Information für Studierende zur mündlichen Prüfung im

  • Modul 4 "Ergänzungen zur Analysis und Linearen Algebra"
    (BSc Mathematik, PO 2014, PO 2020)

  • Modul 5 "Mathematik vermitteln und vernetzen"
    (Zwei-Fach-Bachelor und Bachelor BK nach LABG 2009/2016)

Regulärer Ablauf / Anmelde- und Prüfungszeiträume

Der Fachbereich 10 bietet jedes Semester die mündliche Prüfung im Modul 4/Modul 5 an. Im Wintersemester finden diese Prüfungen i.d.R. im März/April statt, im Sommersemester finden diese Prüfungen i.d.R. im September/Oktober statt. Studierende können eigenständig entscheiden, ob sie sich für die Prüfungen im Wintersemester oder lieber im Sommersemester anmelden.

Ein Ablegen der Prüfung außerhalb dieser angebotenen Prüfungszeiträume ist nur mit triftigen Grund möglich (siehe unten)!

Zur Anmeldung sind zwei Schritte erforderlich: zuerst eine interne Anmeldung und danach eine QISPOS-Anmeldung.

Die interne Anmeldung zur mündlichen Prüfung im Modul 4 bzw. Modul 5 erfolgt zentral über das unten verlinkte Anmeldeformular.

Nach der internen Anmeldung wird Ihnen ein Prüfer/eine Prüferin sowie ein Prüfungstermin zugeteilt.

Die QISPOS-Anmeldung für diesen zugewiesenen Termin erfolgt dann über

  • die Prüfungsnummer 15002 im Zwei-Fach-Bachelor, Bachelor BK;
  • die Prüfungsnummer 15010 im 1-Fach-Bachelor.

Anmeldezeitraum
interne Anmeldung für die Prüfungen im September/Oktober: 01.04. - 15.06.
interne Anmeldung für die Prüfungen im März/April: 01.10. - 15.12.

Die QISPOS-Anmeldungen sind im Wintersemester voraussichtlich ab dem 01.02., im Sommersemester ab dem 01.08. (bis acht Tage vor dem angesetzten Prüfungstermin) möglich.

Prüfungszeitraum
Der Prüfungszeitraum ist prinzipiell in den letzten beiden Wochen der volesungsfreien Zeit und in der ersten Woche der Vorlesungszeit. Für das Sommersemester 2025 ist der Prüfungszeitraum somit vom 24.03. - 11.04.2025.

2. Prüfungstermin

Falls Sie Ihre regulär zugeteilte Prüfung

  • nicht bestanden haben oder
  • wegen Krankheit nicht angetreten haben

so können Sie einen 2. Prüfungstermin mit der gleichen Prüferin/dem gleichen Prüfer machen, die/der Ihnen zugewiesen wurde. Ein Wechsel der Prüferin/des Prüfers ist in diesem Fall nicht möglich. Dieser 2. Prüfungstermin muss vor dem Beginn des nächsten Prüfungszeitraums liegen. Den 2. Prüfungstermin machen Sie persönlich mit der Prüferin/dem Prüfer aus. Sobald der 2. Prüfungstermin feststeht, muss eine Mitteilung darüber an das Prüfungsamt geschickt werden. Der 2. Prüfungstermin muss fristgerecht anmeldbar sein, d.h. mindestens acht Tage nach der Mitteilung an das Prüfungsamt liegen (sonst ist keine rechtzeitige QISPOS-Anmeldung möglich).

Sie können sich immer (sofern Sie noch einen Prüfungsversuch zur Verfügung haben) erneut für den nächsten Prüfungszeitraum gemäß dem regulären Ablauf anmelden. Falls Sie die Prüfung zuvor nicht bestanden haben sollten, so können Sie bei der internen Anmeldung eine andere Prüferin/einen anderen Prüfer verlangen.

Prüfung außerhalb des regulären Verfahrens

Ein Ablegen der Prüfung außerhalb der angebotenen Prüfungszeiträume ist nur mit triftigen Grund möglich (z. B. ein anstehender Auslandsaufenthalt).

Melden Sie sich in diesem Fall beim jeweiligen Prüfungsbeauftragten Ihres Studienganges. Ihnen wird für Ihre Prüfung dann ein Sonder-Prüfer/eine Sonder-Prüferin sowie ein Sonder-Termin zugewiesen.

 

Änderung des zugewiesenen Prüfungstermins / Abmeldung von der Prüfung

Änderung des zugewiesenen Prüfungstermins

Eine Änderung des zugewiesenen Prüfungstermins ist nur möglich

  • in Absprache mit der zugewiesenen Prüferin/dem zugewiesenen Prüfer und
  • sofern der geänderte Prüfungstermin ein bereits in QISPOS ausgewiesener Prüfungstermin der zugewiesenen Prüferin/des zugewiesenen Prüfers ist.

Falls Sie sich bereits in QISPOS für Ihren zugewiesenen Prüfungstermin angemeldet haben, so müssen Sie sich in diesem Fall wieder abmelden und für den geänderten Prüfungstermin in QISPOS neu fristgemäß anmelden.

 

Abmeldung von der Prüfung
Eine QISPOS-Abmeldung von der mündlichen Prüfung aus nicht-triftigen Gründen ist bis acht Tage vor dem angesetzten Prüfungstermin möglich. Wer die Prüfung nicht wahrnimmt, sollte in jedem Fall auch den Prüfer informieren.
Nach Ablauf der Anmeldefrist kann eine QISPOS-Abmeldung von der mündlichen Prüfung nur unter Angabe von triftigen Gründen erfolgen. Wenn die QISPOS-Anmeldung erfolgt ist, gilt unentschuldigtes Fehlen als durchgefallen. Für diejenigen, die aus Krankheit an einer Prüfung nicht teilnehmen können, gilt Folgendes:

  • unverzügliche Meldung (per eMail oder telefonisch) im Prüfungsamt
  • Vorlegen eines Attests beim Prüfungsamt (Münzstraße 10, 48143 Münster) zusammen mit dem Rücktrittsformular (bis spätestens 3 Tage nach Prüfungstermin)
  • Abmeldung beim Prüfer (bzw. in dem entsprechenden Sekretariat)

 

Prüfungsinhalte

Eine Übersicht über die Inhalte der Prüfungen, die auch bei der Prüfungsvorbereitung helfen kann, sowie weitere wichtige Informationen finden Sie in der folgenden Datei: Pruefung-ZFB-Modul5.pdf

Weitere Informationen

1-Fach-Bachelor-Studierende (PO 2014, PO 2020) müssen sich im Modul 4 (während der uniweiten QISPOS-Anmeldephase) zusätzlich zur Ergänzenden Vorlesung über Analysis und Lineare Algebra (Prüfungsnummer 15001) und zum Repetitorium (Prüfungsnummer 15002) anmelden. Diese beiden Veranstaltungen werden nur im Wintersemester angeboten. (Wer "vergessen" haben sollte, sich zu den beiden oder einer der beiden Veranstaltungen im 3. Semester anzumelden, kann dies noch im 5. Semester nachholen.)

Bei Zwei-Fach-Bachelor- und Bachelor-BK-Studierenden wird das Repetitorium mit bei der Betreuungskompetenz im Propädeutikum (Prüfungsnummer 15001 - Anmeldung während der uniweiten QISPOS-Anmeldephase) verbucht.

Kontakt

Ansprechpartnerin

ausschließlich für 1-Fach-Bachelor Mathematik und Zwei-Fach-Bachelor Mathematik und Bachelor BK

 

Anja Böckenholt

Interne Anmeldung Prüfer-/Terminzuteilung
Mündl. Modulabschlussprüfung
Fachbereich Mathematik und Informatik
Tel.: (0251) 83-3 37 42
anmeldung.map@uni-muenster.de