BAföG
Wichtige Informationen zur Erteilung von BAföG-Leistungsnachweisen für G-Studierende des Instituts für grundlegende und inklusive mathematische Bildung finden Sie hier.
Das auszufüllende Formblatt 5 finden Sie hier.
Hinweise vom Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Münster für das Ausfüllen finden Sie hier.
CORONA-REGELUNGEN FÜR BAföG-ANTRÄGE:
Nach §10 der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung NRW erhöht sich die individualisierte Regelstudienzeit für Studierende, die im SoSe 2020, WiSe 2020/21 und/oder SoSe 2021 eingeschrieben waren/sind (und dabei nichtbeurlaubt waren/sind (und auch nicht unter gewisse Sonderfälle fallen, etwa Zweithörer o.ä.)) für jedes eingeschriebene Semester um jeweils ein Semester. Die Regelung wurde in dem neuen §9a der aktuellen Corona-Epidemie-Hochschulverordnung NRW am 18.1.2022 auch für das WiSe 2021/22 verlängert.
Das Studierendensekretariat weist in seinen FAQ zu Corona darauf hin, dass dort entsprechende Bescheinigungen ausgestellt werden können.
Ansprechpartner:innen am Institut
BAföG-Beauftragte: Dr. Laura Korten
Vertretin: Dr. Nina Berlinger