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Münster (upm/khk).
Idunahochhaus in Münster, Sitz des Käte Hamburger Kollegs.<address>© KHK EViR</address>
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert das Käte Hamburger Kolleg für weitere vier Jahre mit rund 7,7 Millionen Euro.
© KHK EViR

Käte Hamburger Kolleg wird für vier weitere Jahre gefördert

Öffentliche Tagung zu Ursachen von Rechtsvielfalt ab dem 7. April

Das Käte Hamburger Kolleg „Einheit und Vielfalt im Recht“ (EViR) an der Universität Münster geht ab Juni 2025 in die zweite Förderphase. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert das Kolleg und sein Fellowprogramm für weitere vier Jahre mit rund 7,7 Millionen Euro. Die mögliche Höchstdauer der Förderung beträgt zwölf Jahre. Das Kolleg erforscht das Spannungsverhältnis von Rechtseinheit und Rechtsvielfalt in unterschiedlichen Gesellschaften von der Antike bis zur Gegenwart. Wer Interesse an der Arbeit des Kollegs hat, ist eingeladen, vom 7. bis 9. April an der Jahrestagung „Ursachen für Vielfalt im Recht“ teilzunehmen. Die Veranstaltung findet in der Professional School der Universität statt (Königstraße 47). Die Teilnahme ist kostenlos, Hinweise zum Programm sowie zur Anmeldung finden sich unter uni.ms/evir2025.

Seit 2021 hat sich das Kolleg zu einem Leuchtturm der interdisziplinären und epochenübergreifenden Erforschung des Rechts in seinen vielfältigen gesellschaftlichen Bezügen entwickelt. Sein zentrales Anliegen ist es, die Gleichzeitigkeit von Einheit und Vielfalt als Strukturmerkmal des Rechts zu erfassen und damit Recht neu zu denken. Jährlich kommen etwa zehn Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler aus dem In- und Ausland als Fellows mit ihren Forschungsprojekten nach Münster. Am Kolleg tauschen sie sich fächerübergreifend aus, haben aber zugleich Zeit und ausgezeichnete Arbeitsbedingungen für ihre Einzelforschung.

„Wir sind sehr glücklich über diese Verlängerung“, sagt Dr. Ulrike Ludwig, Ko-Direktorin des Kollegs und Professorin für die Geschichte der Frühen Neuzeit an der Universität Münster. „Die Gutachter waren von unserem Forschungskonzept und der hohen Qualität der bisherigen Ergebnisse beeindruckt. Das bestärkt uns, unseren Weg konsequent weiterzuverfolgen.“

Mit dem Start in die neue Förderperiode wird das Forschungsprogramm des Kollegs um einen Schwerpunkt auf dem Recht und der Gerichtspraxis im geltenden Recht erweitert. Damit einher geht ein personeller Wechsel im Direktorium: Ulrike Ludwig leitet das Kolleg künftig mit der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Nora Markard. Der bisherige Ko-Direktor und Rechtshistoriker Prof. Dr. Peter Oestmann arbeitet weiterhin an verschiedenen Projekten mit und steht dem Kolleg mit seiner rechtshistorischen Expertise zur Verfügung.

Nora Markard ist Inhaberin des Lehrstuhls für Internationales Öffentliches Recht und internationalen Menschenrechtsschutz an der Universität Münster. Mit ihren Forschungsschwerpunkten im Bereich des Völkerrechts und der Verfassungsvergleichung wird sie das bisher überwiegend historisch-vergleichend arbeitende Kolleg noch anschlussfähiger für gegenwartsbezogene Forschungsperspektiven machen. „In den letzten vier Jahren hat das Käte Hamburger Kolleg eindrücklich gezeigt, dass sich die Spannung zwischen Rechtseinheit und Rechtspluralismus in allen Epochen finden lässt“, betont Nora Markard. „Diese historische Forschung nun mit Debatten im geltenden Recht zu verknüpfen, ist eine spannende Aufgabe.“

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