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Gleichstellung am FB 06

Für die Gleichstellungsarbeit wählt der Fachbereichsrat im zweijährigen Rhythmus eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Gleichstellungsfachgruppe.

Die Gleichstellungsfachgruppe besteht aus:

  • der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereichs
  • mindestens vier und nicht mehr als acht Stellvertreterinnen der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten aus der „Statusgruppe 1: Professor*innen und wissenschaftliche Mitarbeitende
  • mindestens einer und nicht mehr als vier Personen der „Statusgruppe 2: wissenschaftsunterstützendes Personal
  • mindestens einer und nicht mehr als vier Personen aus der „Statusgruppe 3: Studierende“ (Amtszeit 1 Jahr)
  • sowie interessierten und qualifizierten Männern des FB 06 in allen Statusgruppen (max. 6)

Eine Liste der Mitglieder finden Sie hier (Amtszeit ab 22.11.2023).

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Praktische Unterstützung für Institute und Kommissionen: Handreichung zu Gleichstellungsaspekten in Berufungsverfahren

Was gilt es unter Gleichstellungsaspekten in Berufungsverfahren zu beachten? Was hat sich geändert, seit das Gleichstellungsgesetz NRW neu geregelt wurde? Institute, Kommissionsvorsitzende und -mitglieder finden Antworten auf diese Fragen in der neuen Broschüre „Berufungsverfahren: Handreichung zu Gleichstellungsaspekten“. Sie ist ab sofort in gedruckter Form und als pdf-Datei erhältlich. Die Gleichstellungskommission des FB 06 hat in der Broschüre Rechte und Pflichten in Berufungsverfahren aus Gleichstellungssicht zusammengestellt. In einer kompakten Übersicht werden konkrete Arbeitshilfen für Berufungskommissionen bereitgestellt und erklärt, wie die neuen Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW umgesetzt werden.
Die Broschüre enthält Informationen zur Begleitung von Berufungsverfahren. Gleichstellungsaspekte werden zudem in den Abschnitten zur aktiven Rekrutierung von weiblichen Bewerberinnen und der Präzisierung von Auswahlkriterien vertieft. Erfahrene Kolleg*innen finden durch die neuesten Gesetzestexte ebenso einen Mehrwert wie Neulinge in Berufungskommissionen.
Die Broschüre steht hier zum Download bereit. Gedruckte Exemplare sind auf Anfrage bei shk.gsb.fb06@uni-muenster.de erhältlich und liegen ab sofort in den Geschäftszimmern der Institute aus.