Um im Rahmen eines Austauschprogrammes an der Universität Münster studieren zu können, muss ein bestimmtes Verfahren durchlaufen werden. Im Folgenden werden die nötigen Schritte erklärt:
1. Nominierung durch die Heimatuniversität
Ihre Heimatuniversität muss Sie zunächst für einen Austauschaufenthalt in Münster nominieren. Diese Nominierung beinhaltet die Mitteilung über Namen und Emailadresse des Studierenden. Dies geschieht per Email an admin.ess@uni-muenster.de an das International Office der Universität Münster zu folgender Frist:
|
weltweite Partnerhochschulen |
ERASMUS-Partnerhochschulen |
Winter-
semester |
01.04. |
1.05. |
Sommer-
semester |
01.10. |
01.11. |
2. Bewerbung der/des Austausch-Studierenden
Wer erfolgreich für ein Austauschstudium nominiert wurde, muss sich anschließend über das Online-Bewerbungsportal bewerben. Der Link zu diesem Portal wird Ihnen nach der erfolgreichen Nominierung vom International Office der Universität Münster per Email zugesandt.
Der Ausdruck des ausgefüllten Online-Formulars ist Ihr offizielles Bewerbungsformular. Das Formular senden Sie bitte als pdf-Dokument per E-Mail an:
admin.ess@uni-muenster.de
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbungsunterlagen bis zu den folgenden Fristen eingegangen sein müssen:
|
weltweite Partnerhochschulen |
ERASMUS-Partnerhochschulen |
Winter-
semester |
01.05. |
01.06. |
Sommer-
semester |
01.11. |
01.12. |
3. Zulassung
Nach erfolgreicher Bewerbung verschickt das International Office der Universität Münster den Zulassungsbescheid. Dieser Zulassungsbescheid ist das offizielle Dokument für die Studienberechtigung an der Universität Münster, dass Sie anschließend mitbringen.
Visum:
Wer im Rahmen eines ERASMUS-Austausches aus dem Europäischen Ausland nach Deutschland kommt, muss kein Visum beantragen – Ausnahmen bilden Studierende aus der Türkei. Visumpflicht gilt zudem für Austauschstudierende aus allen anderen Ländern. Sie können mit dem Zulassungsbescheid das Studienvisum bei der deutschen Botschaft beantragen, ein Touristenvisum reicht nicht aus.
Staatenliste zur Visumpflicht
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Visum nur persönlich bei einer der deutschen Auslandsvertretungen in Ihrem Heimatland beantragen können.
Liste der deutschen Auslandsvertretungen
Außerdem ist es wichtig, das Visum so früh wie möglich zu beantragen, da die Wartezeiten in manchen Ländern mehrere Monate dauern können. Die Gebühren für das Visum betragen ca. 100,-Euro.
Weitere Informationen zu den Visumsbestimmungen
Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Amerika können darüber hinaus ein Visum auch nach der Einreise erhalten. Dürfen Sie visumfrei nach Deutschland einreisen und ist ihr geplanter Aufenthalt länger als 90 Tage, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen die Aufenthaltsgenehmigung beim Amt für Migration und Integration der Stadt Münster beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Termine zum Teil monatelang ausgebucht sind. Beantragen Sie am besten bereits vor Ihrer Einreise einen Termin.
Internetseite des Amts für Migration und Integration der Stadt Münster
Ausnahme! REST - Research and Studies Richtlinie
Sollten Sie bereits einen Aufenthaltstitel für Studienzwecke in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erhalten haben, können Sie kein Visum beantragen. Es ist daher notwendig, dass die Gültigkeit Ihres vorhandenen Aufenthaltstitels Ihre Studienzeit in Deutschland einschließt. Zusätzlich zu Ihrem vorhandenen Aufenthaltstitel muss die Universität Münster Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) registrieren. Sollte dieser Sachverhalt auf Sie zutreffen, wird Ihnen das International Office nach Eingang Ihrer Bewerbung weitere Informationen zukommen lassen.
Weitere Informationen REST
4. Einschreibung
Die Einschreibung an der Universität Münster findet nach Ihrer Ankunft zu Beginn des Semesters in Münster statt. Ihr Einschreibetermin wird Ihnen in einer separaten E-Mail zugeschickt.
Zur Einschreibung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Zulassungsbescheid
- Reisepass oder Personalausweis
- Immatrikulationsbescheinigung der Heimathochschule
- Nachweis zur Krankenversicherung