Finanzierung
Infos zur Finanzierung:
Die Reise gilt als Dienstreise. Das heißt: Die Zeiten des Aufenthalts an der Gasteinrichtung, die in die regelmäßige Arbeitszeit der/des Beschäftigten fallen, gelten als Dienst, werden als Arbeitszeit gewertet und mit dem normalen Gehalt vergütet. Für Reisetage gelten gesonderte Regeln.
Zusätzlich erhalten Sie von der Universität Münster als entsendende Einrichtung eine finanzielle Förderung aus EU-Mitteln bis zu 1.500€.
Diese enthält:
- eine Reisekostenbeihilfe (je nach Entfernung, in den meisten Fällen 275€, siehe Tabelle)
-
pauschale Tagessätze für Arbeitstage (festgelegt durch die Ländergruppen der Europäischen Kommission je nach den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten im Zielland, meist 140€ oder 160€ pro Tag, siehe Tabelle)
-
ggf. zusätzliche pauschale Tagessätze für Reisetage (Wenn die An- und/oder Abreise nicht am ersten/letzten Arbeitstag erfolgt, kann für An- und Abreise je ein Standardreisetag ge-fördert werden. Reisetage werden mit den gleichen Tagessätzen wie Arbeitstage gefördert.)
Sonderförderung für Grünes Reisen:
Wenn Sie „grün“ reisen (d.h. zu mind. 50% emissionsarme Verkehrsmittel benutzen), können Sie eine Sonderförderung für Grünes Reisen beantragen (Antrag für Grünes Reisen).
Diese besteht aus:
- einer erhöhten Reisekostenbeihilfe (meist 45€ höher als bei Standardreisen)
- und der Möglichkeit, bei Bedarf bis zu 4 weitere Reisetage finanziell gefördert zu bekommen.
Details zur finanziellen Förderung:
- Reisekostenbeihilfe: je nach Entfernung (laut Entfernungsrechner der EU) und Art der Reise (Standardreise oder Grünes Reisen)
Reisedistanz (in km) |
Standdardreise |
Grünes Reisen |
10 - 99 |
23 € |
23 € |
100 - 499 |
180 € |
210 € |
500 - 1.999 |
275 € |
320 € |
2.000 - 2.999 |
360 € |
410 € |
3.000 - 3.999 |
530 € |
610 € |
4.000 - 7.999 |
820 € |
820 € |
8.000 und mehr |
1.500 € |
1.500 € |
- Aufenthaltskosten: Tagespauschale je nach Zielland (Ländergruppierung der Europäischen Kommission)
Zielland |
Stückkosten / Arbeits- oder Reisetag |
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden |
180 € |
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern |
160 € |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn |
140 € |
Hinweise: Die sich ggf. daraus ergebenden steuerlichen Folgen erfragen Sie bitte bei Ihrem Finanzamt oder Ihrer bzw. Ihrem steuerlichen Berater*in, da die Universität Münster hierzu keine Auskünfte erteilen kann.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ Finanzielle Förderung.