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Münster (upm).
<address>© Unsplash - Taylor Brandon</address>
© Unsplash - Taylor Brandon

Rektorat solidarisiert sich mit Israel

Das Rektorat und der Beauftragte der Universität Münster gegen Antisemitismus verurteilen die terroristischen Angriffe auf Israel und das jüdische Volk auf das Schärfste. Verbrechen an unschuldigen Menschen sind durch nichts zu rechtfertigen. Unsere Gedanken sind bei allen Opfern und Betroffenen der menschenrechtswidrigen Taten. Wir stehen solidarisch an der Seite unserer Partner, Studierenden, Lehrenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Münster sowie in Israel und der Region.

Die Universitätsleitung steht allen betroffenen Universitätsangehörigen für Rückfragen oder Unterstützung zur Verfügung – das gilt auch für Mitglieder unserer Universität, die sich derzeit in Israel aufhalten. Unmittelbar Betroffene können sich im Bedarfsfall im Rektoratsbüro melden.

Auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung und seiner Verantwortung für die Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, des Grundgesetzes, der Landesverfassung und der Verfassung der Universität Münster ist das Rektorat zudem zu dem Ergebnis gekommen, dass die sichere Durchführung von Veranstaltungen von Hochschulgruppen, die Bezug zum Angriff der Terrormiliz Hamas auf Israel sowie die noch laufenden Auseinandersetzungen herstellen könnten, in Räumen der Universität derzeit nicht gewährleistet werden kann.

Die Universität Münster ist eine Stätte des demokratischen Dialogs und der geistigen Auseinandersetzung. Das Bekenntnis zur Förderung und Aufrechterhaltung dieser Werte ist Kern des Selbstverständnisses der Universität Münster und der gelebten Wertepraxis. Das Rektorat hat dennoch eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Veranstaltern, Referenten sowie den Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Aus diesem Grund hat das Rektorat alle von der Raumvergabestelle der Universität angeschriebenen Hochschulgruppen um schnellstmögliche Zusendung verbindlicher Aussagen über die Programme von Veranstaltungen in den nächsten vier Wochen gebeten, einschließlich etwaiger Gäste und Teilnehmer. Damit kann im Einzelfall geprüft und entschieden werden - sollten die angeschriebenen Gruppen nicht mindestens fünf Werktage vor der Veranstaltung eine entsprechende Rückmeldung geben, werden ihnen die zugewiesenen Räume entzogen.