Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
In anderen Studiengängen und an anderen Studienorten belegte Lehrveranstaltungen, absolvierte Prüfungsleistungen und erworbene Kompetenzen können auf Antrag anerkannt werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, für die die Anrechnung erfolgen soll. Die Überprüfung erfolgt durch die Studienfachberatung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens.
Anrechnung abgeschlossener Module: Besteht hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied, werden abgeschlossene Module vollständig als Modul angerechnet, unabhängig davon, ob die Einzelleistungen des anzurechnenden Moduls mit dem Zielmodul identisch sind.
Anrechnung einzelner Lehrveranstaltungen: Besteht hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied, werden einzelne Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen angerechnet. Der Leistungsumfang muss nicht identisch sein. Sie erhalten bei der Anrechnung die an der Uni Münster im Zielstudiengang für die jeweilige Leistung vorgesehenen Leistungspunkte.
Vorgehen Bachelor- und Masterstudiengänge:
Kontaktieren Sie die Studienberatung (Moritz Buick) und haben Sie bereit:
- ToR (Transcript of Records) oder andere Übersicht über anzurechnende Leistungen
- Modulbeschreibungen etc. für die fachlich-inhaltliche Prüfung, wenn ein Unterschied in Bezeichnung, Umfang etc. der Leistungen besteht
Nach Prüfung wird die Studienberatung ihre Anrechnung in Antragsform bringen und diesen Antrag mit Ihnen im CC per Mail an das Prüfungsamt I schicken. Innerhalb weniger Wochen wird dann die Eintragung im QISPOS/SAPSlcm vorgenommen werden.
Wenn Sie zum Master nach Münster gewechselt sind und eine Überprüfung bzw. Anerkennung sogenannter LZV-Punkte benötigen, wenden Sie sich bitte an Dr. Sarah Riegert.
Vorgehen Mag. theol.
Kontaktieren Sie die Studienberatung (Anne-Sophie Münch) und haben Sie bereit:
- ToR (Transcript of Records) oder andere Übersicht über anzurechnende Leistungen
- Modulbeschreibungen etc. für die fachlich-inhaltliche Prüfung, wenn ein Unterschied in Bezeichnung, Umfang etc. der Leistungen besteht
Nach Absprache und Prüfung der Anrechenbarkeit tragen Sie die anzurechnenden Leistungen an der entsprechenden Stelle in Ihr Studienbuch ein und geben dieses und ihr ToR zur Unterschrift bei der Studienberatung ab.
Für Fragen und bei Problemen können Sie sich auch an die Prodekan für Studienorganisation und Studienplanung Prof. Dr. Christophe Nihan (christophe.nihan@uni-muenster.de) wenden.