Plagiate sind kein Kavaliersdelikt. Sie können in schwerwiegenden Fällen bis zur Exmatrikulation führen. Hier finden Sie die wichtigsten Infos, wie Sie Plagiate erkennen und vermeiden können.
Was ist ein Plagiat?
Ein Plagiat liegt vor, wenn „Texte Dritter ganz oder teilweise, wörtlich oder nahezu wörtlich übernommen und als eigene wissenschaftliche Leistung ausgegeben werden. Ein solches Vorgehen widerspricht nicht nur guter wissenschaftlicher Praxis, es ist auch eine Form des geistigen Diebstahls und damit eine Verletzung des Urheberrechts.“ (Resolution des Deutschen Hochschulverbandes vom 17. Juli 2002)
„Wissenschaft ist die Suche nach Wahrheit. Sie lebt von Originalität und Eigenständigkeit. Der redliche Umgang mit Daten, Fakten und geistigem Eigentum macht die Wissenschaft erst zur Wissenschaft. Plagiate erschüttern die Glaubwürdigkeit von Wissenschaft.“ (Deutscher Hochschulverband: Wider die Plagiate. Potsdam 2011)
- Ein Plagiat ist ein geistiger Diebstahl, weil man Aussagen oder Ideen anderer Personen so präsentiert, als ob es die eigenen wären, und dieses nicht angibt.
- Plagiieren ist ein schwerwiegender Verstoß und stellt akademischen Missbrauch dar: Wenn Sie ein Plagiat begehen, verstoßen Sie gegen die Regeln, die wissenschaftliches Arbeiten, Forschen und Diskutieren überhaupt erst ermöglichen.
- Unwissenheit wird nicht als Entschuldigung akzeptiert und schützt nicht vor einer Ahndung!
- Plagiate sind leicht zu vermeiden – arbeiten Sie sauber, akkurat und halten Sie sich an die Leitlinien zum wissenschaftlichen Arbeiten.
Was sind die Konsequenzen eines Plagiats?
Je nach Schwere der Täuschung oder des Täuschungsversuchs kann ein Plagiat eine oder mehrere Konsequenzen haben:
- Die Prüfungsleistung muss vollständig wiederholt werden.
- Die Prüfungsleistung gilt als nicht erbracht und wird mit nicht ausreichend (nicht bestanden/mangelhaft; 5,0/3 Punkte) bewertet.
- Bei Lehramtsstudierenden wird die Täuschung an das zuständige Prüfungsamt kommuniziert. Bei Mag.theol.-/KiEx-Studierenden wird zusätzlich das zuständige Landeskirchenamt informiert.
- In schwerwiegenden Täuschungsfällen kann der Prüfling vollständig von der Prüfung ausgeschlossen werden. Die Prüfung gilt als endgültig nicht bestanden. Dies kann die Exmatrikulation bedeuten und ggf. beinhalten, dass der Studiengang auch an einer anderen Hochschule nicht weitergeführt werden kann.
- Es kann eine Geldbuße nach § 63 Abs. 5 Hochschulgesetz verhängt werden:
„Wer vorsätzlich a) gegen eine Täuschung über Prüfungsleistungen betreffende Regelung einer Hochschulprüfungsordnung oder b) gegen eine entsprechende Regelung einer staatlichen oder kirchlichen Prüfungsordnung verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.“ - Der erworbene Grad kann entzogen/aberkannt werden, wenn das Prüfungsverfahren bereits abgeschlossen war.
Wie wird bei einem Plagiatsverdacht verfahren?
Bei einem stichhaltigen Plagiatsverdacht wird in der Evangelisch-theologischen Fakultät ein mehrstufiges Prüfverfahren initiiert: Umgang mit Plagiaten am FB01.