Compliance Guide

- zuletzt aktualisiert: Dezember 2024 -
Compliance Siegel
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Liebe Mitglieder und Angehörige der Universität Münster,

für die Aktivitäten in Forschung, Lehre, Transfer und in den universitären Unterstützungsbereichen gelten eine Vielzahl externer und universitätsinterner Regeln und das Regelungsnetz ist in den letzten Jahren immer komplexer und vielfältiger geworden. Über die Gesetzestreue hinaus haben wir uns als Universität Münster auch zur Einhaltung allgemeiner Verhaltensgrundsätze verpflichtet, die im Code of Conduct zusammengefasst sind.  

Es ist nicht immer einfach zu erkennen, welche Anforderungen für ein recht- und wertegemäßes Verhalten an der Universität zu berücksichtigen sind oder wie geltende Regelungen in der konkreten Handlung umzusetzen sind. Der vorliegende Compliance Guide soll Ihnen eine Orientierung über die wichtigsten Regelungen und Ansprechpersonen bieten, damit Sie gesetzes- und regelkonform sowie ethisch einwandfrei Ihre täglichen Aufgaben bewältigen können.

Der Inhalt dieses Guides ist für alle Mitarbeiter*innen der Universität Münster verbindlich, weshalb wir Sie bitten, ihn sorgfältig zu lesen und sich bei Fragen, Unsicherheiten oder im Falle von erkannten Verstößen an die genannten Kontaktpersonen zu wenden.

Ihr Rektorat

I. Code of Conduct der Universität Münster

II. Compliance Themen

II. 1 Ethik in der Wissenschaft

  • 1. Gute wissenschaftliche Praxis

    Die Universität Münster sieht sich der Wahrung guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet. Sie hat hierfür in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der DFG verbindliche Regeln als Ordnung festgelegt, an die sich jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler der Universität Münster im Rahmen ihrer oder seiner Tätigkeit zu halten hat. Hierzu gehört es, lege artis zu arbeiten, strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die eigenen und die Beiträge anderer zu wahren, alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln sowie einen kritischen Diskurs in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zuzulassen und zu fördern. Bei Fragen und Schwierigkeiten können die Vorgesetzten, Vertrauenspersonen im Fachbereich und zentrale Unterstützungs- und Beratungseinrichtungen wie die ULB oder das Graduate Centre kontaktiert werden. Darüber hinaus steht allen Mitgliedern der Universität in einem Konfliktfall die zentrale Vertrauensperson zur Verfügung.

    In welchen Situationen sollten Sie Beratung suchen?

    • bei allen Fragen zu einer guten wissenschaftlichen Praxis
    • bei Verdachtsmomenten eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens
    • wenn Sie selbst dem Verdacht eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens ausgesetzt sind

    Weitere Informationen:

    https://www.uni-muenster.de/Senat/kodex.html

    Prof. Dr. Reinhard Hoeps
    Vertrauensperson
    T: +49 2533 589309
    hoeps@uni-muenster.de
  • 2. Tierschutz

    Die Universität Münster ist sich der besonderen Verantwortung zum Schutz von Versuchstieren bewusst und setzt sich kontinuierlich für Maßnahmen ein, um Forschungsarbeiten im Sinne des Tierwohls zu verbessern, zu reduzieren oder (wo möglich) zu ersetzen. Die Tierschutzbeauftragten [de] an der Universität Münster beraten dabei die beteiligten Forschungsgruppen bei allen Fragen rund um die Themen Tierhaltung bzw. Tierversuch [de] und unterstützen sie gerne bei Antrags- und Genehmigungsverfahren.

    Weitere Informationen:

    https://sso.uni-muenster.de/intern/arbeits-und-umweltschutz/tierschutz/tierversuche/index.html

    Dr. Martin Lücke
    Tierschutzbeauftragter
    T: +49 251 83-25483
    martin.luecke@uni-muenster.de
  • 3. Forschung mit genetischen Ressourcen / Nagoya Protokoll

    Das Nagoya-Protokoll über Zugang und Vorteilsausgleich (ABS = Access and Benefit-Sharing) legt verpflichtende Regeln für den Zugang zu genetischen Ressourcen und damit verbundenem traditionellen Wissen fest und definiert Regeln für den fairen und gerechten Ausgleich von Vorteilen aus der Nutzung. Wissenschaftler*innen der Universität Münster, die „genetische Ressourcen“ (also biologisches Material, das DNA oder deren Derivate enthält) in Ihrer Forschung einsetzen, sind zur besonderen Sorgfalt bei der Nutzung verpflichtet. Geregelt ist dies im Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 und zur Änderung des Patentgesetzes sowie zur Änderung des Umweltauditgesetzes.

    Die Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz dient als erste Kontaktstelle für Antragsverfahren und unterstützt die Wissenschaftler*innen der Universität Münster in Kooperation mit Dezernat 6 bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben. Damit sollen Verstöße gegen die EU-Verordnung Nr. 511/2014 vermieden werden, die als Ordnungswidrigkeiten mit erheblichen Geldbußen belegt werden können.

    Weitere Informationen:

    https://www.cbd.int/abs/

    Dr. Joachim Kremerskothen
    T: +49 251 83-25780
    joachim.kremerskothen@uni-muenster.de
  • 4. Die Ethikbeauftragte

    Die Freiheit der Forschung ist ein grundgesetzlich geschütztes Gut und Voraussetzung für eine erfolgreiche Grundlagen- und Anwendungsforschung. Gleichwohl kann Forschung, die Art ihrer Durchführung, ihre institutionelle Gestalt und die Ergebnisverwertung an ethische Grenzen stoßen. Für Publikationen in Fachzeitschriften und Projektanträge bei Drittmittelgebern werden daher zunehmend Ethikvoten gefordert. Zudem sind die Risiken sicherheitsrelevanter Forschung in den letzten Jahren stärker in den Fokus geraten. Die Forschungsethik reflektiert den Forschungsprozess in all seinen Stadien und orientiert sich dabei an den normativen Grundsätzen der Universität und der Zivilklausel.

    Zur Unterstützung der Wissenschaftler:innen haben verschiedene Fachbereiche der Universität Münster institutseigene Ethikkommissionen eingerichtet. Die Ethikbeauftragte berät überdies Wissenschaftler:innen, Gremien und die Verwaltung bei allen Fragen zur Ethik in der Forschung und ggf. bei Sicherheitsfragen („Dual Use“). Sie unterstützt die Fachbereiche der Universität bei der Etablierung neuer Ethikkommissionen, nimmt Beschwerden entgegen, berät das Rektorat in ethischen Belangen und begleitet Strukturprozesse, die forschungsethisch relevant sind.

    Weitere Informationen:

    https://sso.uni-muenster.de/Verwaltung/orga/ethik.html

    Prof. Dr. Franziska Dübgen
    Ethikbeauftragte
    T: +49 251 83-24466
    fduebgen@uni-muenster.de
    Eva-Maria Landmesser
    Wissenschaftliche Mitarbeiterin
    T: +49 251 83-24339
    e_land01@uni-muenster.de

II. 2 Finanz-Compliance

  • 5. Beschaffung/Einkauf

    Beschaffungsvorgänge (Einkäufe) sind an der Universität Münster dezentral organisiert. Bis zu einem Nettobestellwert von 5.000,- EUR liegt die Verantwortung und Beschaffung in Ihrer (dezentralen) Einrichtung. Dabei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften ebenso wie die Ordnungen der Universität zu beachten. Ab 5.000,- EUR netto ist der Zentrale Einkauf für die Prüfung der Vergaben verantwortlich.

    Als Ansprechstelle fungiert der Zentrale Einkauf aber selbstverständlich auch unterhalb der Wertgrenze bei Fragen und Problemen!

    In welchen Situationen sollten Sie Beratung suchen?

    • bei der Lieferantensuche
    • bei Fragen zur Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften (z.B. Alleinstellung, Verfahrenswahl…)
    • bei der Vorbereitung aller Beschaffungen über von 25.000, - EUR netto (ab der Angebotseinholung)
    • bei Fragen zur Abbildung von Bestellanforderungen & Bestellungen im SAP-System

    Weitere Informationen:

    https://sso.uni-muenster.de/intern/finanzen/einkauf/vorschriften/index.html

    Bernd Nappert
    Abteilungsleitung Zentraler Einkauf
    T: +49 251 83-22275
    zentraler.einkauf@uni-muenster.de
    Markus Kompa
    Stellv. Abteilungsleitung
    T: +49 251 83-30334
  • 6. Bewirtungs- und Geschenkeaufwendungen

    Aufwendungen für Bewirtungen und sonstige Repräsentationszwecke, die durch Einrichtungen der öffentlichen Hand geleistet werden, unterliegen in besonderem Maße der kritischen Betrachtung durch die Öffentlichkeit und die Finanzkontrollbehörden, weshalb sie stets den Grundsätzen von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (Vgl. § 5 HG NRW Absatz 2 und § 7 LHO Absatz 1) gerecht werden müssen. Sie sind dem Anlass bzw. Zweck angemessen zu wählen und sind nicht mit Maßstäben in privatwirtschaftlichen Unternehmen vergleichbar. Die Aufwendungen sind generell auf das nötige, jeweils angemessene Maß zu beschränken. In der Richtlinie für Bewirtungs- und Geschenkeaufwendungen der Universität Münster sind die für alle Mitglieder geltenden Regelungen dargestellt.

    Weitere Informationen:

    Richtlinie für Bewirtungs- und Geschenkeaufwendungen der Universität Münster

    Die zuständige Ansprechperson für Ihre Organisationseinheit finden Sie hier:

    Grundsätzliches zur Wirtschaftsplanung/Budgetbewirtschaftung:

    Annegret Peters
    Abteilungsleitung 5.1 – Wirtschaftsplanung und Budgets
    T: +49 251 83-22132
    wirtschaftsplanung@exchange.wwu.de

    Grundsätzliches zum Drittmittelmanagement:

    Susanne Zurstegge
    Abteilungsleitung 6.3 - Drittmittelmanagement
    T: +49 251 83-22160
    susanne.zurstegge@uni-muenster.de
  • 7. Steuern – Tax Compliance

    Im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten hat die Universität Münster ihre steuer- und zollrechtlichen Pflichten korrekt zu erfüllen. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen gewährleistet sie durch ihr Compliance Management System im Bereich Steuer- und Zollrecht (Tax-CMS oder TCMS). Als ein die gesamte Universität umfassendes System wird es fortlaufend überwacht und optimiert. Die Universität Münster verfolgt hiermit das Ziel, sämtliche für die Universität relevanten steuergesetzlichen Regelungen zu befolgen und Fehler präventiv zu vermeiden. Bei Fragen und Unsicherheiten bei steuerrechtlichen Vorgängen wenden Sie sich an die Abteilung Steuern und Beteiligungscontrolling.

    Weitere Informationen:

    https://sso.uni-muenster.de/intern/finanzen/steuer/taxcompliance.html

    Frederike Milde
    Abteilungsleitung 5.4 - Steuern und Beteiligungscontrolling
    T: +49 251 83 22 299
    Frederike.milde@uni-muenster.de
  • 8. Exportkontrolle

    Exportkontrollrechtliche Vorschriften dienen der Vermeidung von Proliferation (also der Weitergabe von Atomwaffen oder Mitteln zu deren Herstellung), der unkontrollierten Weitergabe von konventionellen Rüstungsgütern und die Verletzung von Menschenrechten. Hiervon umfasst sind nicht nur militärische Endprodukte, sondern auch Bestandteile und zugehörige Software entsprechender Güter sowie Güter (Waren, Software und Technologie), die neben ziviler Nutzung auch eine Nutzung bzw. Endverwendung im militärischen Bereich finden können (Dual-Use-Güter).

    Die Ausfuhr solcher Güter unterliegt der Ausfuhrkontrolle durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Neben Gütern kann gerade im Forschungskontext die Weitergabe von technischem Wissen oder Software (oder Teilen davon) exportkontrollrechtlichen Regelungen unterliegen.

    An der Universität Münster ist für diesen Compliance-Bereich die Abteilung 5.4 Beteiligungscontrolling und Steuern zuständig. Bitte wenden Sie sich im Fall von ggf. exportkontrollrechtlich relevanten Vorhaben frühzeiti an die Abteilung 5.4. Die Ansprechperson klärt mit Ihnen gemeinsam, ob eine Genehmigung eingeholt werden muss bzw. das weitere Verfahren und sucht den Kontakt zum BAFA.

    Weitere Informationen:

    https://sso.uni-muenster.de/intern/finanzen/exportkontrolle/

    Jana Rohlfing
    Abteilung 5.4 Steuern und Beteiligungscontrolling
    T: +49 251 83 -21 357
    Jana.rohlfing@uni-muenster.de
    Elena Gurgel do Amaral Valente
    Abteilung 5.4 Steuern und Beteiligungscontrolling
    T: +49 251 83 -22 106
    Elena.valente@uni-muenster.de
  • 9. Korruptionsprävention: Geschenkeannahme, Sponsoring, Nebentätigkeiten

    Alle Mitarbeiter*innen der Universität haben in der Ausübung ihrer Tätigkeit bereits den Anschein zu vermeiden, für persönliche Vorteile empfänglich zu sein. Mit ihrer Korruptionspräventionsrichtlinie unterstreicht die Universität Münster die Bedeutung der Vermeidung und Bekämpfung von Korruption und legt den Rahmen für die Ausnahme vom Annahmeverbot von Geschenken oder sonstigen Vergütungen sowie die Folgen bei Verstößen gegen die Regelungen fest. Auch bei der Aufnahme von Nebentätigkeiten oder der Planung von Sponsoringaktivitäten muss bereits der Anschein vermieden werden, dass durch sie dienstliche und private Interessen verquickt werden. Dafür sind entgeltliche und unentgeltliche Nebentätigkeiten beim Personaldezernat und Sponsoringvorhaben beim Beauftragten für Korruptionsprävention anzuzeigen.

    In welchen Situationen sollte ich Beratung suchen?

    • Unklarheiten bei der Annahme von Geschenken oder Einladungen
    • Planung von Sponsoringaktivitäten
    • In Korruptionsverdachtsfällen

    Weitere Informationen:

    https://sso.uni-muenster.de/intern/offiziell/recht/antikorruption/

    Ralph Harnacke
    T: +49 251 83-24743
    ralph.harnacke@uni-muenster.de

II. 3 Schutzbereiche

  • 10. Arbeits- und Umweltschutz

    Die Universität strebt einen aktiven Arbeits- und Umweltschutz an. Neben der verbindlichen Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, Regeln und behördlichen Auflagen am Arbeits- und Ausbildungsplatz, ist die vorausschauende Prävention ein wichtiger Bestandteil für die Universität, um die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit für die Beschäftigten und Studierenden kontinuierlich zu verbessern. Die Universität ist sich ihrer Verantwortung bewusst und bindet den Arbeits- und Umweltschutz auf allen Führungsebenen ein, denn insbesondere die Führungskräfte sind verpflichtet, auf die Einhaltung der Vorgaben des Arbeits- und Umweltschutzes in ihrem Zuständigkeitsbereich hinzuwirken sowie festgelegte angemessene Schutzmaßnahmen fristgerecht umzusetzen.

    Weitere Informationen:

    https://sso.uni-muenster.de/intern/arbeits-und-umweltschutz/index.htm

    Die Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz unterstützt und berät auf den folgenden Themengebieten:

    • Arbeitsschutz
    • Biologische Sicherheit und Gentechnik
    • Brandschutz
    • Notfallmanagement
    • Strahlenschutz
    • Tierschutz
    • Umweltschutz

    Ansprechpartnerin allgemein:

    Kornelia Hilla
    Leitung der Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz
    T: +49 251 83-2 57 98
    Kornelia.Hilla@uni-muenster.de
    Ansprechpersonen thematisch:
    Björn Altberternst
    Arbeitsschutz
    T: +49 251 83-2 57 54
    Bjoern.Alberternst@uni-muenster.de
    Dr. Ramona Pilz
    Strahlenschutz
    T: +49 251 83-2 57 57
    Ramona.Pilz@uni-muenster.de
    Dr. Joachim Kremerskothen
    Biologische Sicherheit/Gentechnik
    T: +49 251 83-2 57 80
    gentechnik@uni-muenster.de
    Dr. Martin Lücke
    Tierschutz
    T: +49 251 83-2 54 83
    tierschutz@uni-muenster.de
    Jennifer Käsekamp
    Brandschutz
    T: +49 251 83-3 03 02
    brandschutz@uni-muenster.de
    Dr. Martina Johnen
    Umweltschutz
    T: +49 251 83-2 57 58
    Martina.Johnen@uni-muenster.de
    Marc Greshake
    Notfallmanagement
    T: +49 251 83-25776
    marc.greshake@uni-muenster.de
  • 11. Datenschutz

    Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Zum Schutz der Betroffenen existieren für den Umgang mit deren personenbezogenen Daten besondere gesetzliche Regelungen, wie zum Beispiel der EU-Datenschutzgrundverordnung. Von allen Mitarbeiter*innen ist zudem das Datenschutzkonzept der Universität Münster zu beachten, das die Leitlinien zum Datenschutz an der Universität enthält. Sie dürfen personenbezogene Daten nur erheben, speichern oder verarbeiten/nutzen, sofern die Einwilligung der betroffenen Person eingeholt wurde oder eine gesetzliche Grundlage vorliegt, die dies erlaubt. Diese Daten sind durch technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen. Unterstützung erhalten Sie von den Datenschutzkoordinator*innen Ihrer Einrichtung oder der Stabsstelle Datenschutz, die z.B. auch Mustervorlagen zur Verfügung stellt.

    ! Datenschutzvorfälle sind den Behörden innerhalb von 72 Stunden mitzuteilen. Kontaktieren Sie bei einem Vorfall daher unverzüglich die Stabsstelle Datenschutz, die diese Meldung für die Universität vornimmt.

    In welchen Situationen sollten Sie Beratung suchen?

    • bei der Speicherung oder Weitergabe von personenbezogenen Daten
    • bei der Planung eines Forschungsvorhabens mit Erhebung oder Verarbeitung personenbezogener Daten
    • bei spezifischen Fragen zur Umsetzung des Datenschutzkonzeptes

    Weitere Informationen:

    https://sso.uni-muenster.de/intern/offiziell/datenschutzundsicherheit/

    Nina Meyer-Pachur
    Behördliche Datenschutzbeauftragte
    T: +49 251 83-22 446
    datenschutz@uni-muenster.de
    Sophie Rydzik
    Stellv. Datenschutzbeauftragte
    T: + 49 251 83-21684
    datenschutz@uni-muenster.de
  • 12. Informationssicherheit

    Für erfolgreiche Aktivitäten in Forschung, Lehre und Verwaltung der Universität Münster sind ihre Angehörigen auf die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität benötigter Informationen angewiesen. Daher ist die Sicherheit von Informationen eine grundlegende Anforderung. Da die wesentlichen Prozesse an der Universität durch Informationstechnologie (IT) unterstützt werden, ist die IT-Sicherheit ein maßgeblicher Teil der Informationssicherheit.

    Die Universität Münster setzt zahlreiche Maßnahmen zum Schutz dienstlicher Informationen, Daten und Systeme um. Doch zeigen aktuelle Beispiele, dass auch vermeintlich gut geschützte IT-Systeme von innen und außen angreifbar sind und große Schäden entstehen können. Um dies zu verhindern müssen alle Angehörigen der Universität Maßnahmen zum Schutz von Informationen umsetzen und sich mit den Regelungen zur Informationssicherheit vertraut machen z. B. durch Besuch der Webseiten zur IT-Sicherheit und der IT-Sicherheitsschulungen.

    Weitere Informationen:

    Informationssicherheit

    https://www.uni-muenster.de/Informationssicherheit/

    https://sso.uni-muenster.de/intern/werkzeuge/edv_sicherheit/

    Computer Emergency Response Team der Universität Münster (CERT-UM):

    https://www.uni-muenster.de/CERT/

    ! Bei Verdacht auf einen Sicherheitsvorfall melden Sie sich bitte zuerst bei Ihrer zuständigen IVV bzw. beim Service Desk oder beim CERT-UM, um das weitere Vorgehen zu klären. Beachten Sie hierfür auch unsere Hinweise auf der Notfallkarte.

    Dr. Ludger Becker
    Chief Information Security Officer (CISO)
    T: +49 251 83-38442
    informationssicherheit@uni-muenster.de
    Michael Engemann
    Stellvertretender CISO
    T: +49 251 83-33750
    informationssicherheit@uni-muenster.de

II. 4 Allgemeine Normen

  • 13. Gleichstellung, Diversität und Diskriminierung     

    Gleichstellung

    Die Universität Münster sieht in der Gleichstellung der Geschlechter ein strategisch wichtiges Ziel. Der Abbau von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und die Geschlechtergerechtigkeit werden als eine Querschnittsaufgabe verstanden, welche nicht nur auf Leitungsebene, sondern auch in den Fachbereichen, Fächern und zentralen Einrichtungen verankert und Aufgabe jedes Einzelnen ist. Die Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern findet entlang definierter Kriterien und Ziele auf allen Entscheidungsebenen und in Bezug auf alle Mitgliedergruppen Berücksichtigung.

    Die Gleichstellungspolitik der Universität Münster ist als Selbstverpflichtung im Profil der Universität und im Gleichstellungsrahmenplan und den Gleichstellungsplänen der einzelnen Einheiten fest verankert. Die Hochschulleitung sieht Gender Mainstreaming und Gender Equality als wichtige Kriterien für eine nachhaltige Hochschulentwicklung an.

    Weitere Informationen:

    https://www.uni-muenster.de/Gleichstellung/

    Gleichstellungsrahmenplan der Universität

    Kontakt:
    Dr. Bente Lucht
    Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
    T: +49 251 83-29701
    gleichstellungsbeauftragte@uni-muenster.de


    Diversität und Chancengerechtigkeit

    Vielfalt am Arbeitsplatz und im Studium sind an der Universität Münster von großer Bedeutung. Die Universität schätzt alle Beschäftigten und Studierenden, unabhängig von Alter, Geschlecht, Ethnizität, Behinderung, sexueller Orientierung und Religion. Sie fördert und begleitet dies durch eine aktive Gleichstellungs- und Diversitätspolitik und lehnt Diskriminierung in allen Formen ab.

    Anerkennung über die Fächerkulturen und Organisationseinheiten hinweg und Respekt vor der individuellen Persönlichkeit bestimmen maßgeblich universitäres, wissenschaftliches und studentisches Handeln. Die Universität unterstützt die unterschiedlichen Eigenschaften, vielfältigen Talente sowie Erfahrungen ihrer Beschäftigten und Studierenden. Durch eine Vielzahl an Projekten, Programmen und Fördermöglichkeiten setzt sich die Universität Münster für Chancengleichheit ein und trägt damit zu ihrer Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit bei.

    Weitere Informationen:

    https://www.uni-muenster.de/profil/diversity/index.html

    Kontakt:
    Tanja Beck
    Koordinatorin Diversity
    T: +49 251 83- 2 12 89
    tbeck@uni-muenster.de


    Diskriminierung - AGG Beratung und Beschwerdestelle

    Die Universität Münster lehnt Diskriminierung in jeder Form ab. Zur Beratung und Unterstützung gibt es verschiedene Ansprechstellen an der Universität, an die sich von Diskriminierung betroffene Beschäftigte vertraulich wenden können. Dies sind zum Beispiel das Personaldezernat, die Gleichstellungsbeauftragte(n), die Schwerbehindertenbeauftragte oder die Personalvertretungen. 

    Insbesondere die Beratungsstelle für Mitarbeitende und Führungskräfte steht mit ihrer besonderen Expertise zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) allen Beschäftigten bei Erfahrungen oder Empfindungen von (Mehrfach-)Benachteiligung und Diskriminierung zur Verfügung.

    Weitere Informationen:

    https://www.uni-muenster.de/Verwaltung/orga/sozialberatung.html

    Kontakt:
    Sabine Kolck
    Beratungsstelle für Mitarbeitende und Führungskräfte
    T: Tel.: +49 251 83-22422
    Sabine.Kolck@uni-muenster.de

    Wenn Sie eine Beschwerde nach § 13 AGG (Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität) einreichen wollen oder diesen Schritt erwägen und Fragen zum Prozess haben, können Sie sich auch direkt an die AGG Beschwerdestelle wenden.

    Weitere Informationen:

    https://sso.uni-muenster.de/intern/personal/beschwerdestelle/

    Kontakt:
    Ann-Kathrin Bilda
    Compliance Office
    Beschwerdestelle für Beschäftigte nach § 13
    T: +49 251 83-21202
    compliance@uni-muenster.de
  • 14. Nachhaltigkeit

    Nachhaltige Entwicklung ist eine der großen Herausforderungen der Gegenwart, bei deren Bewältigung die Wissenschaft eine wesentliche Rolle spielt. Universitäten bilden wichtige Schnittstellen und Erfahrungsräume für nachhaltiges Handeln. Sowohl disziplinäre als auch inter- und transdisziplinäre Forschungsansätze tragen zur Bearbeitung der globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel, der Mobilitäts- und Energiewende oder Fragen von Frieden und Demokratie bei. Zugleich sind Universitäten als Bildungsinstitutionen zentrale Akteure für die Entwicklung von Nachhaltigkeitskompetenzen zukünftiger Entscheidungsträger*innen. Gleichzeitig sind Hochschulen selbst Teil der Herausforderung, da auch hier Ressourcen verbraucht werden. Die Universität Münster ist sich dieser Verantwortung für die sozialen, ökologischen und ökonomischen Auswirkungen und Zukunftsfragen bewusst und adressiert Nachhaltigkeit in den zentralen Handlungsfeldern Forschung, Lehre, Transfer und Betrieb.

    Weitere Informationen:

    https://www.uni-muenster.de/profil/nachhaltigkeit/index.html

    Nico Schäfer
    Stabsstelle Nachhaltigkeit
    T: +49 251 83-21554
    stabsstelle.nachhaltigkeit@uni-muenster.de
  • 15. Öffentlichkeitsarbeit

    Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Universität Münster wird durch die Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit organisiert, die für die interne Kommunikation und die Außendarstellung verantwortlich ist.

    Jede*r Wissenschaftler*in kann gleichwohl selber für Themen in Forschung und Lehre Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dafür - bei Bedarf - die Beratung oder Unterstützung dieser Stabsstelle in Anspruch nehmen. Dabei sollten sich die Forscherinnen und Forscher sowie Lehrenden der Tatsache bewusst sein, dass sie in der Öffentlichkeit als Mitglieder beziehungsweise Repräsentant*innen der Universität wahrgenommen werden und damit eine öffentliche Rolle wahrnehmen. Für ihre Aussagen übernehmen sie somit selbst die Verantwortung.

    Beschäftigte in der Verwaltung sind nicht berechtigt, gegenüber der Presse ohne Abstimmung mit der Stabsstelle Kommunikation Auskünfte zu erteilen.

    Weitere Informationen:

    https://www.uni-muenster.de/kommunikation/

    Norbert Robers
    Pressesprecher der Universität Münster und Leiter der Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
    T: +49 251 83-22232
    communication@uni-muenster.de
  • 16. Regelungsfragen und Interessenkonflikte

    Dienstliche Entscheidungen sind auf der Grundlage der geltenden Regelungen und stets im Interesse der Universität zu treffen. Dienstliche und private Interessen sind konsequent zu trennen. Bei einem Konflikt zwischen dem Interesse der Universität und privaten Belangen, sind alle Beschäftigten verpflichtet, diesen Konflikt ihrer/ihrem Vorgesetzen zu melden und auf eine schnellstmögliche Klärung hinzuwirken. Dies gilt vor allem bei persönlichen, verwandtschaftlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Universitätsbeschäftigten und/oder Vertragspartner*innen. Wenn Sie grundsätzliche Fragen zu Regelungsbereichen oder -themen haben, wenden Sie sich gerne an das Compliance Office oder die Rektoratsbeauftragte für Compliance, die Ihnen dabei helfen, die richtigen Ansprechpersonen oder Richtlinien zu finden.

    Übernehmen Sie außerdem Verantwortung, wenn sie Kenntnis von Regelverletzungen erhalten und melden Sie diese an Ihre*n Vorgesetzte*n oder die fachlich zuständigen Stellen. Bei wesentlichen Verstößen oder Sorge vor persönlichen Nachteilen können Sie sich alternativ an das Compliance Office als zentrale interne Meldestelle wenden.

    Weitere Informationen:

    https://sso.uni-muenster.de/intern/offiziell/compliance/index.html

    Link zum digitalen Hinweisgebersystem:

    https://uni-muenster.interne-meldestelle.de/

    Ann-Kathrin Bilda
    Geschäftsführung
    Compliance Office
    T: +49 251 83-21202
    compliance@uni-muenster.de
    Prof. Dr. Theresia Theurl
    Rektoratsbeauftragte für Compliance
    T: +49 251 83-21202
    theurl@uni-muenster.de

III. Compliance Organisation

IV. Interne Meldestelle