Abkürzungsverzeichnis

  • A+B

    AvH = Alexander von Humboldt

    AVM = Audiovisuelle Medien


    BLB = Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW

    BMBF = Bundesministerium für Bildung und Forschung

    BMEL = Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

  • C+D

    CERT = Computer Emergency Response Team

    CEWS = Center of Excellence Women and Science

    CHE = Centrum für Hochschulentwicklung

    CNW = Curricularnormwert


    Dez.3 = Dezernat 3: Personalangelegenheiten

    Dez.4 = Dezernat 4: Gebäudemanagement

    Dez.5 = Dezernat 5: Finanzen und Controlling

    DFG = Deutsche Forschungsgemeinschaft

    DFN = Deutsches Forschungsnetz

    DM = Drittmittel

    DSH = Deutsche Sporthochschule Köln

  • E+F

    ERC = European Research Council

    EU = Europäische Union

    EXC = Exzellenzcluster


    FB = Fachbereich

    FeU = Fern-Universität Hagen

    FH = Fachhochschule

    FOR = Forschergruppe (DFG-Förderprogramm)

    FU = Freie Universität Berlin

  • G+H

    GB = Gigabyte

    Gesis = Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften

    GRK = Graduiertenkolleg (DFG-Förderprogramm)


    HPC = High Performance Computing

    HU = Humboldt-Universität Berlin

  • I+K

    IMPP = Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

    IT.NRW = Information und Technik Nordrhein-Westfalen (ehemals LDS NRW)


    KFO = Klinische Forschergruppe (DFG-Forderprogramm)

    KIT = Karlsruher Institut für Technologie

    KLR = Kosten- und Leistungsrechnung

    KM = Kilometer

  • L+M

    LA = Lehramt

    LB = Lernbereich

    LGG = Landesgleichstellungsgesetz


    M.A. = Magister Artium bzw. Master of Arts

    MINT = Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik

    Mio. = Million

    MKW = Ministerium Kultur und Wissenschaft des Landes NRW

    MPI = Max-Planck-Institut

    MTV = Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung

  • N+P

    NC = Numerus clausus

    NOC = Netz-Operating-Center

    NRW = Nordrhein-Westfalen


    PL = Publikation

  • S+T

    SFB = Sonderforschungsbereich (DFG-Förderprogramm)

    SFB/TRR = Transregio (DFG-Förderprogramm)

    SPP = Schwerpunktprogramm (DFG-Förderprogramm)

    SS = Sommersemester


    TB = Terabyte

    Tflop = Teraflop

    TH = Technische Hochschule

    TK = Telekommunikation

    TSM = Tivoli Storage Manager

    TU = Technische Universität

  • U+W

    U = Universität

    UKM = Universitätsklinikum Münster

    ULB = Universitäts- und Landesbibliothek


    WLAN = Wireless Local Area Network

    WS = Wintersemester

    WWU = Westfälische Wilhelms-Universität Münster

  • Z

    ZB = Zweigbibliothek

    ZIV = Zentrum für Informationsverarbeitung

    ZVS = Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen

Definitionen

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Abschlussprüfungen
Bei der Zählung der Abschlussprüfungen werden bei Studiengängen, die mehrere Studienfächer umfassen, die erfolgreichen Abschlussprüfungen in sämtlichen Studienfächern berücksichtigt.

Absolvent*innen
Personen, die einen Studiengang durch entsprechende (Abschluss-) Prüfungen erfolgreich beendet haben. Gezählt werden bestandene Prüfungen im ersten Studienfach (Kopfzahlen).

An-Institute
An-Institute sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige wissenschaftliche Einrichtungen, die auf ihrem speziellen Gebiet eng mit einer Hochschule kooperieren. Die Verleihung des Rechts, sich Institut an einer Universität nennen zu dürfen, setzt voraus, dass die Einrichtung in ihrer Tätigkeit universitäre Standards erfüllt.

Ausländische Studierende/Absolvent*innen
Studierende bzw. Absolvent*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit.

Auslastung
Ausgehend von der Zahl der Studierenden innerhalb der Regelstudienzeit wird mittels der entsprechenden Curricularnormwertanteile die gesamte – d.h. von Studierenden der Lehreinheit zugeordneter und nichtzugeordneter Studiengänge (Dienstleistungen) – bei der jeweiligen Lehreinheit nachgefragte Lehre (gemessen in Semesterwochenstunden) ermittelt und in Relation zum vorhandenen Lehrangebot gesetzt. Dies erfolgt für sämtliche Fächer/Lehreinheiten der Hochschule sowie die Hochschule insgesamt (ohne Medizin).

Curricularnormwert (CNW)
Der Curricularnormwert ist ein Begriff aus dem Kapazitätsrecht, der den unterschiedlichen Betreuungsaufwand in den Studiengängen zum Ausdruck bringen soll. Je höher der Anteil an Veranstaltungen ist, die in großen Gruppen durchgeführt werden können (z.B. Vorlesungen), desto geringer ist der CNW und umgekehrt. Der CNW ist ein wichtiger Parameter zur Ermittlung der Ausbildungskapazität der Fächer.

Drittmittel
Mittel für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die von Mitgliedern der Hochschule im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben durchgeführt und nicht aus den der Hochschule zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, sondern aus Beiträgen Dritter finanziert werden. Dabei wird unterschieden nach Ausgaben aus Zuschüssen der Deutschen Forschungsgemeinschaft für Sonderforschungsbereiche und Ausgaben aus Beiträgen Dritter.

Drittmittelpersonal
Drittmittelfinanziertes Personal kann nur befristet eingestellt werden, d.h. maximal für die Dauer der bewilligten Projektlaufzeit. Ausschlaggebend für die Kriterien der Beschäftigung ist der Zuwendungsbescheid/-vertrag des Mittelgebers. Teilzeitverträge wurden in Stellen mit voller Stundenzahl, d.h. Beschäftigtenvollzeitäquivalente umgerechnet.

Erstimmatrikulierte
Studierende im 1. Fachsemester, die sich zum ersten Mal an einer Hochschule eingeschrieben haben.

Exzellenzcluster (DFG-Förderprogramm)
Mit den Exzellenzclustern sollen an deutschen Universitätsstandorten international sichtbare und konkurrenzfähige Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen etabliert und dabei wissenschaftlich gebotene Vernetzung und Kooperation ermöglicht werden. Die Exzellenzcluster sollen wichtiger Bestandteil der strategischen und thematischen Planung einer Hochschule sein, deren Profil deutlich schärfen und Prioritätensetzung verlangen. Sie sollen darüber hinaus für den wissenschaftlichen Nachwuchs exzellente Ausbildungs- und Karrierebedingungen schaffen.

Fachsemester
Semester, in denen Studierende in einem bestimmten Studiengang immatrikuliert sind, einschließlich evtl. aus einem anderen Studiengang oder Studienfach angerechneter Semester. Urlaubssemester werden nicht mitgerechnet.

Fachstudiendauer
Zahl der (Fach-)Semester, die in dem Fach, in dem die Abschlussprüfung abgelegt wird, studiert wurden. Semester aus anderen Studiengängen, die für die abgelegte Prüfung anerkannt werden, sind in den Angaben enthalten.

Fachinformationsdienst (FID) Benelux
Seit Anfang 2016 betreut die ULB Münster den Fachinformationsdienst Benelux / Low Countries Studies (kurz: FID Benelux) im Rahmen des DFG-geförderten Programms Fachinformationsdienste für die Wissenschaft. Die-ses bundesweit angelegte Förderprogramm verfolgt das Ziel, Wissenschaftler*innen in Deutschland unab-hängig vom Standort ihrer Tätigkeit einen möglichst schnellen und direkten Zugriff auf Spezialliteratur und forschungsrelevante Informationen zu bieten. Der zentrale Anlaufpunkt für alle Dienste und Rechercheange-bote des FID ist das neue FID Benelux-Fachportal, das im Dezember 2018 freigeschaltet wurde.

Forschergruppen (DFG-Förderprogramm)
Die Forschergruppe ist ein mittelfristiger Zusammenschluss mehrerer Wissenschaftler*innen. Diese arbeiten gemeinsam an einer besonderen Forschungsaufgabe, die nach ihrem thematischen, zeitlichen und finanziel-len Umfang über die Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der DFG-Einzelförderung des Normal- oder Schwer-punktverfahrens hinausgeht. Die Förderung von Forschergruppen soll helfen, für eine mittelfristig – meist auf sechs Jahre – angelegte, enge Zusammenarbeit die notwendige personelle und materielle Ausstattung be-reitzustellen. Forschergruppen tragen häufig dazu bei, neue Arbeitsrichtungen zu etablieren.

Gasthörer*innen
Studierende, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen oder Weiterbildungsangebote nutzen, jedoch keinen Abschluss anstreben. Eine Hochschulzugangsberechtigung ist nicht erforderlich.

German U15
Die German U15 sind ein Zusammenschluss von 15 großen forschungsstarken und medizinführenden Universitäten, die sich gemeinsam für die Verbesserung der Bedingungen für Wissenschaft, Forschung und Lehre einsetzen.

Graduiertenkolleg (DFG-Förderprogramm)
Graduiertenkollegs sind befristete Einrichtungen der Hochschulen zur Förderung des graduierten wissen-schaftlichen Nachwuchses. Doktorand*innen erhalten in Graduiertenkollegs die Möglichkeit, ihre Arbeit im Rahmen eines koordinierten, von mehreren Hochschullehrer*innen getragenen Forschungsprogramms durch-zuführen. Sie werden dadurch in die Forschungsarbeit der beteiligten Einrichtungen mit einbezogen. Ein Stu-dienprogramm soll die individuellen Spezialisierungen der Kollegiat*innen ergänzen und verbreitern sowie deren Kooperation strukturieren. Eine interdisziplinäre Ausrichtung des Forschungs- und Studienprogramms ist die Regel.

Graduate School
Eine Graduate School bietet intensiv betreute Promotionsstudiengänge mit internationaler Ausrichtung an, die eine eng an Forschungsschwerpunkte angelehnte wissenschaftliche Qualifizierung ermöglichen.

Hauptnutzfläche
Die Hauptnutzfläche ist definiert als Summe der für die Zweckbestimmung und Nutzung eines Gebäudes typischen Flächen. Sie ist nach DIN ­277 als Teil der Nettogrundfläche eines Gebäudes definiert. Die Hauptnutzfläche und die Nebennutzfläche bilden zusammen die Gesamtnutzfläche.

Haushaltsjahr
Entspricht dem Kalenderjahr (01.01.-31.12.)

Hochschulsemester
Anzahl der Semester, die insgesamt an Hochschulen im Bundesgebiet absolviert wurden (einschließlich eventueller Fach- oder Hochschulwechsel).

Hochschulwechsler
Studierende, die sich erstmalig oder erneut an der WWU Münster als Fachanfänger oder in höheren Fachsemestern eingeschrieben haben und vorher an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren.

Laufende Ausgaben
Bei den sog. laufenden Ausgaben (Grundmittel) handelt es sich um den Teil der Hochschulausgaben, den der Hochschulträger aus eigenen Mitteln den Hochschulen für laufende Zwecke zur Verfügung stellt. Laufende Ausgaben (Grundmittel) werden ermittelt, indem zu den Ausgaben der Hochschulen für laufende Zwecke (Personalausgaben und laufende Sachausgaben) unterstellte Sozialbeiträge (Zusetzungen für die Altersversorgung und Krankenbehandlung) des verbeamteten Hochschulpersonals addiert und die Einnahmen subtrahiert werden. Darüber hinaus werden noch die Mieten und Pachten abgezogen. Die laufenden Ausgaben (Grundmittel) enthalten keine Investitionsausgaben.

Lehreinheit
Eine für Zwecke der Kapazitätsermittlung abgegrenzte fachliche Einheit, die ein Lehrangebot bereitstellt. Ein Studiengang wird der Lehreinheit zugeordnet, bei der er den überwiegenden Teil der Lehrveranstaltungsstunden nachfragt.

Neuimmatrikulierte
Summe aus Erstimmatrikulierten und Hochschulwechslern.

Ordentlich Studierende
Ordnungsgemäß in einem Fachstudium immatrikulierte Personen. Nicht erfasst werden Beurlaubte, Zweithö-rer*innen, Gasthörer*innen sowie Besucher*innen des Studienkollegs und Deutschkurs-Besucher*innen.

Personal
Das Hochschulpersonal umfasst das wissenschaftliche und das sonstige wissenschaftliche Personal sowie die Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung (MTV). Das wissenschaftliche Personal besteht aus Profes-sor*innen, wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter*innen sowie Lehrkräften für besondere Aufga-ben. Beim sonstigen wissenschaftlichen Personal handelt es sich um Personen, die Aufgaben an der Hoch-schule wahrnehmen, ohne hauptberuflich an ihr tätig zu sein (Lehrbeauftragte und Hilfskräfte). Als Mitarbei-ter*innen in Technik und Verwaltung (MTV) werden die in der Zentral- und Fachbereichsverwaltung sowie in Verwaltung und Technik der Institute, Lehrstühle und der Zentralen Einrichtungen tätigen Personen sowie die Auszubildenden
verstanden.

Prüfungsjahr
Wintersemester und darauf folgendes Sommersemester (z.B. Prüfungsjahr ­2013 = WS ­2012/13 + SS ­2013).

Regelstudiendauer
Unter Regelstudiendauer ist die Studiendauer zu verstehen, in der die für die Meldung zum Examen geforderten Studienleistungen in der Regel (nach Studienordnung) erbracht werden können.

Regelstudienzeit
Umfasst die Regelstudiendauer und die Prüfungszeit.

Schwerpunktprogramm (DFG-Förderprogramm)
Schwerpunktprogramme sollen spürbare Impulse zur Weiterentwicklung der Forschung durch die koordinierte, ortsverteilte Förderung wichtiger neuer Themen geben. Im Vordergrund stehen dabei eine neue Qualität in Thematik, Kooperation oder Methodik („emerging fields“), ein Mehrwert durch fachübergreifende Zusammenarbeit (Interdisziplinarität) sowie die Netzwerkbildung. Ein Schwerpunktprogramm wird in der Regel für die Dauer von sechs Jahren gefördert.

Sommersemester
Zeitraum vom 01.04. bis zum 30.09. eines Jahres.

Sonderforschungsbereich (DFG-Förderprogramm)
Sonderforschungsbereiche werden von der DFG gefördert als Mittel der Schwerpunktbildung an Hochschulen durch die temporäre Einrichtung von Exzellenzzentren. Ihre Ziele sind insbesondere die Förderung der interdisziplinären Kooperation und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Ihre Förderdauer beträgt in der Regel zwölf Jahre, nach jeder Förderperiode von drei bzw. vier Jahren erfolgt eine erneute Begutachtung.

Sondermittel
Sondermittel werden zweckgebunden vom Land bewilligt und zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich in der Regel um Mittel zur Durchführung von Projekten, für zusätzliche Beschäftigung von Personal oder für die Beschaffung von Anlagen.

Studienanfänger*innen
Studierende, die im 1. Fachsemester an der WWU Münster eingeschrieben sind.

Studienerfolg
Für die Messung des Studienerfolges werden die bestandenen Abschlussprüfungen eines bestimmten Studiengangs zu einem Zeitpunkt (t) in Beziehung gesetzt zu den Studienanfänger*innen dieses Studiengangs zum Zeitpunkt (t – Regelstudienzeit in Jahren).

Studiengang
Wird bestimmt durch die Kombination von Studienfach und angestrebter Abschlussprüfung und ist durch eine Prüfungs- und Studienordnung geregelt. Ein Studiengang kann das Studium mehrerer Fächer erfordern. Als Studiengang gelten auch Studien zum Zwecke der Promotion.

Studienjahr
Sommersemester und darauf folgendes Wintersemester (z.B. Studienjahr 2019 = SS 2019 + WS 2019/20).

Studierende
In der Studierendenstatistik unterscheidet man Studierende als Personen (Kopfzählung) und Studienfälle (Studiengangstatistik). Für die Kopfzählung wird immer nur die Belegung im 1. Fach ermittelt. In der Studiengangstatistik werden sämtliche Haupt- und Nebenfächer berücksichtigt.

Transregio (DFG-Förderprogramm)
Seit Juli 1999 fördert die DFG alternativ zu den bisher möglichen SFB die neue Form SFB/Transregio. Transregios sind durch mehrere Standorte (häufig zwei bis drei) gekennzeichnet. Die Wahl der Kooperationspartner an und zwischen den Standorten ist frei. Die Beiträge der einzelnen Kooperationspartner müssen für das gemeinsame Forschungsziel essentiell, komplementär und synergetisch sein.

Vollzeitäquivalent (VZÄ)
Das Vollzeitäquivalent ist eine Hilfsgröße bei der Messung von Arbeitszeit. Sie ist definiert als die Anzahl der gearbeiteten Stunden geteilt durch die übliche Arbeitszeit eines Vollzeiterwerbstätigen. An der WWU gibt die Anzahl der VZÄ an, wie viele Vollzeitstellen sich rechnerisch bei einer gemischten Personalbelegung mit Teil-zeitbeschäftigten ergeben.

Wintersemester
Zeitraum vom 01.10. eines Jahres bis zum 31.03. des folgenden Jahres.

Zulassungsbeschränkungen
Für Studiengänge, in denen die Nachfrage nach Studienplätzen das Angebot regelmäßig übersteigt, kann das Wissenschaftsministerium auf Antrag der Hochschule den Zugang zum Studium regulieren. Studieninteressierte müssen sich dann um einen Studienplatz entweder im zentralen Auswahlverfahren bei der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemalige ZVS) oder direkt bei der Hochschule (örtliches Auswahlverfahren, auch Orts-NC genannt) bewerben.

Zweithörer*innen
Studierende, die neben ihrem Studium an einer anderen Hochschule einen weiteren Studiengang an der WWU Münster belegen. Der Nachweis einer entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung ist erforderlich.