Visum / Aufenthaltserlaubnis

Internationale Studierende benötigen in der Regel ein Visum für Studienzwecke – ein Touristenvisum reicht für einen Studienbeginn nicht aus. Auch zum Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses wird ein Visum zum Zweck des Studiums mit studienvorbereitenden Kursen benötigt. Studierende mit einer Staatsbürgerschaft aus der EU, des EWR und der Schweiz brauchen kein Visum.
Bitte informieren Sie sich frühzeitig, ob Sie ein Visum für das Studium sowie die Einreise nach Deutschland benötigen.

Das Visum beantragen Sie bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland – bitte beantragen Sie es so schnell wie möglich, nachdem Sie Ihre Zulassung erhalten haben, da der Prozess mehrere Monate dauern kann. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie sich bereits frühzeitig über den Antragsprozess und die Terminvergabe bei Ihrer Botschaft informieren.

Neben Ihrer Zulassung zum Studium ist der Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel entscheidend bei der Visumsbeantragung: Bewerber*innen um ein Studienvisum müssen nachweisen, dass sie für das erste Studienjahr ungefähr 11.208 € zur Verfügung haben, um den Lebensunterhalt und ggf. Gebühren bezahlen zu können.

Weitere Informationen zu den Kosten und Finanzierung 

Informationen zum Sperrkonto

Falls Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, müssen Sie nach Ihrer Ankunft in Deutschland, vor Ablauf des Visums, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Durften Sie ohne Visum einreisen, müssen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 90 Tagen beantragen. Bitte vereinbaren Sie hierfür möglichst frühzeitig einen Termin bei der Ausländerbehörde. Der elektronische Aufenthaltstitel, den Sie beantragen müssen, kostet ca. 110 €.

Terminanfrage der Stadt Münster

Bitte beachten Sie
Ihr Aufenthaltstitel ist befristet gültig und Sie müssen sich mindestens drei Monate vor Ablauf um eine Verlängerung kümmern. Sollten Sie Probleme mit der Aufenthaltsverlängerung haben, nutzen Sie bitte unsere Beratungsangebote.

Beratung im International Office