Promovieren

Der Fachbereich Biologie verleiht den akademischen Grad „Doktor der Naturwissenschaften“ (doctor rerum naturalium – Dr. rer. nat.) aufgrund einer wissenschaftlich beachtlichen Promotionsleistung; alternativ kann auf Wunsch der Promovendin/des Promovenden der Titel „Doctor of Philosophy (Ph.D.) in Biology“ verliehen werden.
In den letzten Jahren haben pro Jahr jeweils mehr als 70 Kandidatinnen und Kandidaten erfolgreich ihre Promotionsvorhaben abgeschlossen.

Alle die Promotion betreffenden Regeln sind in der Promotionsordnung des Fachbereichs Biologie festgelegt, deren aufmerksame Lektüre und Befolgung für Promovierende und ihre BetreuerInnen essentiell ist!

Bitte beachten Sie das zweistufige Verfahren der Anmeldung zur Promotion:
1) Sie müssen zuerst im Promotionsprüfungsamt des Fachbereichs Biologie die Zulassung zum Promotionsstudium beantragen (spätestens sechs Monaten nach Beginn der Arbeit an Ihrem Promotionsprojekt).
2) Nach erfolgter Zulassung durch den Fachbereich müssen Sie sich im Studierendensekretariat der Universität Münster als Promotionsstudent*in immatrikulieren.
Achtung: Sie müssen mindestens sechs Semester lang als Promotionsstudent*in immatrikuliert sein, um sich zur Promotionsprüfung anmelden zu können.
Die Immatrikulation an der Universität kann erst nach erfolgter Zulassung durch den Fachbereich Biologie erfolgen.

Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsstudium sind

  1. die Übernahme der Betreuung einer Doktorarbeit durch ein Promotionskomitee
  2. der Nachweis der erforderlichen wissenschaftlichen Kompetenzen und fachübergreifenden Schlüsselqualifikationen.

Dieser Nachweis wird in der Regel durch einen akademischen, höher qualifizierenden Grad als „Bachelor“ nach einem forschungsorientierten Hochschulstudium von insgesamt wenigstens acht Semestern Regelstudienzeit in einem mathematisch/naturwissenschaftlichen Fach (z. B. Biologie, Biotechnologie, Biomedizin, Biochemie, Biophysik, Bioinformatik, Chemie, Physik, Mathematik, Informatik etc.) erbracht. Eine Zulassung kann auch nach einem anderen einschlägigen Studium möglich sein (z.B. biologische oder chemische Verfahrenstechnik, Pharmazie, Landwirtschaft, Medizin, Lebensmittelchemie, Tiermedizin, Ökotrophologie, etc.), jedoch gegebenenfalls erst nach promotionsvorbereitenden Studien.

Über eine Zulassung zur Promotion entscheidet der Promotionsausschuss.

Auf der Seite des Promotionsprüfungsamtes erhalten Sie alle notwendigen Informationen zu

  • den Rahmenbedingungen,
  • den rechtlichen Grundlagen,
  • den Förderungsmöglichkeiten sowie
  • der ordnungsgemäßen Durchführung eines Promotionsvorhabens (z.B. Zulassung)

Der Fachbereich Biologie hat 2020 das Strukturierte Promotionsprogramm (SP) BioSciences eingerichtet, in dem alle neuen Doktorand*innen automatisch Mitglied sind, sofern sie nicht Mitglied in einem der folgenden thematisch orientierten Strukturierten Promotionsprogramme sind:


Darüber hinaus finden Sie interessante Weiterbildungs- und Beratungsangebote auf den Seiten der Koordinatorin für überfachliche Graduiertenförderung und Karriereplanung des Fachbereichs.

Einen Vergleich der alten (2007) mit der neuen (2019) Promotionsordnung und ihrer ersten Änderungsordnung (2020) finden Sie hier.

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Promotion finden Sie hier

Handbuch für internationale Promovierende

Für Ihr Promotionsvorhaben wünschen wir Ihnen viel Erfolg!

Habilitieren

Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der Fähigkeit, ein wissenschaftliches Fach selbstständig und verantwortlich in Forschung und Lehre zu vertreten. Mit der Habilitation erwirbt der Habilitand/die Habilitandin die Lehrbefugnis (venia legendi) in dem Fach, für das die Lehrbefähigung ausgesprochen wird und das Recht, die Bezeichnung „Privatdozent/Privatdozentin“ zu führen. (vgl. Habilitationsordnung §1)

Die für eine Habilitation im Fachbereich Biologie notwendigen Unterlagen können Sie hier herunterladen:

Merkblatt zum Habilitationsersuchen (Voranfrage) 
An update of the information sheet on requests for habilitation will follow shortly
Habilitationsordnung

Für Ihr Habilitationsvorhaben wünschen wir Ihnen viel Erfolg!

 

Apl. Professur

Der Fachbereich Biologie kann habilitierten Angehörigen und Mitgliedern des Fachbereich die Einstellungsvoraussetzungen nach § 36 HG erfüllen und in Forschung und Lehre hervorragende Leistungen erbringen, die Bezeichnung „außerplanmäßige Professorin“ oder „außerplanmäßiger Professor“ verleihen.

Die Ordnung des Fachbereichs 13 Biologie für das Verfahren zur Verleihung der Bezeichnung „außerplanmäßige Professorin“ / „außerplanmäßiger Professor“ vom 21. Februar 2019 finden Sie hier