Was für BESONDERHEITEN gibt es in Bezug auf BAföG, Verdienst oder weitere Stipendien?
Sollten Sie bereits von anderer Stelle Finanzierung (anderes Stipendium, Gehalt) erhalten, wird diese von der monatlichen Stipendiensumme abgezogen. Sollten Sie BAföG erhalten, können Sie sich nur für ein Leistungsstipendium bewerben.
Sollten Sie rückwirkend von anderer Stelle Finanzierung erhalten (z.B. BAföG oder weitere Stipendien), müssen Sie die jeweilige Stelle über den Erhalt des NRWege-Stipendiums informieren und mit einer Rückforderung rechnen.