Rechtliches
Mutterschutz, Beurlaubung und Freistellungsoptionen für Studierende mit Kind
Neben den den gesetzlichen Leistungen, auf die Eltern allgemein im Rahmen der Elternzeit einen gesetzlichen Anspruch haben, können Studierende mit Kind oft Sonderregelungen gegenüber der Universität geltend machen, die in den Prüfungs- und Studienordnungen verankert sind. Umfassende Informationen dazu sind zu finden in der Broschüre des Büros für Gleichstellung an der Universität Münster Handreichung des Büros für Gleichstellung (pdf).
Zudem gilt seit 01.01.2018 die Novelle des Mutterschutzgesetzes, das die Fürsorgepflicht der Hochschulen gegenüber ihren schwangeren und stillenden Studentinnen regelt. So soll die Gesundheit der Studentin und ihres Kindes im Studium durch das Vermeiden von möglichen Gefährungen geschützt werden und gleichzeitig soll die Studentin nicht pausieren müssen, wenn sie dies nicht möchte. Gefährdungen können sich beispielsweise bei Labortätigkeiten, bei Exkursionen und Tätigkeiten im Freien, bei sport- und musikpraktischen Veranstaltungen und bei Kontakt zu Kindern in Schule oder Praktikum ergeben. Weiterführende Informationen finden Sie hier.