Damals an der Universität: Die Auflösung der Universitätskasse
Bis weit ins 20. Jahrhundert war die Universitätskasse, früher auch Quästur genannt, ein wichtiger Anlaufpunkt für die Studierenden. Hier zahlten sie ihre Gebühren und Beiträge bar ein. Dazu zählten nicht nur Bibliotheks-, sondern auch Studiengebühren. Neben einer allgemeinen Studiengebühr wurde Unterrichtsgeld fällig, gestaffelt nach Zahl und Art der Lehrveranstaltung. Die „Hörergelder“ waren eine wichtige Einnahmequelle für die Lehrenden, insbesondere Privatdozentinnen und -dozenten, die über kein festes Einkommen verfügten. Die Beliebtheit eines Lehrenden bemaß sich damit auch nach der Höhe seiner Hörergelder.
Zum Wintersemester 1970/71 wurden die meisten Studierenden von der Zahlung der allgemeinen Studiengebühren und Unterrichtsgelder freigestellt. Mit Ausnahme der Zeit von 2006 bis 2011 gibt es seither in Nordrhein-Westfalen keine Studiengebühren mehr. Die Universitätskasse im Schloss wurde zum 1. Dezember 2009 aufgelöst. Heute gibt es nur noch eine „Barkasse“ in der Finanzbuchhaltung.
Autorin: Sabine Happ
Dieser Artikel stammt aus der Unizeitung wissen|leben Nr. 7, 6. November 2024.