Prüfung
Im Rahmen des Prüfungsmoduls E suchen Sie sich zwei Prüfer/innen für Ihre IKP-Abschlussprüfung aus und klären deren Bereitschaft, die Prüfung im angestrebten Prüfungszeitraum abzunehmen, ab. Die Lehrveranstaltungen des Prüfungsmoduls E sollten bei den zukünftigen Prüfer/innen studiert werden und dienen der Prüfungsvorbereitung. Ist eine Belegung aller Veranstaltungen des Prüfungsmoduls bei der Prüferin/dem Prüfer nicht möglich, so ist in Absprache mit diesen eine Anerkennung der Veranstaltung für dieses Modul möglich. Es muss jedoch mindestens eine Veranstaltung bei beiden Prüfer/innen belegt werden.
Prüfungsberechtigt sind alle Lehrenden, die Veranstaltungen im Rahmen des Zusatzstudienganges anbieten. Eine/r der Prüfer/innen muss Lehrveranstaltungen im Bereich des Moduls IKP-L C, eine/r im Bereich IKP-L D anbieten/angeboten haben.
Die Anmeldung für die Prüfung findet beim Staatlichen Prüfungsamt statt, die Anmeldeformulare erhalten Sie in der Beratungssprechstunde des Zusatzstudiengangs, bei Frau Germing. Hier erhalten Sie auch die für die Anmeldung zur Prüfung notwendige Bestätigung über ein ordnungsgemäßes Studium (bitte bringen Sie unbedingt die vollständige Studienmappe mit!). Die Bescheinigung kann Ihnen erst ausgestellt werden, wenn alle Leistungs- und Teilnahmenachweise vorliegen. Der Anmeldung muss u.a. eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt (bzw. des Masterzeugnisses) beiliegen. Die Prüfung kann also erst abgelegt werden, wenn das Zeugnis vorliegt! Der/dem Themensteller/in händigen Sie das Formblatt „Mitteilung des Prüfungsvorschlags für die Projektarbeit(…)“ aus, welches Sie ebenfalls bei Frau Germing erhalten. Die/der Themensteller/in formuliert das Prüfungsthema und sendet das Formular spätestens 5 Wochen vor dem Termin der Prüfung an das Staatliche Prüfungsamt zurück. Das Prüfungsamt sendet dem Prüfling 14 Tage vor dem Prüfungstermin das vom /von der Themensteller/in formulierte Prüfungsthema zu.“