Studienverlaufspläne
Studienverlaufsplan mit Studienbeginn zum WiSe
Idealtypischer Studienverlauf mit Studienbeginn zum Wintersemester. Da die Reihenfolge der Forschungs- und Fortgeschrittenenmodule frei gestaltbar ist, handet es sich bei dem dargestellen Studienverlauf nur um eine von vielen möglichen Varianten. Beachten Sie bei Ihrer Studienplanung, dass die Veranstaltung Labororganisation aus dem Projektleitungsmodul und das Modul Grundlagen der Molekularen Biomedizin jeweils nur im Wintersemester angeboten werden.
Studienverlaufsplan mit Studienbeginn zum SoSe
Idealtypischer Studienverlauf mit Studienbeginn zum Wintersemester. Da die Reihenfolge der Forschungs- und Fortgeschrittenenmodule frei gestaltbar ist, handet es sich bei dem dargestellen Studienverlauf nur um eine von vielen möglichen Varianten. Beachten Sie bei Ihrer Studienplanung, dass die Veranstaltung Labororganisation aus dem Projektleitungsmodul und das Modul Grundlagen der Molekularen Biomedizin jeweils nur im Wintersemester angeboten werden.
Informationsveranstaltungen
MSc Biowissenschaften, MSc Biotechnologie, MSc Molekulare Biomedizin
Studienbeginn WiSe 24/25
Präsentation der Informationsveranstaltung vom 04.10.2024
MSc Biowissenschaften - MSc Biotechnologie - MSc Molekulare Biomedizin
Informationsveranstaltung für das 1. Fachsemester: 05.04.2024, 13:15 Uhr, Raum 106, SP4
Präsentation der Info-Veranstaltung vom 05.04.2024
Informationen zum Projektleitungsmodul:
Die Infoveranstaltungen zum Projektleitungsmodul finden in der Regel Ende Januar und Ende Juni statt. Das genaue Datum entnehmen Sie bitte jeweils den Seiten zum Projektleitungsmodul.
Mentorat für Msc-Studierende
MSc-Studierende müssen im ersten Semester ihr Mentorat anmelden. Das Formular finden Sie hier
Externe Fortgeschrittenen- und Forschungsmodule
Für alle externen Fortgeschrittenen- und Forschungsmodule müssen Sie einen Antrag mit Begründung, Angabe des externen Instituts und Unterschrift Ihrer Mentorin bzw. Ihres Mentors im Prüfungsamt einreichen.
Informationen zur Masterarbeit:
In den MSc-Studiengängen Biotechnologie und Molekulare Biomedizin kann die Master-Arbeit auch in den beteiligten Arbeitsgruppen (sofern sie zum regelmäßigen Lehrangebot der jeweiligen Studiengänge beitragen) der kooperierenden Fachbereiche angefertigt werden (FB Medizin im Fall vom MSc Molekulare Biomedizin und FB Chemie und Pharmazie um Fall vom MSc Biotechnologie).
Über mögliche Arbeitsgruppen im FB Chemie und Pharmazie informiert Sie Dr. Patrick Zeni (azerwan).
Informationen des Prüfungsamtes zur Masterarbeit
Prüferlisten
Module
Informationen zu den Studienmodulen entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis oder dem Online-Modulhandbuch.
Informationen zum Projektleitungsmodul:
Die Infoveranstaltungen zum Projektleitungsmodul finden in der Regel Ende Januar und Ende Juni statt. Das genaue Datum entnehmen Sie bitte jeweils den Seiten zum Projektleitungsmodul.
Prüfungsordnungen
Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Prüfungs- sowie Änderungsordnungen für die MSc-Studiengänge des Fachbereichs Biologie. Ferner finden Sie hier die Zulgangs- und Zulassungsordnung zu den MSc-Studiengängen.
Diese Ordnungen sind amtlich bekanntgemacht und daher rechtsverbindlich. Beachten Sie bitte, dass diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt! Prüfnugsordnungen zu älteren Studiengängen finden Sie hier.Ordnung veröffentlicht (Amtliche Bekanntmachungen Universität Münster) gültig ab Zugangs- und Zulassungsordnung für die konsekutiven Masterstudiengänge des Fachbereichs Biologie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 18.12.2020 26.01.2021 SoSe 21 MSc Molekulare Biomedizin Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Molekulare Biomedizin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 20. Juni 2022 12.07.2022 SoSe 23 Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Molekulare Biomedizin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 22. Mai 2013 03.06.2013 WiSe 10/11 Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Molekulare Biomedizin vom 22. Mai 2013 vom 24. Juli 2018 17.09.2018 WiSe 18/19 CMS (SAP SLcM)
In jedem Semester müssen Sie alle Veranstaltungen via CMS (SAP SLcM) buchen und sich für die Prüfungen der Module anmelden.
Für die Anmeldung zum System folgen Sie diesem Link: CMS-Anmeldung
Zu den allgemeinen und vorgezogenen Fristen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes hier und hier aktuelle Informationen.CMS Klickanleitung für die MSc-Studiengänge des FB Biologie (Stand: 10.2023)
FAQ
I: Bewerbung
Welche formalen Voraussetzungen bestehen für die Bewerbung?
Welche Sprachkenntnisse werden gefordert und wie müssen diese nachgewiesen werden?
Gibt es bei der Masterbewerbung Auswahlgespräche?
Wann findet die Semesterbegrüßung statt und woher bekomme ich Informationen dazu?
Kann ich mich mit dem Zwei-Fach-Bachelor für einen M.Sc.-Studiengang bewerben?
Kann ich mich für mehrere M.Sc.-Studiengänge bewerben?
Was passiert, wenn sich meine vorläufige Note nach der Bewerbung noch verändert?
Kann ich auch mit einer Note von schlechter als 2,3 zugelassen werden?
Was passiert, wenn mein Zeugnis erst nach der Einschreibefrist vorliegt?
Ich habe im Bachelor mehr Module absolviert als gefordert – kann ich mir diese anerkennen lassen?
Alle Informationen finden Sie auch unter den Bewerbungsinformationen und der Zulassungsordnung.
II: Während des Studiums
Wie funktioniert die Modulwahl?
Was sind Dozentenplätze? Wie werden sie verteilt und woher bekommt man sie?
Wer sind Mentorinnen und Mentoren und wann sollte man Sie wählen?
Kann ich mehr Module absolvieren als ich muss? Wenn ja, welche Module zählen für die Endnote?
Was muss ich zur Veranstaltung „Labororganisation“ im Projektleitungsmodul wissen?
Kann ich mich beurlauben lassen?
Wie lange muss ich eingeschrieben bleiben?
Was passiert, wenn ich die Regelstudienzeit überschreite?
III: Ausland und externe Module
Wie und wann kann ich Auslandsaufenthalte mit ERASMUS im Master absolvieren?
Gibt es interne Module, die im Ausland stattfinden?
Was ist das Doppelabschluss-Programm?
Wie viele ECTS-Kreditpunkte kann ich im M.Sc. Molekulare Biomedizin extern absolvieren?
IV: Wissenswertes zur Masterarbeit
Wann und wie melde ich meine Masterarbeit an?
Wie lange (zeitlich) muss bzw. darf die Masterarbeit sein?
Wann sollte die Disputation der Masterarbeit stattfinden?
Wie organisiere ich eine externe Masterarbeit?
I: Bewerbung
Welche formalen Voraussetzungen bestehen für die Bewerbung?
Die Zugangsvoraussetzungen finden Sie unter §3 in der Zugangs- und Zulassungsordnung.
Dazu gehören:(1) Ein abgeschlossenes natur- oder lebenswissenschaftliches Studium mit 180 ECTS-Kreditpunkten oder ein vergleichbarer Abschluss, mit einer Abschlussnote von mindestens 2,3. Dazu reicht ein vorläufiges Zeugnis oder Transcript of Records über 150 ECTS-Kreditpunkte, sofern das endgültige Zeugnis zur Einschreibung vorgelegt werden kann.
(2) Für Nicht-Muttersprachler*innen, die Ihren zulassungsberechtigenden Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben, ein Nachweis über Deutsch- oder Englischkenntnisse (siehe: Was für Sprachkenntnisse werden gefordert und welche Nachweise werden gebraucht?)
Welche Sprachkenntnisse werden gefordert und wie müssen diese nachgewiesen werden?
Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ist ein Nachweis zu erbringen, der für die aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ausreichenden Kenntnisse der deutschen oder der englische Sprache nach Maßgabe der für den jeweiligen Studiengang geltenden Studien- und Prüfungsordnung bescheinigt. Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse wird gemäß den Bestimmungen der DSH- Prüfungsordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität erbracht: mit einem DSH-2-Zeugnis (oder höher) oder Vergleichbarem wie mindestens TestDaF Stufe 4 in allen Bereichen, Deutsches Sprachdiplom der Kultusminister-Konferenz Stufe II (in allen Teilbereichen C1-Niveau), Goethe-Zertifikat C2, UNIcert-Zertifikat der Stufen III (oder höher), TELC C1 Hochschule.
Der Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse wird in der Regel durch den Test of English as a Foreign Language (TOEFL) erbracht.Gibt es bei der Masterbewerbung Auswahlgespräche?
Für den M.Sc. Molekulare Biomedizin gibt es immer Auswahlgespräche. Diese finden i. d. R. Anfang August statt. (Bewerbungsinformationen)
Wann findet die Semesterbegrüßung statt und woher bekomme ich Informationen dazu?
Die Informationen zu Semesterbegrüßungs- und Einführungsveranstaltungen für den M.Sc. Molekulare Biomedizin finden Sie hier.
Kann ich mich mit dem Zwei-Fach-Bachelor für einen M.Sc.-Studiengang bewerben?
Generell ist es möglich sich für einen der drei biologischen Masterstudiengänge zu bewerben, wenn Biologie in Kombination mit einer anderen Naturwissenschaft studiert wurde .
Aber auch hier gilt, dass die Mindestnote im Zeugnis erreicht sein muss, und 150 ECTS-Kreditpunkte zum Zeitpunkt der Bewerbung erreicht sein müssen. Dies ist kompliziert, wenn im zweiten Fach die Noten nicht semesterweise, sondern jahresweise vergeben werden.Kann ich mich für mehrere M.Sc.-Studiengänge bewerben?
Ja. Die Mehrfachbewerbung, auch für alle M.Sc.-Studiengänge gleichzeitig, beeinflusst sich nicht gegenseitig. Es müssen allerdings aus organisatorischen Gründen alle erforderlichen Unterlagen für jede Bewerbung abgeschickt werden. Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.
Was passiert, wenn sich meine vorläufige Note nach der Bewerbung noch verändert?
Die Auswahlkommission trifft eine endgültige Entscheidung auf Basis der vorläufigen Note. Sollte erst die endgültige Note einen Schnitt von über 2,3 aufweisen, kann sich erst zum neuen Semester erneut mit dem endgültigen Zeugnis zur nächsten Frist beworben werden. Sollte sich die Note verschlechtern, hat das keine Auswirkung – außer Sie haben den Bachelor nicht bestanden. Nähere Informationen finden Sie hier.
Kann ich auch mit einer Note von schlechter als 2,3 zugelassen werden?
Die Durchschnittsnote 2,3 ist Mindestmaß für die Bewerbung. Ausnahmen bestehen, wenn nachgewiesen wird, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber zu den besten 40% des Jahrgangs gehört. Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen oder Praktika in relevanten Einrichtungen können in die Entscheidung einbezogen werden, aber nur dann, wenn zu viele Bewerbungen für den Masterstudiengang vorliegen. Eine Anrechnung der Nachweise auf das Mindestmaß von 2,3 gibt es nicht. Alle Ausnahmen können Sie auch hier finden.
Was passiert, wenn mein Zeugnis erst nach der Einschreibefrist vorliegt?
Leider kann man sich erst dann einschreiben, wenn das Zeugnis auch vorliegt. Gegebenenfalls müssen Sie sich im nächsten Semester wieder bewerben. Eine vorläufige Form der Einschreibung gibt es nicht.
Ich habe im Bachelor mehr Module absolviert als gefordert – kann ich mir diese anerkennen lassen?
Sollten Sie in einem anderen Studiengang an einer anderen Hochschule Module belegt haben, die den gleichen Inhalt, Ausmaß und die gleiche Zahl (oder mehr) an ECTS-Kreditpunkten haben, wie Module, die im Master belegbar sind, können diese eventuell anerkannt werden. Das gilt vor allem für Module, die im Bachelor noch nicht anerkannt waren, kann aber auch für schon anerkannte Module funktionieren, wenn sie deckungsgleich sind und auf dem gleichen Niveau stattgefunden haben.
Generell muss man aber erstmal davon ausgehen, dass Module, die im Bachelor belegt wurden auf einem anderen Niveau stattfinden als Module im Master. Hier empfiehlt es sich gut auf seinen Einzelfall vorbereitet zu sein, sich den Inhalt der Module genau angeschaut zu haben, eine gute Begründung für die Anerkennung zu haben und Rücksprache mit der Studiengangskoordination zu halten.Das Wechseln innerhalb dieser Studiengänge ist möglich: Sie bewerben sich regulär für den Studiengang, in den Sie wechseln möchten. Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben, setzt dies eine vorherige Einstufung auf der Basis bisher erfolgreich absolvierter Module durch die Studiengangskoordination voraus. Der Wechsel in ein höheres Fachsemester ist nur dann möglich, wenn in dem Fachsemester, in das gewechselt werden soll, in dem Zielstudiengang auch Plätze frei sind (stellt das Studierendensekretariat fest). Wenn Sie sich aus einem anderen biologischen Masterstudiengang für das 1. Fachsemester Ihres Zielstudiengangs bewerben wollen, beachten Sie bitte, dass Sie dies nur dann tun können, wenn Sie sich bereits aus Ihrem vorherigen Masterstudiengang exmatrikuliert haben.
Die meisten Fortgeschrittenenmodule und Forschungsmodule sind zwischen Biowissenschaften, Biotechnologie und Molekularer Biomedizin problemlos anerkennbar. Wenden sie sich hierzu an die Studiengangskoordination. Probleme gibt es nur, wenn ein Modul nicht für einen Studiengang belegbar ist. Diese Module müssen dann nach der erfolgreichen Umschreibung nachgeholt werden.
II: Während des Studiums
Wie funktioniert die Modulwahl?
In der Regel werden 50% der Modulplätze der Fortgeschrittenenmodule über eine Online-Wahl vergeben, die restlichen 50% können über Dozentenplätze direkt vergeben werden. Forschungsmodule werden ausschließlich über Dozentenplätze vergeben. In der Online-Wahl für die Fortgeschrittenenmodule können Sie für Ihre Wunschmodule und für die verschiedenen Blöcke Prioritäten verteilen. Diese Prioritäten werden dann bei der Auslosung nach Möglichkeit berücksichtigt. Informationen über die Zeiträume der Online-Wahl finden Sie hier.
Was sind Dozentenplätze? Wie werden sie verteilt und woher bekommt man sie?
Ein Dozentenplatz ist ein von der modulverantwortlichen Person zugesicherter Platz in einem Modul. Für die Bewerbung auf einen Dozentenplatz kontaktieren Sie die modulverantwortliche Person, die man im Modulhandbuch findet. Dies kann z. B. in Form einer kurzen freien Bewerbung erfolgen, in der Sie Ihre Wahl begründen. Auch wenn Ihnen ein Dozentenplatz zugesichert wird, müssen Sie trotzdem an der Online- Wahl teilnehmen, damit Ihnen ein Platz zugeteilt werden kann.
Wer sind Mentorinnen und Mentoren und wann sollte man Sie wählen?
Mentor*innen sind Hochschullehrer*innen, die regelmäßig zum Studienangebot beitragen und die die Studierenden bei der Planung ihres Studiums unterstützen sollen (z. B. sinnvoller Aufbau des Studiums, Wahl von Schwerpunkten und Modulen, Lösung von Konflikten, externe Module und Auslandsaufenthalte). Idealerweise sollten Mentor*innen zu Beginn des Master-Studiums gewählt werden, spätestens bei der Anmeldung der Masterarbeit muss dies allerdings erfolgt sein. Studierende des M.Sc. Molekulare Biomedizin können jede Hochschullehrerin bzw. jeden Hochschullehrer der Prüferliste ansprechen.
Das von der Mentorin bzw. dem Mentor zu unterschreibende Formular zur Übernahme eines Mentorats finden Sie hier.
Weitere Informationen im § 8 der Prüfungsordnung.Nein, es muss nicht in jedem Block ein Modul belegt werden. Alle abzuleistenden Module müssen durchgeführt werden, in welchen Blöcken oder welchen Semestern bleibt Ihnen grundsätzlich selbst überlassen.
Kann ich mehr Module absolvieren als ich muss? Wenn ja, welche Module zählen für die Endnote?
Absolviert eine Studentin oder ein Student mehr Module, als nach der Prüfungsordnung erforderlich sind, gehen in die Gesamtbewertung die zum Bestehen der Master-Prüfung notwendigen Module in der Reihenfolge der Prüfungsanrechnung ein. Es ist nicht möglich, sich die Module mit den besten Noten auszusuchen. Die zusätzlich absolvierten Module werden über Bescheinigung durch die modulverantwortliche Person ausgewiesen (Prüfungsordnung §21, 2).
Was muss ich zur Veranstaltung „Labororganisation“ im Projektleitungsmodul wissen?
Die Vorlesung „Labororganisation“ ist eine Blockveranstaltung, die in der ersten Vorlesungswoche im Wintersemester stattfindet. Im Studienverlaufsplan ist vorgesehen, dieses Modul sofort im ersten Semester zu belegen, es kann allerdings auch im nächsten Wintersemester belegt werden. Die Veranstaltung bereitet unter anderem auf eine Prüfung vor, nach deren Bestehen man den sogenannten Projektleiterschein bekommen kann.
Wichtig ist, sich einerseits zur Blockveranstaltung anzumelden (notwendig für den Projektleiterschein) und andererseits die Anmeldung über QISPOS für die Prüfung.
Die Prüfung ist eine Teilleistung des Projektleitungsmoduls, daher zählt die erreichte Punktzahl des ersten Versuches für das Modul. Man kann in der Prüfung 60 Punkte erreichen. Für den Erwerb des Projektleiterscheins braucht man, in einem für den Schein erforderlichen Bereich der Prüfung, 28 von 40 Punkten. Sollten im ersten Versuch keine 28 Punkte erreicht werden, kann die Prüfung für den Erwerb des Projektleiterscheins wiederholt werden. Es ist aber keine Notenverbesserung möglich.
Soll der Projektleiterschein erworben werden, gilt Anwesenheitspflicht in der gesamten Veranstaltung „Labororganisation“. Für die Note in der Prüfung ist die Anwesenheit nicht ausschlaggebend.Prinzipiell kann die Projektbetreuung jederzeit durchgeführt werden, da ein Projekt aber eines längeren Zeitraumes bedarf, wird empfohlen dies während der zehnmonatigen Masterarbeit zu bearbeiten und nicht parallel zu den Fortgeschritten- oder Forschungsmodulen. Die Bearbeitung eines Projekts während der Masterarbeit gewährleistet, dass Sie sich die Arbeitslast über mehrere Wochen flexibel aufteilen können. Die Veranstaltung „Projektmanagement“ ist eintägiger Workshop zum Thema Projektmanagement, welcher vor oder während der Projektbetreuung stattfinden kann. Es ist nicht notwendig diese Veranstaltungen bzw. das Projektleitungsmodul abgeschlossen zu haben, bevor die Masterarbeit begonnen wird.
Informationsveranstaltungen zu den Veranstaltungen dazu finden jeweils im Januar und Juni statt (genauer Zeitpunkt hier)
Danach finden die Projektwahlen statt (hier). Sie können an bestehenden Projekten teilnehmen, wie z. B. der Betreuung von Bachelorstudierenden im Schlüsselkompetenzmodul, es können aber auch freie Projekte aus Eigeninitiative entstehen. An der Wahl können Sie auch teilnehmen, wenn noch kein Projekt feststeht, sondern dies sich erst im Laufe der Zeit entwickelt.
Das Projekt wird in einer Gruppe von mindestens zwei, aber maximal fünf Studierenden durchgeführt. Die Gruppengröße richtet sich nach dem Workload des Projektes.
Den Start der Projektbetreuung bildet ein Learnweb-Kurs, in dem Aufgaben zum Projektmanagement bearbeitet werden. Die bearbeiteten Aufgaben werden daraufhin in einem Gespräch mit der jeweiligen betreuenden Lehrenden besprochen.
In der Projektbetreuung wird das erlernte Projektmanagement angewandt. Der eintägige Workshop „Projektmanagement“ wird ca. sechsmal jährlich angeboten und richtet sich u.a. auch nach den jeweiligen Projektarten. Sie werden erst einem Workshop zugeordnet, wenn das Thema des Projekts feststeht und mit Frau Dr. Pott abgesprochen ist.Kann ich mich beurlauben lassen?
Wie lange muss ich eingeschrieben bleiben?
Bis zur Ableistung der letzten Prüfungsleistung müssen Studierende eingeschrieben bleiben. Danach ist man verpflichtet, sich selbstständig zu exmatrikulieren. Eine automatische Exmatrikulation erfolgt nicht. Weitere Informationen zur Exmatrikulation hier.
Was passiert, wenn ich die Regelstudienzeit überschreite?
Die Anzahl der benötigten Fachsemester wird auf Ihrem Zeugnis ausgewiesen. Es hat keine Folgen auf Ihr Studium, wenn die Regelstudienzeit von vier Semestern überschritten wird. Ein Problem besteht nur mit dem BAföG, das nur im Rahmen der Regelstudienzeit gezahlt wird. Überschreitet Ihre Studienzeit die Regelstudienzeit aus nicht selbstverschuldeten, studienbedingten Gründen (z. B. Kapazitätsengpässe), kann versucht werden mit Hilfe der Studiengangskoordination ein zusätzliches Semester zu erwirken. Außerdem gibt es die Möglichkeit ein fünftes Semester BAföG zu erhalten, wenn ein Semester mit ERASMUS im Ausland studiert wurde. Weitere Informationen sind hier aufgeführt.
III: Ausland und externe Module
Wie und wann kann ich Auslandsaufenthalte mit ERASMUS im Master absolvieren?
Ein Auslandsaufenthalt im Rahmen des ERASMUS-Programms ist nach individueller Studienplanung jederzeit möglich. Viele Informationen und FAQ zu ERASMUS finden Sie hier. Im Rahmen des ERASMUS-Programms können insgesamt 30 ECTS-Kreditpunkte ohne Genehmigung durch Ihre Mentorin bzw. Ihren Mentor extern erworben werden. Wollen Sie mehr als 30 ECTS-Kreditpunkte im Rahmen des ERASMUS-Programms extern erwerben, muss Ihre Menorin bzw. Ihr Mentor zustimmen. Die Modulwahl an der Partneruniversität muss mit der ERASMUS-Koordinatorin abgesprochen werden. An den Partneruniversitäten absolvierte Module können nicht im QISPOS-Portal angemeldet werden. Die Anerkennung der Module erfolgt über die ERASMUS-Koordinatorin.
Gibt es interne Module, die im Ausland stattfinden?
Wenn Sie nach einer Möglichkeit suchen, ein Modul im Ausland zu absolvieren, aber kein externes Modul organisieren wollen, können Sie drei Monate in Indien an der Universität in Hyderabad verbringen. Der Aufenthalt wird von Herrn Prof. Moerschbacher organisiert. Üblicherweise gibt es im Januar einen Infoabend und der Aufenthalt beginnt im August oder September. Informationen finden Sie hier.
Was ist das Doppelabschluss-Programm?
Alle Informationen zum Doppelabschluss-Programm und FAQ finden Sie hier.
Interne Module sind im Vorlesungsverzeichnis für den jeweiligen Masterstudiengang ordnungsgemäß von der modulverantwortlichen Person für das jeweilige Semester angekündigt. Alle anderen Module gelten als extern. In allen M.Sc.-Studiengängen besteht die Möglichkeit, externe Module an anderen Fachbereichen, Universitäten und in der Industrie zu absolvieren. Voraussetzung ist allerdings die Bereitschaft eines Prüfungsberechtigten der Universität Münster, ggf. auch der Mentorin bzw. des Mentors, die Benotung des externen Moduls zu übernehmen. Dies muss zwingend vor Modulbeginn geschehen (§10, 5).
Externe Module können nicht im QISPOS-Portal angemeldet werden. Für alle externen Forschungs- und Fortgeschrittenenmodule muss vor Modulbeginn ein formloser Antrag (mit Begründung, Unterschrift der Mentorin bzw. des Mentors und Angabe, wo genau das Modul durchgeführt werden soll) im Prüfungsamt eingereicht werden.
Weiterhin gilt, dass mindestens 40 von 120 ECTS-Kreditpunkten an der Universität Münster erworben werden müssen.
Bei Interesse an einem externen Modul sprechen Sie sich mit Ihrer Mentorin bzw. Ihrem Mentor ab. Bei der Bewerbung an einer Forschungsgruppe oder einem Unternehmen ist es notwendig eine betreuende Person am Unternehmen, sowie eine prüfungsberechtigte Person (z. B. Ihre Mentorin bzw. Ihr Mentor) an der Universität Münster zu finden. Dies ist für die Benotung wichtig. Haben Sie sich dann beim Unternehmen/ einer Arbeitsgruppe erfolgreich beworben, muss ein formloser Antrag (mit Begründung, Unterschrift der Mentorin bzw. des Mentors und Angabe, wo genau das Modul durchgeführt werden soll) im Prüfungsamt eingereicht werden bevor das Modul begonnen wurde. Dies gilt als Anmeldung für das Modul.
Bei externen Fortgeschrittenen- oder Forschungsmodulen, die im Rahmen eines ERASMUS-Programms oder anderer offizieller Austauschprogramme der Universität Münster absolviert werden sollen, ist keine Genehmigung durch die Mentorin bzw. den Mentor erforderlich.
Beachten Sie, dass Sie im M.Sc. Biomedizin innerhalb der Fortgeschrittenen- oder Forschungsmodule maximal 40 ECTS-Kreditpunkte an anderen Fachbereichen oder extern erbringen dürfen. Weiteres entnehmen Sie der Prüfungsordnung §10 Absatz 5.
Die Benotung erfolgt durch die betreuende Person vor Ort, die aufgrund Ihres Modulberichtes und der Mitarbeit einen Notenvorschlag macht. Dieser muss dann noch von Ihrer Mentorin bzw. Ihrem Mentor oder Ihrer betreuenden prüfungsberechtigten Person bestätigt werden und von dieser unterschrieben an das Prüfungsamt gesendet werden.Wie viele ECTS-Kreditpunkte kann ich im M.Sc. Molekulare Biomedizin extern absolvieren?
Die sechs Fortgeschrittenenmodulen (je 5 ECTS-Kreditpunkte) und zwei Forschungsmodule (je 10 ECTS-Kreditpunkte) ergeben zusammen 50 ECTS-Kreditpunkte. Von den sechs Fortgeschrittenenmodulen ist „Grundlagen der Molekularen Biomedizin“ ein Pflichtmodul. Von den anderen Modulen können insgesamt maximal 40 ECTS-Kreditpunkte an anderen Universitäten, externen Forschungsinstitutionen oder in der Industrie absolviert werden (Prüfungsordnung §10, 5).
Insgesamt müssen mindestens 40 von 120 ECTS-Kreditpunkten an der Universität Münster erbracht werden. Eine externe Masterarbeit & die zugehörigen Module (Methodische Grundlagen der experimentellen Lebenswissenschaften, Organisatorische Grundlagen der experimentellen Lebenswissenschaften & Aktueller Stand der Forschung) ergeben zusammen 60 ECTS-Kreditpunkte. Das heißt, wer eine Masterarbeit außerhalb der Universität Münster durchführen möchte, darf vorher maximal 20 ECTS-Kreditpunkte in externen Fortgeschrittenenmodulen (je 5 ECTS-Kreditpunkte) oder Forschungsmodulen (je 10 ECTS-Kreditpunkte) absolviert haben (Prüfungsordnung §10, 8).
IV: Wissenswertes zur Masterarbeit
Wann und wie melde ich meine Masterarbeit an?
Eine Masterarbeit kann angemeldet bzw. begonnen werden, sobald insgesamt 50 ECTS-Kreditpunkte in Fortgeschrittenen- und Forschungsmodulen erreicht sind, d. h. wenn diese komplett und erfolgreich abgeschlossen sind (§17, 2).
Die Prüfungsordnung sagt: Das Thema der Masterarbeit soll spätestens vier Wochen nach dem Termin ausgegeben werden, zu dem die Kandidatin bzw. der Kandidat in den Fortgeschrittenen- und Forschungsmodulen nach § 10 Abs. 4 50 Leistungspunkte erzielt hat. Wenn wichtige Gründe dagegen sprechen (z. B. Urlaub oder Studienpause der Kandidatin bzw. des Kandidaten oder es steht kein Platz für die Masterarbeit in der angestrebten Arbeitsgruppe zur Verfügung), kann dieser Zeitraum auch verlängert werden – die Einhaltung der 4-Wochen-Frist wird aktuell vom Prüfungsamt nicht überprüft.Das Anmeldeformular finden Sie hier.
Es ist zu beachten, dass unmittelbar Betreuende (wie zum Beispiel Doktoranden) im Zweifel nicht wie im Bachelor Ihre Zweitgutachterin bzw. Ihr Zweitgutachter sein können. Alle möglichen Gutachter*innen finden Sie hier.Wie lange (zeitlich) muss bzw. darf die Masterarbeit sein?
Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt zehn Monate. Sie beginnt mit dem Ausgabetermin (§17, 3) und muss vom Umfang so gestellt sein, dass sie in dieser Zeit bearbeitet werden kann. Die Arbeit kann auch früher eingereicht werden, es gibt keine Mindestbearbeitungszeit.
Diese Module werden während der Masterarbeit in der jeweiligen Arbeitsgruppe abgeleistet. Im QISPOS-Portal soll man sie parallel zur Masterarbeit anmelden. Die Module werden nicht benotet und werden vom Prüfungsamt mit abgeschlossener Masterarbeit als bestanden eingetragen (§10, 7).
Bei der Erstellung der Arbeit müssen laut Prüfungsordnung keine besonderen Formalitäten wie z. B. die Gliederung der Arbeit beachtet werden. Zwingend erforderlich ist lediglich ein vollständiges Quellenverzeichnis und am Ende der Arbeit eine Eidesstattliche Erklärung über das selbständige Verfassen. Wie die Arbeit darüber hinaus verfasst wird, können Studierende zusammen mit der betreuenden Hochschullehrerin bzw. dem betreuenden Hochschullehrer entscheiden. Die Arbeit muss in schriftlicher wie auch digitaler Version (auf CD) jeweils zweifach fristgerecht im Prüfungsamt eingereicht werden.
Die Eidesstattliche Erklärung finden Sie auf Deutsch und Englisch auf der Seite des Prüfungsamts.Wann sollte die Disputation der Masterarbeit stattfinden?
Studierende sollten sich mit den Erst- und Zweitprüfer*innen auf einen Termin einigen und diesen bei Abgabe der Masterarbeit im Prüfungsamt bekannt machen (Datum und Uhrzeit). Der früheste Termin, an dem eine Disputation stattfinden kann, ist zwei Wochen nach Abgabe der Arbeit. Der spätestmögliche Termin ist acht Wochen nach Abgabe der Arbeit.
Wie organisiere ich eine externe Masterarbeit?
In den Masterstudiengängen besteht die Möglichkeit eine externe Masterarbeit anzufertigen. Der Antrag muss vor Beginn der Masterarbeit im Prüfungsamt eingereicht werden.Die Erstprüferin bzw. der Erstprüfer ist die interne Prüferin bzw. der interne Prüfer von Seiten des Fachbereichs Biologie, die Zweitprüferin bzw. der Zweitprüfer kann die externe Prüferin bzw. der externe Prüfer oder eine weitere Prüferin bzw. ein weiterer Prüfer des Fachbereichs Biologie sein. Für die Wahl der Erstprüferin bzw. des Erstprüfers gilt immer die Prüferliste. Diese wird jedes Semester aktualisiert. Nur Hochschullehrer*innen, die auf der Prüferliste aufgeführt sind, können als Prüfer*in für die Masterarbeit gewählt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit eine externe Prüferin bzw. einen externen Prüfer zu wählen. Hierzu muss dann ein formloser begründeter Antrag
im Prüfungsamt eingereicht werden. Die externe Prüferin bzw. der externe Prüfer muss allerdings habilitiert sein oder habilitationsäquivalente Leistungen vorlegen.Beratung
Studieninteressierte, Studienfach- und -ortwechsel:
Dr. Robert Klapper
Studienorganisation/Studienkoordination:
Dr. Robert Klapper
Studienfachberatung:
N.N.
Studiengangsverantwortlich:
Dr. Sebastian Rumpf
BAFöG-Beauftragte
Gleichstellungsbeauftragte
Beratung zu Auslandsaufenthalten
Studieren mit Beeinträchtigung
Qualifikationsziele
Der stark forschungsorientierte, konsekutive Master kombiniert vertiefte wissenschaftliche Grundlagen der molekularen Biomedizin mit umfangreichen Spezialisierungsmöglichkeiten und fachübergreifenden Qualifikationen, welche sowohl berufsfeldbezogene als auch gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigen. In dem Zusammenhang vermittelt das Programm insbesondere die aktuellen Theorien, Methoden und Konzepte aus dem Bereich der Planung, Durchführung und Auswertung wissenschaftlicher Forschungsaufgaben sowie Schlüsselkompetenzen für den akademischen Arbeitsmarkt wie beispielsweise Projektmanagement-, Kommunikations- und Teamfähigkeit. Die Absolventinnen uns Absolventen verfügen daher über ein umfassendes Verständnis mindestens eines speziellen, aktuell relevanten Forschungsbereichs der molekularen Biomedizin, dessen Spezifika sie in adäquaten Kontext zu den Grundlagen biomedizinischer und naturwissenschaftlicher Forschung setzen können. Gleichzeitig wird der Erwerb des Fachwissens integrativ mit der Einführung in die aktuelle Forschung und die internationale scientific community verknüpft. Der MSc-Studiengang Molekulare Biomedizin vermittelt insbesondere gründliche Fachkenntnisse in einem aktuellen Forschungsgebiet der molekularen Biomedizin und die Fähigkeit, Kenntnisse dieses Bereichs mit den Grundlagen anderer Bereiche der Bio- und Naturwissenschaften zu verknüpfen sowie ihre Zusammenhänge erkennbar zu machen. Die Studierenden erwerben die Fähigkeit zu weiterführenden, weitgehendselbstbestimmten bzw. autonomen Studien im Sinne einer lebenslangen Weiterentwicklung. Die Absolventinnen uns Absolventen haben die Kompetenz, komplexe Wissenszusammenhänge zu überblicken und neue Erkenntnisse im interdisziplinären Kontext des Arbeitsfeldes kritisch zu betrachten und zu diskutieren; sowie die Fähigkeit, unter Berücksichtigung sozialer und ethischer Aspekte zu einem kritischen Urteil zu gelangen und Wissen verantwortlich anzuwenden. Sie erlangen die Fähigkeit, wissenschaftliche Ideen und Projekte zu entwickeln und wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse selbständig zur Problemanalyse und Problemlösung im Gebiet der Biomedizin anzuwenden, inklusive der Planung, Durchführung und Auswertung experimenteller Forschungsprojekte. Ferner entwickeln sie die Fähigkeit, Probleme und Erkenntnisse in der molekularen Biomedizin und fachübergreifend in angrenzenden Disziplinen mit Fachkolleginnen und -kollegen kritisch und verantwortungsbewusst auf dem Niveau aktueller Forschung zu diskutieren sowie der Öffentlichkeit klar und unmissverständlich zu vermitteln. Absolventinnen uns Absolventen haben die Kompetenz erworben, ein Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verantwortlich und unter Berücksichtigung aller rechtlichen Vorschriften anzuleiten, um sie zu erfolgreicher wissenschaftlicher Projektarbeit zu führen.