Auslandsbafög, Bildungsfonds & Bildungskredit
Auslands-BAföG
Eine weitere Förderungsmöglichkeit für Auslandsaufenthalte stellt das Auslands-BAföG dar. Eine Auslands-BAföGförderung können Sie häufig auch dann erhalten, wenn Sie in Deutschland keinen Anspruch auf Bafög haben. Denn im Ausland gelten zum Teil andere Bemessungsgrenzen und Freibeträge. Daher lohnt es sich auf jeden Fall, einen Antrag auf Auslands-Bafög zu stellen. Für die Antragstellung müssen die folgenden Förderungsvoraussetzungen erfüllt sein:
- Im Rahmen eines Austauschprogramms: Die Studiendauer an der Zieluniversität muss mindestens drei Monate umfassen.
- Als Freemover: Die Studiendauer an der Zieluniversität muss mindestens sechs Monate umfassen.
- Sie müssen ausreichende Kenntnisse der Landes- oder Unterrichtssprache nachweisen können.
- Außerdem müssen die Studienleistungen, die Sie an der Gastuniversität erbringen, an Ihrer Heimatuniversität anerkannt werden.
Eine Förderung über das Auslands-Bafög umfasst, je nach Einkommen, gegebenenfalls einen individuell errechneten monatlichen Bedarfssatz sowie für die außereuropäischen Länder je nach Zielland einen monatlichen Auslandszuschlag zwischen 60 und 450 Euro. Darüber hinaus wird für Auslandsaufenthalte innerhalb Europas eine Reisekostenpauschale von je 250 Euro, für Auslandsaufenthalte außerhalb Europas von je 500 Euro für die Hin- und Rückreise bezahlt. Ein großer Vorteil des Auslands-Bafögs ist außerdem, dass Studiengebühren bis zu 4.600 Euro pro Jahr übernommen werden. Gegebenenfalls werden zusätzliche Kosten für eine Auslandskrankenversicherung bezuschusst.
Der Bedarfssatz, der Auslandszuschlag und die Reisekostenpauschale sind, wie die normale BAföG-Förderung, zur Hälfte ein Zuschuss und zur Hälfte ein zinsloses Darlehen, das später zurückgezahlt werden muss. Die Studiengebühren von bis zu 4.600 Euro müssen jedoch nicht zurückgezahlt werden.
Studierende, die Inlands-Bafög erhalten, können grundsätzlich auch Auslands-Bafög erhalten. Für den Auslandsaufenthalt wird das Inlands-Bafög um einen Auslandszuschlag aufgestockt.
Antragsstellung
Beachten Sie bei der Antragsstellung:
- Für jedes Zielland ist ein bestimmtes BAföG-Amt in Deutschland zuständig.
- Stellen Sie Ihren Antrag spätestens sechs Monate vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
- Schicken Sie den Antrag am Besten per Einschreiben und Rückschein an das zuständige BAföG-Amt.
Da Sie sechs Monate vor Beginn Ihres Studienaufenthaltes unter Umständen noch nicht alle Unterlagen für die Antragsstellung vorliegen haben, können Sie den Antrag auch später einreichen, erhalten dann aber auch die Förderung entsprechend später.
Weiterführende detaillierte Informationen über Förderungsrichtlinien, Freibeträge und eine Übersicht über die jeweiligen Auslandszuschläge finden Sie hier:
Informationen zum neuen BAföG
Infos des Deutschen Studentenwerks zum Auslands-BAföG
Informationen des Amts für Ausbildungsförderung
Bildungsfonds
Für leistungsstarke Studierende stellen Bildungsfonds eine weitere Alternative dar. Diese Fonds finanzieren sich i.d.R. über private Geldgeber bzw. institutionelle Anleger. Studierende, die die Auswahlverfahren bestehen, können für ihr normales Studium und oft auch für Auslandsaufenthalte Kredite bekommen. Ein großer Vorteil dieses Kredits ist, dass sich die Rückzahlungen, anders als bei konventionellen Kreditangeboten, am späteren Einkommen der Absolventen bemessen. Diese Art der Studienfinanzierung ist daher besonders gut kalkulierbar und schützt vor Überschuldung. Bundesweite Bildungsfonds, die auch Auslandsstudienaufenthalte finanzieren, gibt es bislang bei der Deutschen Kreditbank, der „Deutschen Bildung“ und bei Career Concept:
www.bildungsfonds.de
www.deutsche-bildung.de
Bildungskredit
Ein zinsgünstiger Bildungskredit für Auslandsaufenthalte kann beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden. Ein großer Vorteil: Der Bildungskredit wird unabhängig vom Vermögen der Eltern oder des Antragstellers bewilligt. Der Kredit umfasst Leistungen von bis zu 300 Euro pro Monat und wird über einen maximalen Zeitraum von zwei Jahren ausbezahlt. Ein Bildungskredit kann zusätzlich zum Bafög beantragt werden. Voraussetzungen sind:
- Sie müssen sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer fortgeschrittenen Phase Ihres Studiums befinden.
- Sie dürfen jedoch das zwölfte Studiensemester noch nicht abgeschlossen haben.
Zurückzahlen müssen Sie den Bildungskredit nach vier Jahren in Raten von 120 Euro pro Monat.
Weitere Informationen zum Bildungskreditprogramm der Bundesregierung