LZV-Angleichungsstudien für den Master of Education (LABG 2009/2016)
Die nordrhein-westfälische Lehramtszugangsverordnung (LZV) aus dem Jahr 2009 legt u.a. fest, dass in jedem Fach (und darin der Fachdidaktik) und den Bildungswissenschaften eine gewisse Mindest-LP-Anzahl über Bachelor- und Masterstudium hinweg erreicht werden muss, um zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) zugelassen zu werden. Für Studierende, die ihr Studium komplett an der Universität Münster absolvieren, wurde das bei der Konzipierung der Studiengänge mit berücksichtigt. Studierenden, die ihr Bachelorstudium an einer anderen Universität absolviert haben, bietet die Universität Münster die Möglichkeit, fehlende Leistungspunkte im Rahmen von Angleichungsstudien nachzuholen.
Diese Leistungspunktzahlen haben sich in der LZV 2016 sowie in der LZV 2021 nicht geändert. Hinweise zu den inklusionsorientierten Fragestellungen nach LZV 2016 und LZV 2021 finden Sie hier.
Lehramt | Mindest-LP-Zahl Fach (Bachelor+M.Ed.) | darunter: Mindest-LP-Zahl Fachdidaktik (Bachelor+M.Ed.) | Bildungswissenschaften |
---|---|---|---|
Grundschule | 55 (+ 12 LP in Vertieften Studien eines Faches/Lernbereichs) |
15 | 64 |
Haupt-, Real-, Gesamtschule | 80 | 20 | 81 |
Gymnasium/Gesamtschule | 100 | 15 | 41 |
Berufskolleg | 100 | 15 | 41 |
Hinzu kommen nach den Vorgaben der LZV 2009 bzw. der LZV 2016 noch jeweils 6 LP aus DaZ, 25 LP aus dem Praxissemester und 28 LP aus Bachelor- und Masterarbeit.
Wenn Sie Ihr Bachelorstudium nicht an der Universität Münster absolviert haben, werden Sie nach der Einschreibung vom Prüfungsamt darüber informiert, wie viele Leistungspunkte Sie in welchem Fach und den Bildungswissenschaften "nachholen" müssen. In den meisten Fällen ist bzgl. der Anzahl der Leistungpunkte für den Fachdidaktikanteil und den Inklusionsanteil eine Rücksprache mit den jeweiligen Fachstudienberater*innen notwendig.
In seltenen Fällen ist es auch möglich, sich "überschüssige" Leistungspunkte in einem Bereich aus dem Bachelorstudium bzw. aus Zusatzmodulen für das Masterstudium oder - falls nicht im Masterstudium anrechenbar - die Angleichungsstudien anrechnen zu lassen. Für das Masterstudium selbst können die Leistungen allerdings nur anerkannt werden, wenn Sie inhaltlich und vom Aufwand her in die an der Universität Münster angebotenen Module passen. (Es besteht also kein Anrecht, sich im Gegenzug zu den Angleichungsstudien in manchen Bereichen "überschüssige" Leistungspunkte im Master of Education anrechnen zu lassen.) Bei Fragen zu Anrechnungen wenden Sie sich am Fachbereich Mathematik und Informatik bitte direkt an die Prüfungsbeauftragten der einzelnen Studiengänge!