Studienberatung
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Obligatorische Erstsemesterstudienberatung für Studierende der Ev. Theologie - Teil II

Montag 27.01.2025 16-18 Uhr c.t. in ETH 204
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Die Obligatorische Studienberatung ist Bestandteil des Grundstudiums. Die Teilnahme daher ist für Student*innen der Studiengänge Mag. Theol. und Kirchl. Examen verpflichtend.

Hier gehts zur Einladung im PDF-Format.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Anne-Sophie Münch.

  • Beratung Mag.-Theol. / Kirchliches Examen

    Sie haben Fragen zum Studium? Sie wollen das kommende Semester planen? Sie wollen in Münster ein Studium aufnehmen oder weiterführen? In der Studienberatung bekommen Sie Informationen und Hilfe rund um das Studium.

    Anne-Sophie Münch

    Telefon: 0251 83-22528

    E-Mail: anne-sophie.muench@uni-muenster.de

     

    Fragen zur Bewerbung und Einschreibung beantwortet das Studierendensekretariat.

     

  • Obligatorische Erstsemesterstudienberatung Pfarramt/Mag.Theol.

    Liebe Pfarramts- und Mag.Theol.-Studierende,

    am Montag, den 7. Oktober 2024 findet  um 14 Uhr der erste Teil der verpflichtenden Erstsemesterstudienberatung im Rahmen der Orientierungswoche statt.

    Ort: Evangelisch-Theologische Fakultät.

    Bitte melden Sie sich im  Studien- und Prüfungsbüro an.

    Wir freuen uns auf Sie!

  • Beratung Lehramtsstudiengänge

    Sie haben Fragen zum Studium? Sie wollen das kommende Semester planen? Sie wollen in Münster ein Studium aufnehmen oder weiterführen? In der Studienberatung bekommen Sie Informationen und Hilfe rund um das Studium.

    Ihr Kontakt zur Studienberatung für das Lehramtsstudium:

    Herr Moritz Buick
    E-Mail: mbuick@uni-muenster.de

  • Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

    In anderen Studiengängen und an anderen Studienorten belegte Lehrveranstaltungen, absolvierte Prüfungsleistungen und erworbene Kompetenzen können auf Antrag anerkannt werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, für die die Anrechnung erfolgen soll. Die Überprüfung erfolgt durch die Studienfachberatung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens.

    Anrechnung abgeschlossener Module: Besteht hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied, werden abgeschlossene Module vollständig als Modul angerechnet, unabhängig davon, ob die Einzelleistungen des anzurechnenden Moduls mit dem Zielmodul identisch sind.

    Anrechnung einzelner Lehrveranstaltungen: Besteht hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied, werden einzelne Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen angerechnet. Der Leistungsumfang muss nicht identisch sein. Sie erhalten bei der Anrechnung die an der Uni Münster im Zielstudiengang für die jeweilige Leistung vorgesehenen Leistungspunkte.

     

    Vorgehen Bachelor- und Masterstudiengänge:

    Kontaktieren Sie die Studienberatung (Moritz Buick) und haben Sie bereit:

    • ToR (Transcript of Records) oder andere Übersicht über anzurechnende Leistungen
    • Modulbeschreibungen etc. für die fachlich-inhaltliche Prüfung, wenn ein Unterschied in Bezeichnung, Umfang etc. der Leistungen besteht

    Nach Prüfung wird die Studienberatung ihre Anrechnung in Antragsform bringen und diesen Antrag mit Ihnen im CC per Mail an das Prüfungsamt I schicken. Innerhalb weniger Wochen wird dann die Eintragung im QISPOS/SAPSlcm vorgenommen werden.

    Wenn Sie zum Master nach Münster gewechselt sind und eine Überprüfung bzw. Anerkennung sogenannter LZV-Punkte benötigen, wenden Sie sich bitte an Dr. Sarah Riegert.

     

    Vorgehen Mag. theol.

    Kontaktieren Sie die Studienberatung (Anne-Sophie Münch) und haben Sie bereit:

    • ToR (Transcript of Records) oder andere Übersicht über anzurechnende Leistungen
    • Modulbeschreibungen etc. für die fachlich-inhaltliche Prüfung, wenn ein Unterschied in Bezeichnung, Umfang etc. der Leistungen besteht

    Nach Absprache und Prüfung der Anrechenbarkeit tragen Sie die anzurechnenden Leistungen an der entsprechenden Stelle in Ihr Studienbuch ein und geben dieses und ihr ToR zur Unterschrift bei der Studienberatung ab.

    Für Fragen und bei Problemen können Sie sich auch an die Prodekan für Studienorganisation und Studienplanung Prof. Dr. Christophe Nihan (christophe.nihan@uni-muenster.de) wenden.

  • BAföG 

    Für Leistungsnachweise bzgl. BAföG wenden Sie sich bitte an die BAföG-Beauftragten der Fakultät:

    Prof. Dr. Simone Sinn (Studiengänge kirchliches Examen, Magister, B2-Studiengänge)

    Prof. Dr. Antje Roggenkamp (Lehramtsstudiengänge, außer B2)

    Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Prüfungsorganisation

    Informationen zur Prüfungsorganisation erteilt Ihnen unser Studien- und Prüfungsbüro FB 01.
    Ihre Ansprechpartnerinnen sind Frau Deimann oder Frau Budde.

    Telefon: +49 (0) 251 83-22547
    E-Mail: studienbuerofb1@uni-muenster.de

  • Beratung und Hilfe bei Belastungen und Krisen

    Die Mitarbeiter*innen der psychologischen Beratungsstelle der Universität Münster sind jederzeit und für jegliche Probleme ansprechbar und vermitteln bei Bedarf/Notwendigkeit Kontakt zu Expert*innen.

    Bei persönlichen Krisen stehen den Studierenden die Angebote von Pfarrerin Antje Röse sowie des*der Hochschulpfarrers*in an der ESG zur Verfügung. Frau Katrin Burja bietet Termine für systemische Beratung an.

  • Studium mit Beeinträchtigung

    Informationen zum Studium mit Beeinträchtigung bietet Ihnen grundsätzlich die Zentrale Studienberatung der WWU (ZSB).

    Herr Volker Koscielny

    Tel.: +49 251 83-22082

    Volker.Koscielny@uni-muenster.de

    Ansprechpartnerin an unserer Fakultät ist für Sie Prof. Dr. Holger Strutwolf.
    Telefon: +49 (0) 251 / 83 - 29245
    E-Mail: strutw@uni-muenster.de

  • Schwangere und stillende Studentinnen

    Neben der Koordinierungsstelle Mutterschutzgesetz für Studentinnen geben Ihnen folgende Anlaufstellen in der Evangelisch-Theologischen Fakultät Auskunft:

    Zudem gibt es an der WWU Münster weitere Beratungsangebote zum Studium in der Schwangerschaft bzw. zum Studium mit Kind.