Herausragende Doktoranden ausgezeichnet
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät hat am Freitag (8. November) im Rahmen einer Promotionsfeier die traditionellen Harry-Westermann-Preise für herausragende Doktorarbeiten verliehen. Der erste Platz ging an Alexander Scheuch (1. Platz, 1000 Euro) für seine Doktorarbeit zu Scheingesellschaftern in Gesellschaften bürgerlichen Rechts.
Für seine Arbeit zur Vermögensbindung im Aktienrecht erhielt Martin Groß-Langenhoff den 2. Platz, der mit 750 Euro dotiert ist. Matthias Bamberger und Anncathrin Sürth teilen sich den dritten Platz und erhielten jeweils 500 Euro für ihre herausragenden Arbeiten. Matthias Bamberger untersuchte die Grenzen der nachamtlichen Tätigkeiten von Politikern im Bereich des Verfassungsrechts, der Rechtspolitik und der Rechtssoziologie. Anncathrin Sürth beschäftigte sich mit der "Kollision von gesellschaftsvertraglicher Abfindungsbeschränkung und Pflichtteilslast des Gesellschafter-Erben".
Der Preis ist nach dem 1986 verstorbenen münsterschen Juristen Prof. Dr. Harry Westermann benannt. Er wird seit 1990 an der Universität Münster für besondere wissenschaftliche Leistungen in der Rechtswissenschaft vergeben.