Dezember 1901: Stadt und Provinz stellen finanzielle Mittel zur "Erweiterung der Königlichen Akademie" zur Verfügung.
Schreiben des Oberpräsidenten der Provinz Westfalen an das Kultusministerium in Berlin vom 15. Dezember 1901 (Auszug)
Quellennachweis: GStA PK, I. HA Rep. 76 Kultusministerium, Va Sekt. 13 Tit. I Nr. 2 Bd. 1, Blatt 240.Quelle
Bei der vorliegenden Quelle handelt es sich um ein offizielles Schreiben von Eberhard von der Recke von der Horst. Dieser war in Personalunion Oberpräsident der Provinz Westfalen und Kurator der Akademie bzw. Universität Münster. Das Schreiben lag einem Bericht zur Erweiterung der Königlichen Akademie zu Münster, der am 15. Dezember 1901 an das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten (also dem Kultusministerium) nach Berlin gesendet wurde, bei. Das Dokument befindet sich gegenwärtig in den Beständen des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz in Berlin und vervollständigt die Überlieferung, die sich im Universitätsarchiv Münster befindet.
Transkription
"Oberpräsident der Provinz Westfalen
Münster, den 15. Dezember 1901
Beischrift zu dem Berichte des Herrn Landeshauptmanns der Provinz Westfalen zu Münster vom 11. Dezember 11. Dezember 1901 No. 5205. betr Erweiterung der Königlichen Akademie in Münster.
Dass der Westfälische Provinziallandtag, dessen nächste Tagung voraussichtlich am 3. März k. Js. ihren Anfang nehmen wird, den vorliegenden Beschluss des Provinzialausschusses bestätigen wird, unterliegt nach den bisherigen Verhandlungen keinem Zweifel.
Entsprechend der zwischen der Provinzialverwaltung und der Stadt Münster getroffenen Verständigung, wonach jeder von den beiden Theilen die Hälfte der als gemeinsame Leistung dem Staate zugesagten Beitrage von 250 000 Mark übernehmen will, haben auch der hiesige Magistrat und die Stadtverordneten – ersterer in seiner am 9. d. Mts. stattgehabten Sitzung, letztere bei Gelegenheit einer vertraulichen Besprechung am 11. d. Mts. – einstimmig beschlossen, der Königlichen Staatsregierung für die Einrichtung einer juristischen Fakultät an der hiesigen Akademie den Beitrag von 125 000 Mark zur Verfügung zu stellen."Kommentar
Dieser Brief des Oberpräsidenten der Provinz Westfalen zeigt, dass die finanziellen Mittel für die Wiedererhebung der Akademie zur Universität durch verschiedenen Institutionen in Münster zur Verfügung gestellt wurden. Diese Erkenntnis wird auch durch Zeitungsberichte sowie die Ausführungen des damaligen Rektors, Richard Lehmann, in dessen Denkschrift, gestützt. Die Kosten waren für die Erweiterung der Akademie um eine Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät vorgesehen, die Personalkosten trug nach wie vor das Kultusministerium in Berlin.
Die Aktenbestände im Geheimen Staatsarchiv in Berlin belegen, dass die Initiative, die Akademie wieder zur Universität zu erheben, aus Münster kam und neben den Mitarbeitern der Universität auch von der Stadt Münster vorangetrieben wurde. Dass die Sicherung der Finanzierung vor Ort eine Voraussetzung für die Etablierung von Wissenschaftsinstitutionen war, entsprach der damaligen preußischen Wissenschaftspolitik unter dem Ministerialbeamten Friedrich Theodor Althoff – dem „System Althoff“.
April 1902: Münsters Bürgermeister dankt dem Kultusminister per Telegramm für die „Erhebung der Stadt Münster zur Universitätsstadt“.
Der Bürgermeister Münsters bedankt sich in einem Telegramm beim Kultusminister für die Errichtung der juristischen Fakultät (23. April 1902)
Quellennachweis: GStA PK, I. HA Rep. 76 Kultusministerium, Va Sekt. 13 Tit. I Nr. 2 Bd. 1.Quelle
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um ein Telegramm, das der Bürgermeister der Stadt Münster, Max Jungeblodt, an den preußischen Kultusminister Conrad von Studt sendete. Dem Stempel auf dem Dokument ist zu entnehmen, dass das Telegramm am 23. April 1902 im Kultusministerium eintraf. Das Dokument befindet sich im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin und ergänzt die Überlieferung im Universitätsarchiv Münster.
Transkription
„Telegramm aus muenster westf 123 28 8 s =
die buergerschaft der stadt muenster veranstaltet heute abend unter allgemeiner betheiligung einen fackelzug als oeffentliche kundgebung der freude und des dankes ueber die errichtung der juristischen fakultaet an unserer akademie und die erhebung der stadt muenster zur universitaetstadt. freudig bewegten herzens geben wir euerer excellenz hiervon kenntnisz. wir sind beauftragt, euerer excellenz den herzlichsten dank der gesammten buergerschaft auszusprechen fuer die vollendung dieses hochbedeutsamen werkes. welches wir in erster linie euerer excellenz verdanken. wir ersehen auch hierin wiederum den beweis des ausgezeichneten wohlwillens und intereszes welches euere (durchgestrichen: excellenz ihrer alten provinz haben eure) excellenz stets der hauptstadt ihrer alten provinz haben angedeihen laszen. wir bitten, euere excellenz diesen aus dem herzen aller muensteraner kommenden freudigen dank geneigtest entgegennehmen zu wollen = der magistrat jungeblodt +“
Kommentar
Dem Telegramm des Bürgermeisters an den Kultusminister, dessen offizielle Anrede „Eure Exzellenz“ lautet, ist zu entnehmen, dass die Entscheidung, die Akademie um eine Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät zu erweitern, bereits einige Zeit vor der Unterzeichnung der Kabinettsordere nach Münster kommuniziert wurde. In der Stadt wurde dieser Beschluss in Form eines Fackelzuges gefeiert und Jungeblodt betont in seinem Dankestelegramm, in dem er von der Erhebung der Stadt Münster zur Universitätsstadt spricht, die Bedeutung einer Universität für die Stadt. Auch verweist er auf die enge Beziehung des Kultusministers zur Provinz Westfalen: Conrad von Studt war, ehe er 1899 Kultusminister wurde, zehn Jahre lang Oberpräsident der Provinz Westfalen.
Mai 1902: Der Senat der Akademie beschließt, in Berlin die Benennung nach Wilhelm II. zu beantragen.
Protokoll der Senatssitzung vom 15. Mai 1902 (Auszug)
Quellennachweis: Universitätsarchiv Münster, Bestand 4, Nr. 23.Quelle
Über den Verlauf und die Ergebnisse der Sitzungen des Senats der Universität Münster geben Protokolle Auskunft, die in einer Serie von Protokollbüchern handschriftlich eingetragen wurden.
Transkription
"Sitzung vom 15. Mai 1902
Der Rektor eröffnet die Sitzung, macht
Mittheilung von der Commissionssitzung
zur Erweiterung der Akademie und erteilt
sodann Herrn Prof. Lehmann das Wort, zunächst
in Betreff eines Dankschreibens an diejenigen
Persönlichkeiten, die sich um die Erweiterung
der Akademie verdient gemacht haben. Die
Wahl derjenigen, an welche das Schreiben zu richten
Ist, wird dem Antragstellenden bzw. der Commission überlassen.Der Vorschlag von Herrn Prof. Lehmann, sein
Gesuch um Benennung der Universität an S.
Majestät zu richten, ohne von Seiten des
Senats einen besseren Namen vorzuschlagen
wird genehmigt."Kommentar
In dem Protokoll der Senatssitzung vom 15. Mai 1902 wird deutlich, dass die Wiedererhebung der Akademie zur Universität zwar noch nicht vollzogen, aber wohl beschlossene Sache ist. Unter anderem hat die Kommission zur Errichtung der neuen Rechts-und Staatswissenschaftlichen Fakultät bereits ihre Arbeit aufgenommen.
Dass Richard Lehmann, Professor der Erdkunde, zu Sitzungsbeginn den Antrag auf ein Dankesschreiben der Universität stellt, macht deutlich, dass ein größerer Personenkreis an der Kampagne zur Wiedererhebung zur Universität beteiligt war.
Der folgende Antrag von Prof. Lehmann zur Benennung der Universität ist der erste konkrete Hinweis darauf, das sich Vertreter:innen der Universität aktiv um einen besonderen Namen bemühten. Welcher Name dies sein solle, wird allerdings nicht ausdrücklich festgehalten. Ob aus der abschließenden Bemerkung des Protokollführers, dass seitens des Senats kein besserer Name vorgeschlagen wurde, auf eine kritische Haltung des Protokollführers zu diesem Antrag zu schließen ist, ist unklar.
Das Gesamtprotokoll wurde von allen Anwesenden unterzeichnet. Protokollführer war Peter Sonnenburg, Professor für lateinische Sprache und Literatur.
Juni 1902: Der Oberpräsident der Provinz Westfalen stellt für die Akademie beim Kultusminister den Antrag, die neue Universität nach Wilhelm II. zu benennen.
Schreiben des Oberpräsidenten der Provinz Westfalen an das Kultusministerium Berlin vom 6. Juni 1902 (Auszüge)
Quellennachweis: GStA PK, I. HA Rep. 76 Kultusministerium, Va Sekt. 13 Tit. I Nr. 2 Bd. 1, Blatt 340.Quelle
Der Oberpräsident der Provinz Westfalen, bzw. in diesem Fall sein Vertreter, hat dieses Dokument als offizielles Gesuch an den Kultusminister Conrad von Studt nach Berlin geschickt. Der Oberpräsident ist in Personalunion auch der Kurator der Universität. Das Schreiben befindet sich im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kultusbesitz und ergänz die Überlieferung der Universität, die im Universitätsarchiv bewahrt wird.
Transkription
(des gesamten Dokuments)
"Der Oberpräsident der Provinz Westfalen
Münster den 6. Juni 1902
Betrifft: die Benennung der Universität Münster.
Ohne Erlass.
An den Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten in Berlin
Inhaltlich des in Abschrift anbei überreichten Berichtes des Rektors der hiesigen Akademie vom 16. v. Mts. hat der akademische Senat den einstimmigen Beschluss gefasst, Euerer Excellenz die Bitte zu unterbreiten, dass bei Seiner Majestät dem Kaiser und Könige die Verleihung Allerhöchst seines Namens für die in Münster neu zu errichtende Universität befürwortet werden möge. Im Anschluss an dieses Gesuch hat dann auch die hiesige Stadtverordnetenversammlung am 28. v. Mts. einstimmig beschlossen, dem Magistratsantrage beizutreten, wonach an des Kaisers und Königs Majestät die ehrfurchtsvolle Bitte gerichtet werden sollte, der durch eine rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät erweiterten hiesigen Akademie die Bezeichnung Universität zu verleihen und der letzteren Allergnädigst den eigenen Namen zu geben. In demselben Sinne ist nunmehr der Landeshauptmann der Provinz Westfalen bei mit vorstellig geworden. Nach den Mitteilungen des letzteren darf erwartet werden, dass der Provinzialausschuss in seiner nächsten, zu Anfang des Monats Juli stattfindenden Sitzung in Uebereinstimmung mit den Anträgen der vorbenannten Körperschaften im Namen des Provinzialverbandes ebenfalls dem Wunsche Ausdruck geben wird, es möge die Benennung der neuen Universität mit dem Allerhöchsten Namen Seiner Majestät des jetzt regierenden Kaisers und Königs vom Allerhöchstselben huldvollst bewilligt werden.
Bereits in der auf die Erweiterung der Akademie durch eine juristische Fakultät abzielenden Denkschrift des hiesigen Senats vom 3. August 1888 dorthin eingereicht mit Bericht vom 17. August dess. Js. – No. 7416 – war die Bitte ausgesprochen, der erweiterten Akademie den Namen „König Wilhelms-Universität“ beizulegen. Bei seinem jetzigen Beschluss hat der Senat der Akademie davon abgesehen, einen ganz bestimmten Vorschlag bezüglich der Formulierung des Universitätsnamens zu machen, indem er es für richtiger hielt, in dieser Hinsicht das Weitere dem geneigten Ermessen Euerer Exzellenz anheimzugeben. Fast alle deutschen Universitäten tragen noch jetzt oder trugen in alter Zeit den Namen ihres Stifters. Die frühere Bischöfliche Universität hier in Münster führte den Namen „Maximilian-Friedrichs-Universität“.
Gerade demgegenüber ist es meines Erachtens von entscheidender Wichtigkeit, dass die neue nicht konfessionell-katholische Universität nicht etwa nur einfach „Universität“ heisse, wo dann immer noch der Gedanke an eine einfache Wiederherstellung der alten Universität möglich wäre. Vielmehr erscheint es dringend wünschenswerth, dass sich die neue Universität auch durch den Namen deutlich als das bekunde, was sie in der That ist, ein Geschenk des dem glorreichen Hohenzollernhause entstammenden Landesherrn und eine auf neuer Grundlage erfolgte Neuschöpfung. Hier kommt es darauf an, den Zusammenhang mit der Vergangenheit, an der noch mancherlei alte Erinnerungen hängen, durch den neuen Namen auszuschliessen. Darin liegt, wie mir scheint, die doppelte grosse Bedeutung, welche die Angelegenheit dieser Namensgebung hat: die Beilegung des Herrschernamens soll die neue Universität einerseits kennzeichnen als ein Geschenk Königlicher Huld und Königlichen Vertrauens, andererseits zur Anschauung bringen, dass es eben ein Geschenk des Preussischen Königshauses ist. Gegenüber dieser Bedeutung, welche die Sache an sich hat, ist es von geringerem Belange, welcher Form der erbetenen Verleihung des Allerhöchsten Namens schliesslich der Vorzug gegeben wird.
Die Analogie des Titels, den die Universität Bonn führt: „Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität“, würde es nach meinem Dafürhalten wohl angezeigt erscheinen lassen, für die Universität Münster den Namen „Westfälische Wilhelms-Universität“ in Vorschlag zu bringen. Zu Gunsten dieses Vorschlags glaube ich besonders geltend machen zu dürfen, dass dessen Berücksichtigung die Westfälische Provinzialvertretung überaus angenehm berühren und von den Mitgliedern der letzteren als ein erneuter Beweis landesväterlicher Huld dankbar entgegengenommen werden würde. Ausserdem lässt sich für die Wahl der Benennung „Westfälische Wilhelms-Universität“ geltend machen, dass, da die Universität Strassburg bereits den Namen „Kaiser Wilhelm-Universität“ führt, für Münster eine etwas andere Fassung des Universitätsnamens sich empfehlen dürfte. Euere Excellenz kann ich nach Obigem nur dringend bitten, das vorliegende Gesuch des Senates der Akademie, welches die der Gesamtheit seiner Mitglieder innewohnenden Gesinnungen der Königstreue und der tief empfundenen Dankbarkeit für die nunmehr bewilligte Erweiterung der Akademie zur Universität zu unzweideutigem Ausdrucke bringt, an der Allerhöchsten Stelle warm unterstützen zu wollen.Der Kuratür der Königlichen Akademie.
In Vertretung.
(Unterschrift)"Kommentar
Dieses Gesuch des Oberpräsidenten ist in einen größeren zeitlichen Kontext einzuordnen: Nachdem die Erhebung der Akademie zur Universität nach Münster kommuniziert wurde und der Senat der Akademie dem Namensgesuch zugestimmt hatte, war der Name der Universität Thema in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Münster am 28. Mai 1902. Dort wurde beschlossen, ebenfalls die Bitte nach Berlin zu richten, der Kaiser möge der Universität als „Gründer derselben allergnädigst den eigenen Namen zu geben“. Der Westfälische Merkur berichtete am 30. Mai über die Versammlung und den Beschluss bzgl. der Benennung. In den Akten des Kultusministeriums befindet sich dieser Pressebericht mit einem Eingangsstempel vom 5. Juni 1902. Das vorliegende Gesuch und somit der erste Antrag Münsters auf Benennung der Universität nach Wilhelm II. ist am 6. Juni 1902 verfasst worden und erreichte das Kultusministerium drei Tage später. Diese Tatsache scheint im Kultusministerium für Unmut gesorgt zu haben: Richard Lehmann erwähnt im Gedankenprotokoll einer Besprechung im Kultusministerium am 15. Juni, der Ministerialbeamte Friedrich Theodor Althoff habe ihn ungehalten auf die Presseberichte zur Stadtverordnetenversammlung angesprochen.
Das vorliegende Dokument gibt Aufschluss über die verschiedenen Parteien, die sich dem Namensgesuch anschließen: Der Oberpräsident der Provinz Westfalen, der Senat der Universität Münster, die Stadt Münster und der Provinzialverband. Die einzelnen Institutionen senden kurz nach diesem Schreiben ebenfalls Gesuche an das Kultusministerium. Aus dem Schreiben wird zudem deutlich, dass sich die Bitte auf den Namen Wilhelms II. bezieht und nicht auf Wilhelm I., auch wenn die Universität Straßburg als Referenz genutzt wird.
Die Argumentation des Oberpräsidenten entspricht der, die sich auch in Lehmanns Gedächtnisprotokoll findet: Der während der Zeit der Akademie gebräuchliche Name „Maximilian-Friedrich-Universität“ und der damit verbundene Bezug auf den katholischen Gründer sowie den katholischen Charakter der Hochschule wird genutzt, um eine Benennung nach Wilhelm II. als Neuanfang und Abgrenzung zu einer katholisch geprägten Institution zu inszenieren. Der Oberpräsident nutzt den zwar beendeten, aber wohl noch immer nachwirkenden Kulturkampf, um den Wunsch nach dem Namen des Kaisers zu begründen. Zudem betont er die Stellung des Kaisers als Landesvater und bezeichnet den Namen der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität als Vorbild für den Namen der Universität Münster.Im Bestand des Ministerialbeamten Friedrich Theodor Althoff befindet sich eine undatierte Notiz, vermutlich durch Althoff selbst verfasst, in der er eine Ablehnung des Gesuchs um die Benennung der Universität nach dem Kaiser empfiehlt und begründet dies damit, „daß von einzelnen Seiten versucht werden könne, hieraus Folgerungen wegen der Begründung einer Med. Fak. [Medizinischen Fakultät] zu ziehen“. Der Kultusminister sendet am 22. Juni ein Schreiben an Wilhelm II., in dem er empfiehlt, von der Benennung der Universität nach ihm abzusehen, es hielte dies „für verfrüht“. Diese Einschätzung wird Vertretern aus Münster bei einer Besprechung im Kultusministerium mitgeteilt, so empfiehlt Althoff dem ehemaligen Rektor Richard Lehmann, mit dem Gesuch um die Benennung zu warten, bis der Kaiser die Provinz Westfalen besuche.
Juli 1902: Wilhelm II. erhebt die Akademie Münster wieder zur Universität. Die Namensfrage bleibt zunächst offen.
Kabinettordre vom 1. Juli 1902, durch die die Akademie zur Universität erhoben wird.
Quellennachweis: Universitätsarchiv Münster, Bestand 3, Nr. 20.Transkription
"Auf Ihren Bericht vom 22ten vorigen Monats bestimme Ich, daß
die Theologische und Philosophische Akademie zu Münster mit
Rücksicht auf die bevorstehende Begründung einer rechts- und
staatswissenschaftlichen Fakultät in die Reihe der Universi-
täten eintritt und demgemäß auch die Bezeichnung als Univer-
sität führt.
Zugleich beauftrage Ich Sie, Mir den Entwurf zu einer Satzung
für die Universität baldigst vorzulegen. Kiel, den
1. Juli 1902
(Unterschrift)
An den Minister der geistlichen pp. Angelegenheiten"Kommentar
Mit dieser Kabinettsordre bestätigt Wilhelm II. die Wiedererhebung der Königlichen Akademie in Münster in den Rang einer Universität.
Die Kabinettsordre ist adressiert an den Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten des Königreichs Preußen – Wilhelm II. unterschreibt hier also nicht als deutscher Kaiser, sondern als preußischer König.
Die Universitätsarchiv Münster bewahrte Kabinettsordre trägt die Originalunterschrift Wilhelms II. trägt, in den Akten des Berliner Ministeriums befindet sich eine Abschrift.