Brandschutzunterweisung für (Lehr-)Veranstalter*innen
Zielgruppe: (Lehr-)Veranstalter*innen an der Universität Münster
Bei der Brandschutzunterweisung handelt es sich um eine obligatorische Unterweisung für (Lehr-)Veranstalter*innen an der Universität Münster auf gesetzlicher Grundlage von §12 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz), in Versammlungsstätten §42 SBauVO NRW (Sonderbauverordnung) sowie §4 DGUV V1 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 1).
Ziel dieser Unterweisung ist neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben den sicheren Universitätsbetrieb für alle Mitarbeiter*innen, Studierende, Nutzer*innen und Gäste zu fördern. Dieses Angebot deckt allgemeine Unterweisungsthemen des Brandschutzes ab und gibt Hinweise zur Durchführung von Kurzunterweisungen zu Veranstaltungs-/Semesterbeginn.
Inhalte im Überblick:
- Grundlagen
- Organisation des Brandschutzes
- Brandschutzordnung der Universität Münster
- Alarmierungsmöglichkeiten
- Verhalten im Brandfall
- Wie Sie unterstützen können
Methoden: Vortrag und Diskussion
Referent: Marc Greshake, Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz
Hinweis:
Entscheiden Sie sich zwischen einer Live-Schulung und einem E-Learning-Kurs, der jederzeit zur Verfügung steht. Die Inhalte sind identisch. Wir empfehlen allen, die den Kurs zum ersten Mal besuchen, das Live-Web-Seminar, allen Wiederholer*innen den E-Learning-Kurs.
Diese Veranstaltung findet in deutscher Sprache statt. // This course will be held in German.