NRWege-Stipendien für Geflüchtete im Fachstudium

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Im Rahmen des Programms „NRWege ins Studium“ des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft, Nordrhein-Westfalen, vergibt das International Office der Universität Münster Stipendien an Studierende mit Fluchterfahrung.

Bewerbungsschluss: 16. Juli 2024.

WER kann das Stipendium erhalten?

Bewerben dürfen sich Geflüchtete, die sich im Studium befinden (nicht Sprachkurs oder Promotion) und an der Universität Münster eingeschrieben sind. Voraussetzung ist, dass der erfolgreiche Abschluss des Studiums zu erwarten ist.

Wer kann gefördert werden?

  • Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben
  • Personen, die keine Sozialleistungen empfangen (z.B. Bürgergeld/SGB II, Leistungen nach SGB XII, Asylbewerberleistung)
  • Personen die keine Niederlassungserlaubnis und keine deutsche Staatsangehörigkeit haben
  • Personen, die bei Erstförderung nicht länger als 5 Jahre in Deutschland sind. Es gibt Ausnahmen von der 5-Jahre Regelung. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie von der Regelung betroffen sind.

Auswahlkriterien:

  • Finanzieller Unterstützungsbedarf
  • Akademische Leistungen
  • Gesellschaftliches Engagement

 

WELCHE Stipendienarten gibt es?

Vollstipendium | max. 12 Monate | max. 934 €

Leistungsstipendium | max. 12 Monate | max. 300 € (zusätzlich zu BAföG, Einkommen oder einem anderen Stipendium)

Wie ist der ABLAUF?

  1. Bitte füllen Sie bis zum 16. Juli 2024 unsere Online-Bewerbung aus und laden Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen hoch:

Hier gehts zur Bewerbung

  1. Die Auswahlkommission prüft Ihre Bewerbung. Geeignete Kandidat*innen werden zu digitalen Auswahlgesprächen eingeladen.
  2. Sobald die Auswahlkommission über die Vergabe der Stipendien entschieden hat, werden Sie informiert. Dies wird spätestens Ende Juli erfolgen.

 

Welche UNTERLAGEN müssen Sie hochladen?

Folgende Unterlagen müssen Sie im Rahmen der Online-Bewerbung hochladen:

  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
    • Warum brauchen Sie finanzielle Unterstützung?
    • Warum haben Sie sich für Ihr Studium entschieden?
    • Wie war Ihr bisheriger Bildungsweg?
    • Was sind Ihre Pläne nach dem Studium?
    • Engagieren Sie sich?
  • Aktuelle Studienbescheinigung
  • Kopie des Aufenthaltstitels
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate aller Ihrer Bankkonten
  • Nachweis über die Beantragung von BAföG
  • Gehaltsbescheid über die letzten drei Monate (falls vorhanden)
  • Aktuelle Noten- bzw. Leistungsübersicht
    • im Falle eines Leistungsstipendiums (300 Euro zusätzlich z.B. zum BAföG/Gehalt/anderes Stipendium) ab dem 2. Fachsemester
    • im Falle eines Anschluss-Stipendiums
    • im Falle einer erstmaligen Bewerbung für ein Vollstipendium ab dem 4. Fachsemester
  • Gutachten einer Professorin/eines Professors zu fachlichen Leistungen und Aussicht auf Studienerfolg (erst ab dem 4. Fachsemester oder für ein Anschlussstipendium)
  • Nachweise über gesellschaftliches Engagement oder besondere Leistungen (falls vorhanden)
  • Abschließende Erklärung

 

Was für BESONDERHEITEN gibt es in Bezug auf BAföG, Verdienst oder weitere Stipendien?

Sollten Sie bereits von anderer Stelle Finanzierung (anderes Stipendium, Gehalt) erhalten, wird diese von der monatlichen Stipendiensumme abgezogen. Sollten Sie BAföG erhalten, können Sie sich nur für ein Leistungsstipendium bewerben.

Sollten Sie rückwirkend von anderer Stelle Finanzierung erhalten (z.B. BAföG oder weitere Stipendien), müssen Sie die jeweilige Stelle über den Erhalt des NRWege-Stipendiums informieren und mit einer Rückforderung rechnen.

 

Informationen zum AUFENTHALTSSTATUS

Förderfähig sind Studierende mit Fluchthintergrund bei denen folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Eine erste Entscheidung des BAMF liegt vor (Ausnahme §24)
  • Es erfolgte eine Aufnahme zum vorübergehenden Schutz
  • Es erfolgte eine Aufnahme aus humanitären Gründen
  • Es erfolgte eine Aufnahme aus dem Ausland
  • Es besteht keine vollziehbare Ausreisepflicht

 

Kontakt für FRAGEN

Hanna Noack, Tel.: 0251 83-22419

Iris Beckmann-Wewer, Tel.: 0251-83-22364

E-Mail: nrwege.stipendium@uni-muenster.de

 

Gefördert durch:

 

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