Promovieren
Der Fachbereich Biologie verleiht den akademischen Grad „Doktor der Naturwissenschaften“ (doctor rerum naturalium – Dr. rer. nat.) aufgrund einer wissenschaftlich beachtlichen Promotionsleistung; alternativ kann auf Wunsch der Promovendin/des Promovenden der Titel „Doctor of Philosophy (Ph.D.) in Biology“ verliehen werden.
In den letzten Jahren haben pro Jahr jeweils mehr als 70 Kandidatinnen und Kandidaten erfolgreich ihre Promotionsvorhaben abgeschlossen.
Alle die Promotion betreffenden Regeln sind in der Promotionsordnung des Fachbereichs Biologie festgelegt, deren aufmerksame Lektüre und Befolgung für Promovierende und ihre BetreuerInnen essentiell ist!
Bitte beachten Sie das zweistufige Verfahren der Anmeldung zur Promotion:
1) Sie müssen zuerst im Promotionsprüfungsamt des Fachbereichs Biologie die Zulassung zum Promotionsstudium beantragen (spätestens sechs Monaten nach Beginn der Arbeit an Ihrem Promotionsprojekt).
2) Nach erfolgter Zulassung durch den Fachbereich müssen Sie sich im Studierendensekretariat der Universität Münster als Promotionsstudent*in immatrikulieren.
Achtung: Sie müssen mindestens sechs Semester lang als Promotionsstudent*in immatrikuliert sein, um sich zur Promotionsprüfung anmelden zu können.
Die Immatrikulation an der Universität kann erst nach erfolgter Zulassung durch den Fachbereich Biologie erfolgen.
Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsstudium sind
- die Übernahme der Betreuung einer Doktorarbeit durch ein Promotionskomitee
- der Nachweis der erforderlichen wissenschaftlichen Kompetenzen und fachübergreifenden Schlüsselqualifikationen.
Dieser Nachweis wird in der Regel durch einen akademischen, höher qualifizierenden Grad als „Bachelor“ nach einem forschungsorientierten Hochschulstudium von insgesamt wenigstens acht Semestern Regelstudienzeit in einem mathematisch/naturwissenschaftlichen Fach (z. B. Biologie, Biotechnologie, Biomedizin, Biochemie, Biophysik, Bioinformatik, Chemie, Physik, Mathematik, Informatik etc.) erbracht. Eine Zulassung kann auch nach einem anderen einschlägigen Studium möglich sein (z.B. biologische oder chemische Verfahrenstechnik, Pharmazie, Landwirtschaft, Medizin, Lebensmittelchemie, Tiermedizin, Ökotrophologie, etc.), jedoch gegebenenfalls erst nach promotionsvorbereitenden Studien.
Über eine Zulassung zur Promotion entscheidet der Promotionsausschuss.
Auf der Seite des Promotionsprüfungsamtes erhalten Sie alle notwendigen Informationen zu
- den Rahmenbedingungen,
- den rechtlichen Grundlagen,
- den Förderungsmöglichkeiten sowie
- der ordnungsgemäßen Durchführung eines Promotionsvorhabens (z.B. Zulassung)
Der Fachbereich Biologie hat 2020 das Strukturierte Promotionsprogramm (SP) BioSciences eingerichtet, in dem alle neuen Doktorand*innen automatisch Mitglied sind, sofern sie nicht Mitglied in einem der folgenden thematisch orientierten Strukturierten Promotionsprogramme sind:
- Cells in Motion (CiM) Graduate School and International Max Planck Research School - Molecular Biomedicine (IMPRS-MBM)
- Münster Graduate School of Evolution (MGSE)
- Otto Creutzfeldt Center for Cognitive and Behavioral Neuroscience (OCC)
- DFG Research Training group 2220 on "Evolutionary Processes in Adaptation and Disease" (EvoPAD)
- Dynamic Cellular Interfaces CRC 1348
- IRTG Multiscale Imaging CRC 1450
- IRTG CRC 1459 - Intelligent Matter
- IRTG-SFB 1557 "Funktionelle Plastizität"
Darüber hinaus finden Sie interessante Weiterbildungs- und Beratungsangebote auf den Seiten der Koordinatorin für überfachliche Graduiertenförderung und Karriereplanung des Fachbereichs.
Einen Vergleich der alten (2007) mit der neuen (2019) Promotionsordnung und ihrer ersten Änderungsordnung (2020) finden Sie hier.
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Promotion finden Sie hier
Handbuch für internationale Promovierende
Für Ihr Promotionsvorhaben wünschen wir Ihnen viel Erfolg!