Losverfahren

Bewerbungen für ein eventuell stattfindendes Losverfahren können für Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge für ein 

Sommersemester vom 15. bis 22. März und für ein Wintersemester vom 15. bis 22. September

ausschließlich digital über das Bewerbungsportal der Universität Münster eingereicht werden.

Sobald die Studiengänge, die im Losverfahren angeboten werden, feststehen, werden sie auf dieser Seite veröffentlicht.

  • Wann kommt es zu einem Losverfahren?

    Nur wenn nach Abschluss des regulären Vergabeverfahrens, bzw. spätestens nach Abschluss der Nachrückverfahren noch freie Studienplätze vorhanden sind, wird aus diesen Bewerbungen gelost. Das bedeutet, nur weil Sie eine Bewerbung abgeben können, heißt es nicht, dass auch Plätze vergeben werden. Die Bewerbungen werden gesammelt, um im Falle von freien Plätzen schnell reagieren und diese auffüllen zu können. 

  • Wer kann sich anmelden?

    Alle Bewerbende, unabhängig davon, ob sie bereits am regulären Bewerbungsverfahren für die Studiengänge teilgenommen haben. 

  • Bekomme ich einen Ablehnungsbescheid?

    Nein. Wer zu einem Wintersemester bis zum 01.11. bzw. zu einem Sommersemester bis zum 01.05. keinen Zulassungsbescheid erhalten hat, gilt als abgelehnt.