Abschlusszeugnis ist im Falle der Zulassung bei der Einschreibung vorzulegen.
- Nachweis über ausreichende Fremdsprachen- und Lateinkenntnisse.
- Ggf. Nachweise über ausreichende Deutschkenntnisse.
- Lebenslauf
- Nachweis über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. Transcript of Records).
- Das qualifizierende Kurzgutachten einer Hochschullehrerin/eines Hochschullehrers.
- Ein Schreiben zur Studiengangswahl (Letter of Intent).
- Eine Arbeitsprobe (in der Regel die Bachelorarbeit).
- Ggf. weitere Unterlagen, in denen die Eignung und Motivation für das angestrebte Studium dargelegt werden (z.B. Arbeitszeugnisse, Nachweise über Praktika oder andere relevante Zusatzqualifikationen).
Formular für das Gutachten einer Hochschullehrerin/ eines Hochschullehrers
Das „Formular für das Gutachten einer Hochschullehrerin/ eines Hochschullehrers zur Bewerbung auf Zulassung zum Masterstudiengang Komparatistik/Kulturpoetik“ können Sie sich hier herunterladen: Formular Gutachten (pdf-Datei)
Bewerbung und Ansprechpartner
Bewerbungen zum Studiengang „Komparatistik/ Kulturpoetik“ sind gemeinsam mit den o.g. Unterlagen zu richten an:
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Studierendensekretariat
Schlossplatz 2
48149 MünsterOnline-Bewerbung unter
http://www.uni-muenster.de/studium/bewerbung/index.shtmlBitte beachten Sie auch die allgemeinen Informationen des Studierendensekretariats und der Zentralen Studienberatung (ZSB) zum Bewerbungsverfahren für den Masterstudiengang „Komparatistik/ Kulturpoetik“ unter
http://zsb.uni-muenster.de/studium_wwu/zeigefach.php?nr=625.Ansprechpartner
Prof. Dr. Moritz Baßler
E-Mail: mbassler@uni-muenster.de