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Münster (upm/kk).
Luftaufnahme vom münsterschen Schloss, dem zentralen Sitz der Universitätsverwaltung<address>© WWU - Jan Lehmann</address>
Luftaufnahme vom münsterschen Schloss, dem zentralen Sitz der Universitätsverwaltung
© WWU - Jan Lehmann

Ministerium genehmigt Umbenennung

Westfälische Wilhelms-Universität heißt ab dem 1. Oktober Universität Münster

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Änderung des Namens Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) Münster in Universität Münster genehmigt. Die Verwendung des neuen Namens tritt zum 1. Oktober 2023 in Kraft. Die Universität wird nun ihre aktualisierte Verfassung auf der Homepage veröffentlichen. In den kommenden Wochen trifft die Universität Vorbereitungen, um alle nötigen Änderungen fristgerecht vorzunehmen, wie beispielsweise an Logos, Dienstsiegeln und weiteren offiziellen Dokumenten.

Zum Hintergrund

Der Senat entschied am 5. April, dass die WWU ihren Namensgeber Wilhelm II. aus ihrem Namen streicht und künftig Universität Münster heißt. Dem Votum des Senats war ein mehrjähriger Prozess vorausgegangen, der im Jahr 2018 mit einer Initiative der Studierenden im Senat begann. Der Senat forderte seinerzeit die Universitätsleitung auf, ein „Konzept zu einem historisch verantwortlichen Umgang der WWU mit Wilhelm II.“ zu erstellen. Eine vom Senat eingesetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung des WWU-Historikers Prof. Dr. Olaf Blaschke erarbeitete 2020 ein differenziertes Bild.

Um die Studierenden, die Beschäftigten und die Öffentlichkeit möglichst intensiv an der Diskussion teilhaben zu lassen, initiierte das Rektorat in Abstimmung mit dem Senat im Anschluss das Projekt „Zur Sache WWU“, das im Januar 2021 startete. Ein Team unter der Leitung von Dr. Eckhard Kluth, Leiter der Zentralen Kustodie, organisierte daraufhin mehrere Kommunikations- und Veranstaltungsformate. Dazu gehörten beispielsweise Podiumsdiskussionen, eine Ausstellung, ein Kurzfilm sowie eine Radiosendung. Über die Projekt-Webseite konnten sich alle Interessierten über den Prozess informieren und sich am Austausch mit Kommentaren und Hinweisen beteiligen.

 

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