13. Gleichstellung, Diversität und Diskriminierung
Gleichstellung
Die Universität Münster sieht in der Gleichstellung der Geschlechter ein strategisch wichtiges Ziel. Der Abbau von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und die Geschlechtergerechtigkeit werden als eine Querschnittsaufgabe verstanden, welche nicht nur auf Leitungsebene, sondern auch in den Fachbereichen, Fächern und zentralen Einrichtungen verankert und Aufgabe jedes Einzelnen ist. Die Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern findet entlang definierter Kriterien und Ziele auf allen Entscheidungsebenen und in Bezug auf alle Mitgliedergruppen Berücksichtigung.
Die Gleichstellungspolitik der Universität Münster ist als Selbstverpflichtung im Profil der Universität und im Gleichstellungsrahmenplan und den Gleichstellungsplänen der einzelnen Einheiten fest verankert. Die Hochschulleitung sieht Gender Mainstreaming und Gender Equality als wichtige Kriterien für eine nachhaltige Hochschulentwicklung an.
Weitere Informationen:
https://www.uni-muenster.de/Gleichstellung/
Gleichstellungsrahmenplan der Universität
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Diversität und Chancengerechtigkeit
Vielfalt am Arbeitsplatz und im Studium sind an der Universität Münster von großer Bedeutung. Die Universität schätzt alle Beschäftigten und Studierenden, unabhängig von Alter, Geschlecht, Ethnizität, Behinderung, sexueller Orientierung und Religion. Sie fördert und begleitet dies durch eine aktive Gleichstellungs- und Diversitätspolitik und lehnt Diskriminierung in allen Formen ab.
Anerkennung über die Fächerkulturen und Organisationseinheiten hinweg und Respekt vor der individuellen Persönlichkeit bestimmen maßgeblich universitäres, wissenschaftliches und studentisches Handeln. Die Universität unterstützt die unterschiedlichen Eigenschaften, vielfältigen Talente sowie Erfahrungen ihrer Beschäftigten und Studierenden. Durch eine Vielzahl an Projekten, Programmen und Fördermöglichkeiten setzt sich die Universität Münster für Chancengleichheit ein und trägt damit zu ihrer Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit bei.
Weitere Informationen:
https://www.uni-muenster.de/profil/diversity/index.html
Kontakt:
Diskriminierung - AGG Beratung und Beschwerdestelle
Die Universität Münster lehnt Diskriminierung in jeder Form ab. Zur Beratung und Unterstützung gibt es verschiedene Ansprechstellen an der Universität, an die sich von Diskriminierung betroffene Beschäftigte vertraulich wenden können. Dies sind zum Beispiel das Personaldezernat, die Gleichstellungsbeauftragte(n), die Schwerbehindertenbeauftragte oder die Personalvertretungen.
Insbesondere die Beratungsstelle für Mitarbeitende und Führungskräfte steht mit ihrer besonderen Expertise zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) allen Beschäftigten bei Erfahrungen oder Empfindungen von (Mehrfach-)Benachteiligung und Diskriminierung zur Verfügung.
Weitere Informationen:
https://www.uni-muenster.de/Verwaltung/orga/sozialberatung.html
Kontakt:
Wenn Sie eine Beschwerde nach § 13 AGG (Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität) einreichen wollen oder diesen Schritt erwägen und Fragen zum Prozess haben, können Sie sich auch direkt an die AGG Beschwerdestelle wenden.
Weitere Informationen:
https://sso.uni-muenster.de/intern/personal/beschwerdestelle/
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