Ausschreibung Förderprojekte 2023
Aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden unterstützt die Universitätsgesellschaft sowohl Vorhaben in den Bereichen Lehre und Forschung, kulturelle Aktivitäten sowie Studierendeninitiativen an der WWU Münster für die staatliche Mittel nicht verfügbar oder nicht ausreichend sind. Aus diesem Grund ist die Unterstützung durch die Universitätsgesellschaft für eine wertvolle und erfolgreiche Arbeit in vielen Bildungs- und Wissenschaftsgebieten der Universität unverzichtbar geworden.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Die Universitätsgesellschaft unterstützt folgende Förderformate:
Leuchtturmprojekte: Förderung von Forschungs- und Lehrprojekten mit Bezug zur WWU und/oder zur Stadt Münster und hoher Außenwirkung(maximal je 15.000 Euro),
Förderung von Kunst und Kultur an der WWU Münster(maximal je 5.000 Euro),
Förderung von Studierendeninitiativen (maximal je 5.000 Euro).
WER IST ANTRAGSBERECHTIGT?
Antragsberechtigt sind in der Regel nur an der WWU Münster tätige Professorinnen und Professoren. Ebenfalls antragsberechtigt sind Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der WWU Münster sowie studentische Gruppen, die Aufgaben innerhalb der WWU Münster wahrnehmen. Diese Anträge müssen aber von einer Professorin/einem Professor der WWU Münster schriftlich befürwortet werden.
ANTRAGSSCHLUSS:
Die Anträge müssen bis spätestens zum 31. August 2022 in einfacher Ausfertigung in schriftlicher Form bei der Geschäftsstelle der Universitätsgesellschaft Münster e.V., Schlossplatz 3, 48149 Münster, eingereicht werden. Ebenso bitten wir darum, den Antrag als zusammenhängendes PDF in einer E-Mail an die Geschäftsstelle unter universitaetsgesellschaft@uni-muenster.de zu senden.
Die AUSSCHREIBUNG finden Sie hier.
Weitere Informationen, das Antragsformular und die Förderrichtlinien finden Sie hier.