Meldepflicht in Münster
Studierende, die in Münster eine Wohnung beziehen, unterliegen der Meldepflicht.
Die Stadt Münster verweist in diesem Zusammenhang auf das Meldegesetz NRW:
„Jeder Wohnungsbezug, -auszug oder -wechsel muss nach dem Meldegesetz NRW binnen einer Woche der Meldebehörde gemeldet werden (An-, Ab- oder Ummeldung). Als Wohnung im Sinne des Gesetzes gelten auch ein möbliertes Zimmer oder eine Schlafstelle.“
Den Meldeschein erhalten Sie online oder in einer der Einrichtungen des Amtes für Bürgerangelegenheiten oder in der Bürgerberatung im Stadthaus 1 an der Klemensstraße bzw. in einer der Bezirksverwaltungen.
Öffnungszeiten der Bezirksverwaltungsstellen und Bürgerbüros