FAQ
Allgemeine Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzung für die Teilnahme am Studierendenaustausch ist in jedem Fall, dass die Studierenden Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten sind, mindestens ihr erstes Studienjahr abgeschlossen haben, weiterhin an der Heimathochschule eingeschrieben sind und im jetzigien Studienabschnitt (BA/MA/PhD) noch nicht am ERASMUS+ -Programm teilgenommen haben. Außerdem müssen Sie die jeweiligen Sprachnachweise erfüllen.
Auswahl der Studierenden
Die Auswahl der Studierenden für die ERASMUS+ -Plätze trifft die Heimathochschule. An der Universität Münster liegt die Verantwortung dafür in den einzelnen Fachbereichen. Die Studierenden müssen sich also bei den jeweiligen Professoren in ihrem eigenen Fachbereich bzw. im Erasmus-Büro des Instituts bewerben. Welche Studienleistungen dabei vorausgesetzt werden und wie ein eventuelles Bewerbungsverfahren abläuft, entscheidet also der jeweilige Koordinator in Münster. Ausschlaggebend ist in den meisten Fällen der Andrang auf die verschiedenen Länder und Plätze.
Wohnen und Betreuung Vorort
In der Regel erhalten ERASMUS-Studierende von der Gasthochschule Hilfe bei der Wohnungssuche oder einen Platz im Wohnheim. Viele Universitäten organisieren Einführungsveranstaltungen und Ausflüge für ERASMUS-Studierdende – diese Betreuung ist allerdings kein offizieller Bestandteil des ERASMUS+ -Programms und hängt vom Engagement der jeweiligen Universität ab.
Sprachkurse
Neben den Sprachvoraussetzungen des ERASMUS+ -Austausch-Programms können weitere -wie nachfolgend genannt- Sprachkurse besucht werden. Um mehr ERASMUS-Studierende für Länder mit seltener gesprochenen Sprachen zu begeistern werden im Rahmen des ERASMUS+ -Programms drei- bis achtwöchige ERASMUS Intensive Language Courses (EILC) angeboten. Die Kurse beginnen jeweils vor dem ersten oder zweiten Halbjahr und finden an ausgewälten Universitäten in den Gastländern statt. Studierende, die für den ERASMUS-Austausch ausgewählt wurden, können sich hierfür über das Auslandsamt der Universität Münster bewerben.
Darf ich mich mehrfach bewerben?
Ja, aber Sie müssen es auf dem Bewerbungsdeckblatt angeben.
Muss ich vor der Bewerbung die Landessprache beherrschen?
Sie dürfen sich schon während eines Sprachkurses bewerben, müssen aber die Sprachvoraussetzungen (normalerweise B1) vor dem Auslandsaufenthalt erfüllen. Hierfür gibt es einen Nebenvertrag mit dem Erasmus-Büro.
Soll ich ein Urlaubssemester beantragen?
Es ist ratsam, wenn Sie das Semesterticket nicht bezahlen möchten. Hierbei ist es wichtig, auf die Semesterfristen der Partneruniversitäten zu achten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Gibt es BAföG auch bei Auslandsaufenthalten?
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Welche Fachbreiche und Seminare bieten die Parteruniversitäten an?
Das unterscheidet sich von Universität zu Universität. Manche bieten nur "Bildungswissenschaften" an, andere nur "Erziehungswissenschaft". Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf den Webseiten der Partneruniversitäten oder während der Sprechzeiten des Erasmus-Büros.
Was ist der ISCED-Code?
0111 (Educational Science)
Wer ist der Erasmus-Koordinator?
Der Erasmus-Koordinator ist Prof. Dr. Jürgen Overhoff. Das Erasmus-Büro wird geleitet von Nicholas Johnson.
Wie bekomme ich eine Finanzierung?
Alle Studierenden, die auf der Grundlage eines ERASMUS+ -Vertrages für ein oder zwei Semester (mindestens drei und höchstens zehn Monate) an der Partnerhochschule studieren, erhalten dazu eine finanzielle Beihilfe von der Europäischen Kommission, die je nach Einkommensniveau von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat variiert. Das International Office der Uni Münster ist dafür zuständig und kann mehr Informationen darüber geben.
Wie fülle ich das Learning Agreement aus?
In der Sprechstunde des Erasmus-Büros können die genauen Formalitäten, die Kurswahl sowie die Anerkennung besprochen werden.
Welche Lehrveranstaltungen darf ich belegen?
Das muss individuell im Erasmus-Büro vereinbart werden. In der Sprechstunde lassen sich weitere Einzelheiten besprechen.
Was sind ECTS?
ECTS heißt "European Credit Transfer System" und ist ein Synonym für Leistungspunkte (LPs).
Wie werden meine Leistungen anerkannt?
Schon vor Ihrem Aufenthalt sollte Sie sich mit dem Erasmus-Beauftragen (Nicholas Johnson) zusammensetzen und über mögliche Lehrveranstaltungen sprechen. Ein Besuch während der Sprechstunde des Erasmus-Büros ist daher unbedingt erforderlich.
Ich studiere Bildungswissenschaften, gibt es etwas besonderes zu beachten?
Falls eine Anerkennung nötig ist, sollten Sie schon vor Ihrem Aufenthalt mit der Fachstudienberaterin für "Bildungswissenschaften" (Vera Meier) darüber sprechen. Sie ist für mögliche Anerkennungen im Studiengang "Bildungswissenschaften" zuständig.
Muss ich sämtliche ausländische Leistungen anrechnen lassen?
Nein, das ist nicht zwingend erforderlich.
Darf ich meinen Aufenthalt verlängern?
Ja, wenn die Partneruniversität und der Erasmus-Koordinator rechtzeitig informiert werden und einverstanden sind. Es könnte sein, dass Sie ein zweites Learning Agreement ausfüllen müssen.
Kann ich ein Praktikum im Ausland machen?
Ja, aber das Erasmus-Büro vermittelt keine Praktikumsplätze. Das Praktikum müssen Sie selber organisieren. Wenn Sie hierfür eine Erasmus-Finanzierung benötigen, können Agreements etc. erstellt und unterschrieben werden. Für Praktika an Schulen im Ausland berät Sie das Zentrum für Lehrerbildung. Siehe auch diese Webseite.
Darf ich nur Studienleistungen machen?
In der Regel ist das nur in Österreich möglich. Die Mehrheit der Parterhochschulen benotet sämtliche Lehrveranstaltungen. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn die Dozenten/innen der Partnerhochschule damit einverstanden sind. Benotete Leistung können auch als "bestanden" anerkannt werden.