Transkription
RAS, Klinckowströmska släktarkivet, E 4390
Undatierter Brief von Thure Gustav Klinckowström an Leonhard Klinckowström:
Erste Seite, zentrales Textfragment:
„werde. Dieses eclaiviret beÿ laüffig in dem C.s. wie weit der Stände Recht beÿ dieser Sache in confarmitet der Regiements-Form releviren mag und daß solcher so wenig einen Consensum alß wenieger eine praesentationen Befugniße involviret. Waß von Seiten der Stände von einer in solchem fall in ersten zeiten gebrauchten methode beÿ der wahl des Gen. Sup. Battus et Tabbert allegiret [entsendet] werden mag, ist ein abusus juricum Summan Episcopi und werden sie sich immer getrauen zu leisten, wie mit bestellung der nachherige General Superintendant praediret werde, alß welche ihren Vermeßlichkeiten [vielleicht auch „Recceßlichkeiten“] gäntzl: entgegen gewesen und unser jetzieges Verfahren justificiret. Gnade der himmel des Königs dienst, wer ferner wann/mann nicht in solchen vorkommenheiten die autoritet der Reg. [Regierung] gegen hiesiege Stände opponiren will, die ihre arrogance endtlich ungezeumt durchstreichen zu laßen beginnen und über die Reg. dominiren wollen.
Die Abtissin [?] hat der Schwaelawen [?] versichern wollen, daß mon cher frere gegen ihr sich esttmahln [erstmalig] geäußert habe, sich ihrer Angelegenheit wegen der 200 Rtl. presirn.“
Zweite Seite, zentrales Fragment:
„auß hiesiegen Post Mitteln wilst erinnern zu können: diese zerfließet seÿet nehen über solche nachricht in Trähnen und will an meiner des falls mon cher gethanen Erinnerungen zereißen und in Kummer zergehen. hiezu kommt daß der OberPostl. Schaeten an seinen hiesiegen bruder schreibet, wie die Sache auß seinen und der Canteleÿ [Kanzlei] Collegii hernaden sein und mon cher frere welcher derzeit beÿ der capidition gewesen iwund [und], am besten wißen werde, woran sich die Sachen accredirn [glaubhaft machen]. Die obristi will sich nicht überreden laßen, daß mir die Uhrsache des verzugs unbekandt seÿ und lieget mich und meiner Frawen [Frau] täglich auf der Thüre umb beÿ mon cher frere [mein lieber Bruder] endlich einen Schluß zu befodern, welchen daß er endlich diesen einen freuen zu hülffe erfolgen möge, ich herzl. wünsche und Ihn weinend inständigst bitte. Boke hatt endlich seine übriege Guhte in Rügen dieser Tage für 38/m Rl. verkauft; Ob er damit seine Schulden tilgen werde, dürffte sich baldt zeigen.
Die beÿden Gebrüder der von Mevius sindt heute nach Ÿstadt gereiset und gedenken nach Stockholm zu gehen: Sie haben beÿ anwesenheit der Gräffin Wachtmeister auß Carlecrona [Karlskrona] herselbst mit den beÿden Töchtern hier waß coquetieret und dürften der aeltesten von Ihnen die eine heÿrahten und demnechst sich in Schweden umb ein caracter bewenden wollen. Es sindt ein par schlechte socii.“
Zweite Seite, oberer Rand:
„Der von Drufwa [?] eingeliferte blumen. Kohl Saamen het [hätte] nicht mon cher frere sonden Br. [Bruder] Moritz sollen zugestellet werden, welcher aber in Seinen letzten Schreiben deßn nicht weiter bewoleget [beweget?] zu seÿn scheinet.“
Zweite Seite, linker Rand:
„Auß dem beÿ gehlaßenen Raporten des in Wollgast commendirenden Capitain Schleuiengen wirdt mon cher frere ersehn, wie vor Kurtz eine nach Archangel [vielleicht Archangelsk] declinierte Rushische [russische] Fregatte beÿ Peene Münde gestrandet; der K [königlich?] Obriste Schwerin hat es in Abwesenheit des Gen. Gouv. [Generalgouverneurs] zu Netwiegen und des K Gen: Züleiten/Zülieten erst Kertz zwar der Reg. gemeldet, und davon noch fester zu referirn, welches manen aber, da die Strandung nicht auf unseren Grundt und Boden geschehen, nicht für nötig gefunden. Garz [auf Usedom] ist dem commendirenden officier zu Wollgast ordre gegeben; […] von denen gestrandeten leuten dieses Schiffs nach Wollgast einige kommen und dort etwaß einkaufen wolten, aber Freÿheit zu laßen und ihnen vielmehr zu bestellung ihrer Gewerbe befederl. [beförderlich] zu seÿn. Vieleicht ist es nütze, daß einer dorte hievon informiret seÿ.“
Begleittext
Zur Familie Klinckow(ström)
Bei dem beiliegenden Text handelt es sich um die Transkription eines Briefes aus dem Reichsarchiv Stockholm (Riksarkivet Stockholm). Der Brief selbst ist Teil der archivierten Schreiben an den schwedischen Staatsekretär pommerscher Herkunft, Leonhard Klinckowström (1685-1759)[1], die im Stockholmer Bestand des Familienarchivs der Klinckowströms zusammengetragen wurde.[2] Bei den Klinckowströms handelte es sich um eine Familie, die nach eigenen Angaben ursprünglich aus der Uckermark stammte, allerdings ist die Familie erstmals mit dem Stralsunder Ratsherrn Heinrich Klinckow (1456-1508) nachweisbar.[3] In den nachfolgenden Generationen stellte die Familie immer wieder Ratsherren der Stadt, bis Stralsund und Vorpommern als Ergebnis des Osnabrücker Friedensvertrags von 1648 „als dauerndes und unmittelbares Reichslehen“ unter die Herrschaft der schwedischen Krone geriet.[4] Bei dem letzten Klinckow, der noch im Zeitraum der schwedischen Militärpräsenz in Vorpommern im Stadtrat Stralsunds tätig war, handelt es sich um Brand Klinckow (1599-1658). Er ist ab 1638 im Stadtrat belegt. Danach stellten die Klinckows bis zum Ende der schwedischen Herrschaft 1815 keine belegten Stralsunder Ratsmitglieder mehr.[5] Aber auch unter den neuen Landesherren machte die Familie und allen voran Martin Klinckow (1650-1717), ein Großneffe von Brand Klinckow, rasch Karriere, zunächst allerdings nicht in der Administration, sondern im schwedischen Heer. 1684 wurde sein Familienzweig dann unter dem Namen „Klinckowström“ geadelt, bis 1701 hatte er es als Schlosshauptmann und Regierungsrat bis in die königliche Provinzialregierung Schwedisch-Pommerns gebracht. Seine zahlreichen Söhne, wie der Empfänger des hier vorgestellten Briefes, Leonhard Klinckowström, schlugen ähnliche Karrierewege in der schwedischen Armee oder der Verwaltung ein.[6]
Herleitung des Datums und der Urheberschaft
Die Arbeit mit diesem Schriftstück eröffnete mehrere Probleme: Zum einen ist der Brief undatiert, zum anderen enthält er keine direkten Hinweise zur Absende- oder Empfangsadresse. Hinzu kommt, dass ein klarer Beginn oder eine Einleitung des Textes fehlen und auch der erwähnte Rapport des „in Wollgast commendirenden Capitain“[7] dem Schriftstück nicht beilag. In Verbindung mit den unvollständigen ersten Sätzen der beiden zentral platzierten Textfragmente liegt es nahe, dass der Brief entweder nur bruchstückhaft erhalten geblieben ist oder einzelne Fragmente über verschiedene Archivbestände verteilt worden sind. Dass die vier zusammen überlieferten Textblöcke scheinbar in keinem direkten inhaltlichen Zusammenhang stehen, hilft ebenfalls nicht bei der Kontextualisierung. Dennoch ist es möglich das Verfassungsdatum des Briefes auf einen Zeitraum von wenigen Jahren einzugrenzen und auch genauere Bestimmungen zur Urheberschaft des Briefes anzustellen:
Im Brief werden einige Eckdaten genannt, die bei der historischen Einordnung helfen. So wird von einer auf Grund gelaufenen russischen Fregatte bei Peenemünde berichtet und dazu angemerkt, dass eine weitergehende Berichterstattung nicht für notwendig befunden wurde, „da die Strandung nicht auf unseren Grundt und Boden geschehen“[8] sei. Da Schweden die Insel Usedom und damit auch die Ortschaft Peenemünde erst mit dem Ende des Großen Nordischen Krieges 1720 an Brandenburg-Preußen abtreten musste, muss der Brief nach 1720 geschrieben worden sein.[9] Des Weiteren ist die Rede von der Reise der Gebrüder Mevius über das schwedische Ystad nach Stockholm. Vorher hätten sie „beÿ anwesenheit der Gräffin Wachtmeister auß Carlecrona [Karlskrona] herselbst mit den beÿden Töchtern hier waß coquetieret und dürften der aeltesten von Ihnen die eine heÿrahten“[10]. Tatsächlich wurde am 26. Juni 1741 in Karlskrona eine Ehe zwischen Vilhelmina Eleonora Antoinetta Wachtmeister af Johannishus (1719-1767) und Carl Friedrich von Mevius (1713-1767) geschlossen.[11] Die Identität des Bruders oder der Brüder ist nicht eindeutig zu erfassen. In einer Carl Friedrich Mevius stark verherrlichenden, eher zweifelhaften biographischen Schrift von 1797 heißt es, dass dieser zwei Brüder gehabt habe, und er mit einem von diesen Brüdern einige Jahre auf dem Gut Schrevenborn in Holstein gelebt haben soll.[12] Einer dieser Brüder könnte vielleicht David Konrad von Mevius gewesen sein, der zumindest auf demselben Gut gelebt hat. Weitere verlässliche Daten über ihn sind bisher jedoch nicht bekannt.[13]
Eine andere Ehe zwischen einem Mitglied der Familie Mevius und der Familie Wachtmeister, beziehungsweise ihren verschiedenen Zweigen, ist während der Lebenszeit von Leonhard Klinckowström nicht belegt. Auch liegt Karlskrona geographisch zwischen Ystad und Stockholm, was einen Zwischenhalt zu Hochzeitszwecken theoretisch möglich gemacht hätte. Man könnte den Brief hiervon ausgehend also, je nachdem wie lange die Eheverhandlungen gedauert haben, ungefähr auf den Zeitraum der späten 1730er Jahre bis 1741 datieren.
Eine Notiz des Archives, die dem Brief beigelegt wurde, besagt, dass es sich bei dem Verfasser um Thure Gustav Klinckowström (1693-1765) handeln könnte, ein jüngerer Bruder Leonhard Klinckowströms. Der Adressat wird im Text häufig mit „mon cher frere“ betitelt, Johan Mauritz Klinckowström (1692-1768) wird als „Br. [Bruder] Moritz“[14], im Brief erwähnt und abgesehen von Friedrich Wilhelm Klinckowström (1686-1750), der zu dem Zeitpunkt in hannoveranischen Diensten stand, waren alle anderen möglichen Brüder und Schwestern ab den späten 1730er Jahren bereits verstorben. Außerdem war Thure Gustav Klinckowström ab 1734 als bevollmächtigter Regierungsrat, wie bereits der Vater Martin Klinckowström, Teil der königlichen Provinzialregierung von Schwedisch-Pommern.[15] Als Regierungsrat war es unter anderem seine Aufgabe, Anliegen und Beschlüsse der Provinzialregierung an die schwedisch-pommerschen Landstände weiterzuleiten und umgekehrt auch die Regierung von den Anliegen und Beschwerden der Landstände in Kenntnis zu setzen.[16] Er befand sich gewissermaßen an der Schnittstelle zwischen den Interessen der schwedischen Krone und den lokalen Interessen der Stände. Somit erscheint es sinnvoll von Thure Gustav Klinckowström als Verfasser des Briefes auszugehen, besonders wenn er sich bei seinem Bruder darüber beklagt, wie schwer es derjenige habe, der „die autoritet der Reg. [Regierung] gegen hiesiege Stände opponiren will, die ihre arrogance endtlich ungezeumt durchstreichen zu laßen beginnen und über die Reg. dominiren wollen.“
Relevanz für die Forschungsgruppe „Xenokratie vor Ort“
Für die Forschungsgruppe „Xenokratie vor Ort. Administration und kulturelle Verflechtung in der Vormoderne“ ist dieser Brief aus mehreren Gründen interessant. Besonders im zentralen Textfragment der ersten Seite wird ein Konflikt zwischen dem Recht (oder zumindest dem beanspruchten Recht) der schwedisch-pommerschen Stände und den Interessen der königlichen Provinzialregierung beschrieben. Konkret ging es um die Bestellung eines neuen Generalsuperintendenten. Dieses Amt beinhaltete in Schwedisch-Pommern, „die Greifswalder Stadtsuperintendentur und das Pastorat an der Greifswalder Nikolaikirche, die erste theologische Professur und das Präsidium des Consistoriums“[17]. Außerdem war damit unter anderem die Oberaufsicht über die jeweiligen Präposituren (Kirchenkreise) und ab 1704 die Zensur aller theologischen Schriften aus der Region verbunden.[18] Es stellte daher, mit dem landesherrlichen Konsistorium, die höchste kirchliche Leitungsebene der jeweiligen Generalsuperintendentur in Schwedisch-Pommern dar. Hier teilt Thure Gustav Klinckowström seinem Bruder mit, dass die Stände in dieser Angelegenheit weder beanspruchen könnten, dass ihre Zustimmung („Consensum“) eingeholt würde, noch dass sie ein Recht auf das Präsentieren eigener Kandidaten („praesentationen Befugniße“) hätten.[19]
Bei der Besetzung des Amts des Generalsuperintendenten war es schon früher zu Konflikten zwischen schwedischer Regierung und pommerschen Ständen gekommen, wie die im Stadtarchiv Stralsund überlieferte Einsetzung von Konrad Tiburtius Rango als Superintendent im Jahr 1689 zeigt. Damals hatte der schwedische König Karl XI. (1655-1697)[20] nach dem Tod des vorherigen Generalsuperintendenten von Vorpommern, Augustin Balthasar, eigenmächtig und ohne offiziell die Landstände zu befragen den besagten Rango zum Nachfolger bestimmt. Die Stände zeigten sich über das eigenmächtige Handeln des Königs empört, beriefen sich auf die königliche Garantie ihrer Privilegien von 1663[21] und erbaten ein Vorgehen „nach der Regimentsform de Ao. 1663 Tit. 2. […] und bißherigen observanc, (in Specie Ao. 1661. 1674. 1679)“, wonach sie das Recht hätten, einen Kandidaten vorzuschlagen. Außerdem forderten sie von der königlichen Provinzialregierung „allen weiteren verfahren einen anstand [zu] geben“, also auszusetzen, bis der König sich zu den Forderungen der Stände geäußert habe.[22]
Grundsätzlich gingen die Stände aufgrund der Bestätigung ihrer Privilegien also von einem Mitspracherecht bei der Besetzung der Position des Superintendenten aus, wohingegen Thure Gustav Klinckowström als Vertreter der schwedischen Krone kein ständisches Mitspracherecht erkennen konnte. Hier treffen Traditionen und lokales Selbstverständnis eines Anrechts auf Partizipation der pommerschen Stände auf den Herrschaftsanspruch schwedischer Königsmacht. Und auch wenn die schwedische Seite am Ende mit der Bestimmung ihres Kandidaten Erfolg hatte und die Stände in Schwedisch-Pommern dieses Eingreifen der neuen Regierung und damit eben immer auch der schwedischen Krone nicht grundsätzlich verhindern konnten, so verfügten sie doch über Mittel und Wege, die Besetzung zu verlangsamen und zu erschweren. Wie das Klagen des Regierungsrats Klinckowström vermuten lässt, wandten sie solche Methoden scheinbar regelmäßiger an. Und dieses Ringen um ‚Mitbestimmung‘ soll im TP 4 dann auch näher in den Blick genommen werden.
Das Schreiben Klickowströms ist für die Fragestellung des Teilprojektes und die Forschungsgruppe „Xenokratie vor Ort“ aber noch aus einem zweiten Grund von Interesse. Denn Thure Gustav Klinckowström ist einer jener Akteure, die aufgrund ihrer Mehrfachzugehörigkeit – er war Mitglied der königlichen Regierung, Teil des schwedischen Adels und gebürtiger Pommer, der wegen seines königlichen Lehens Engelswacht[23] auch pommersche Interessen verfolgte – besonders interessant für uns sind. Beamte wie Klinckowström waren Broker der jeweiligen Interessen und zugleich um die Wahrung eben dieser Position bemüht und eben darauf deutet auch eine kleine, abfällige Bemerkung im vorgestellten Brief hin. Es geht um die erwähnten potenziellen Heirats- und Expansionspläne der Gebrüder Mevius nach Schweden und eben diese Brüder, die Klinckowström mit folgendem Satz kommentierte: „Es sindt ein par schlechte socii.“[24] Diese Bemerkung könnte nun auf eine bloße persönliche Abneigung des Regierungsrats hindeuten. Es könnte aber auch und zugleich Ausdruck der Missgunst gegenüber dem Umstand sein, dass hier eine potenziell politisch rivalisierende Familie Kontakte in den direkten Herrschaftsbereich der Obrigkeit aufbaute und damit zu größerem Einfluss im politischen Machtzentrum des schwedischen Königreichs kommen könnte. Und diese Konkurrenz um Einfluss in Stockholm, aber auch in Schwedisch-Pommern war Klinckowström offenbar nicht recht.
[1] Vgl. Elgenstierna, Gustaf: Den introducerade svenska adelns ättartavlor: Med tilläg och rättelser (=Band IV., Igelström-Lillietopp), Stockholm 1928, S.147.
[2] RAS, Klinckowströmska släktarkivet, E 4390: Undatierter Brief von Thure Gustav Klinckowström an Leonhard Klinckowström, (ca. 1739-1741).
[3] Vgl. RAS, Klinckowströmska Släktarkivet, E 4389: Nachricht von der abkunft der Klinckowen Familie, 19. Oktober 1718.
[4] „in perpetuum et immediatum Imperii feudum“, vgl. Acta Pacis Westphalicae IPO, Artikel X. §1 und §2, bearbeitet und übertragen von Oschmann, Antje: „Acta Pacis Westphalicae“ in: Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften in Verbindung mit der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e.V. durch Konrad Repgen (Hrsg.), Die Friedensverträge mit Frankreich und Schweden. 1 (=Serie III Abteilung B: Verhandlungsakten. Band 1: Urkunden), S.132-136, Münster 1998. Online bereitgestellt in: Die Westfälischen Friedensverträge vom 24. Oktober 1648. Texte und Übersetzungen (=Acta Pacis Westphalicae. Supplementa electronica, 1), http://www.pax-westphalica.de [26.06.2024].
[5] Vgl. Elgenstierna: Den introducerade svenska adelns ättartavlor, Stockholm 1928, S.146. Die Klinckows teilten sich im 17. Jahrhundert unter der schwedischen Herrschaft in vier adlige Familienzweige auf: Klinckowenström (1678), Klinckow von Friedenschildt (1682), Klinckowström (1684) und Klinckouström (1690). Aber auch unter den anderen drei geadelten Familienzweigen finden sich für Stralsund bis zum Ende der schwedischen Herrschaft keine belegten Ratsmitglieder. Von den vier Familienzweigen wurden nur die Klinckows von Friedenschildt und die Klinckowströms in das schwedische Ritterhaus introduziert. Vgl. Schlegel, Bernhard/Klingspor, Carl Arvid: Den med sköldebref förlänade men ej å Riddarhuset introducerade svenska adelns ättar-taflor, Stockholm 1875, S.147-152 und vgl. Elgenstierna: Den introducerade svenska adelns ättartavlor, Stockholm 1928, S.146-151.
[6] Vgl. Elgenstierna: Den introducerade svenska adelns ättartavlor, Stockholm 1928, S.147-148.
[7] RAS, Klinckowströmska släktarkivet, E 4390, zweite Seite, linker Rand.
[8] Ebd.
[9] Vgl. North, Michael: Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns, München 2008, S.53-54.
[10] RAS, Klinckowströmska släktarkivet, E 4390, zweite Seite, zentrales Fragment.
[11] Vgl. Elgenstierna, Gustaf: Den introducerade svenska adelns ättartavlor: Med tilläg och rättelser (=Band VIII., Stålarm – Voltemat), Stockholm 1934, S.614.
[12] Vgl. Bielfeld, Detlef Friedrich: Carl Friederich von Mevius der Vergessenheit entrissen, Altona/Leipzig 1797, S.12.
[13] Vgl. Schlegel, Bernhard/Klingspor, Carl Arvid: Den med sköldebref förlänade men ej å Riddarhuset introducerade svenska adelns ättar-taflor, Stockholm 1875, S.190.
[14] RAS, Klinckowströmska släktarkivet, E 4390, zweite Seite, oberer Rand.
[15] Vgl. Elgenstierna: Den introducerade svenska adelns ättartavlor, Stockholm 1928, S.147-148.
[16] Vgl. Die Königlich-Schwedisch-Pommersche Regierungsform vom 17. Juli 1663, in: Dähnert, Johann Carl: Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landes-Urkunden, Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen (=Erster Band), S.359-373, Stralsund 1765, Tit. V. S.365-367.
[17] Pyl, Theodor: „Rango, Konrad Tiburtius“, in: Allgemeine Deutsche Biographie (=Band 27, Quad - Reinald), S.230-232, Leipzig 1888, S.231.
[18] Vgl. Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663, in: Dähnert: Erster Band, S.373-394, Stralsund 1765, S.375 und vgl. Edict, daß keine Theologische Schriften ohne Censur des Consitorii und des General-Superintendenten gedruckt werden sollen. Vom 19 April 1704, in: Dähnert, Johann Carl: Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landes-Urkunden, Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen (=Zweyter Band), S.566-567, Stralsund 1767, S.566-567.
[19] RAS, Klinckowströmska släktarkivet, E 4390, erste Seite, zentrales Fragment.
[20]Vgl. Åberg, Alf: „Karl XI.“, in: Svenskt biografiskt lexikon (=Band 20), 1973-1975, https://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=12356 [01.12.2024].
[21] Nach den 1663 garantierten ständischen Privilegien von 1560, sollte der Landesherr in Angelegenheiten, die das Land betreffen und/oder der Besetzung hoher Ämter zunächst die Stände informieren und Absprache mit ihnen halten. Es steht dort aber nichts Explizites zur Einsetzung eines Generalsuperintendenten. Vgl. Der Herzoge Barnims und Philips I. Privilegia, an ihre Ritter- und Landschaft ertheilet 1560; nebst dem Transumt der Herzoge Johann Friederichs, Bogislafs, Ernst Ludewigs, Barnims und Casimirs 1563, in: Dähnert, Johann Carl: Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landes-Urkunden, Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen (=Erster Band), S.435-443, Stralsund 1765, S.437-438.
[22] StAS, Rep.13, Nr.0391, Schreiben über das Amt des Generalsuperintendenten, S.460-461.
[23] Vgl. StAS, Rep.13, Nr.1741, Lehnbrief für den General Kriegs Commissario von Klinckoström, vom 26. Januar 1701, S.1003-1004.
[24] RAS, Klinckowströmska släktarkivet, E 4390, zweite Seite, zentrales Fragment.