Bewerbung während eines Dienstes
Wenn Sie zurzeit einen Dienst ausüben oder vorhaben, einen auszuüben, empfehlen wir Ihnen, sich schon zu Beginn bzw. während dieser Zeit zu bewerben. Erhalten Sie eine Zulassung und können das Studium aufgrund des Dienstes noch nicht aufnehmen, haben Sie einen Zulassungsanspruch für den Studiengang bei einer erneuten Bewerbung. Dieser Anspruch muss spätestens zum 2. Bewerbungsverfahren, in dem Ihr Studiengang angeboten wird, nach Ende der (Dienst-)Zeit geltend gemacht werden.
Folgende Dienste sind anerkannt:
- Freiwilliger Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz
- Bundesfreiwilligendienst nach dem Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst
- Mind. zwei Jahre Entwicklungsdienst nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz
- Jugendfreiwilligendienst nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
- Jugendfreiwilligendienst im Rahmen eines von der Bundesregierung geförderten Modellprojekts
- Betreuung oder Pflege Ihres Kindes unter 18 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren
- Dienstpflicht nach Artikel 12 a Grundgesetz oder eine solche Dienstpflicht oder entsprechende Dienstleistungen auf Zeit bis zur Dauer von drei Jahren
Im Bewerbungsportal geben Sie bei der erneuten Bewerbung an, dass Sie einen mindestens 6-monatigen Dienst geleistet haben und bereits eine Zulassung hatten, die Sie wegen des Dienstes nicht antreten konnten. Im Anschluss an Ihre Online-Bewerbung laden Sie dann im Infoportal den Rückstellungs- oder Zulassungsbescheid und die Bescheinigung über die Dauer der Dienstzeit bis zum Bewerbungsfristende hoch.