Förderungsmöglichkeiten

  • BAföG

    Studierende, die eine Bescheinigung nach §48 BAföG benötigen, wenden sich bitte mit ihrem Formular an die BAföG-Beauftragten der Fakultät.

    Prof. Dr. Arnulf von Scheliha (Studiengänge kirchliches Examen, Magister, B2-Studiengängen)
    Prof. Dr. Antje Roggenkamp (Lehramtsstudiengänge, außer B2)

    BaföG-Bescheinigungen nach §9 werden nur im Studierendensekretariat (Schlossplatz 2) unterschrieben.

  • ProTalent – das Stipendienprogramm der Universität Münster

    ProTalent basiert auf dem nordrhein-westfälischen Stipendienprogramm sowie auf dem durch die Bundesregierung initiierten Deutschlandstipendium. ProTalent richtet sich an alle Studierenden der Universität Münster, die bisher herausragende Studienleistungen erzielt haben sowie an Studienanfängerinnen und Studienanfänger, deren bisherige Leistungen herausragende Studienleistungen erwarten lassen. Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten 300 € pro Monat.

    Auswahlkriterium ist in erster Linie die erbrachte Leistung der Studierenden. Darüber hinaus können hier besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise ebenso ausschlaggebend sein wie außerschulisches oder außerfachliches soziales Engagement. Gleiches gilt auch für persönliche oder familiäre Umstände.

    Bitte beachten Sie, dass eine Förderung im Stipendienprogramm nicht möglich ist, wenn Sie bereits ein Stipendium eines anderen Trägers erhalten, dessen Förderungssumme einen Monatsdurchschnitt von 300€ überschreitet.

    Weitere Informationen und Hinweise zur Bewerbung finden Sie hier.

  • Hochschulpreis des Evangelischen Bundes

    Der Evangelische Bund ist das konfessions-kundliche und ökumenische Arbeitswerk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Er verbindet evangelische Grundorientierung und ökumenische Weite.

    Jedes Jahr stiftet der Evangelische Bund den Hochschulpreis für ökumenische Theologie und Konfessionskunde, der mit 500 € dotiert ist, für eine hervorragende Seminar- oder Examensarbeit. Selbstbewerbungen sind möglich.

    Bewerben können sich Studierende des Faches Evangelische Theologie, sofern sie aus dem Gebiet der Evangelischen Kirche von Westfalen oder der Lippischen Landeskirche stammen. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Dezember.

  • Exkursionsmittel

    Die KQV hat ein Eckpunktepapier verfasst, das als Richtlinie zur zukünftigen Verteilung von Exkursionsmitteln gilt.

    Eckpunktepapier zur zukünftigen Verteilung von Exkursionsmitteln